Hallo Safsafi,
hinsichtlich der Notwendigkeit zur Legalisierung scheint
es aber je nach Standesamt unterschiedlich zu sein.
Ich war wegen genau diesen Unterlagen letzte Woche in
München beim zuständigen Bearbeiter, der mir ausdrücklich bestätigt hat, daß er für keines der Dokumente meines Verlobten eine Legalisierung durch die Botschaft will. Dafür eine zusätzliche 3. Bestätigung der Ledigkeit durch das Familienoberhaupt und eine Wohnsitzbescheinigung.
Schön, daß sich die deutschen Ämter da wieder mal nicht
auf eine einheitliche Handhabung festlegen können!!!
Gruß
orsalina