Hallo,
wir wollen nach 2 Jahren wieder nach Marokko fahren. Es soll wieder eine Geländewagentour werden. Diesmal kann ich aber nicht mit dem eigenen Fahrzeug fahren, sondern leihe mir das Fahrzeug meines Vaters ( darauf läuft auch die Anmeldung Papiere ). Muss man, so habe ich es zumindest noch im Ohr, eine Erklärung / Vollmacht in mind. französischer Sprache vorlegen das man das Fahrzeug benutzen darf ?
Unsere Nachnamen sind gleich, aber die Adressen sind natürlich sowie der Vorname anders. Vielleicht kann mir hier jemand eine verlässliche Auskunft geben, denn ich möchte an der Grenze kein Schiffbruch erleben. Das Online Formular für die reibungslosere Abwicklung bei der Einreise, ausgedruckt auf Arabisch ist mir bekannt. Könnte hier aber nicht ganz reichen.
Gruss
Norbert