hallo


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Art. 5 (GG BRDeutschland)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Von so einem Gesetz können Marokkaner/innen n u r träumen!


so ein gesetz haben die marokkaner/innen/chen auch. die dürfen auch alles sagen, solange sie nicht das sagen, was gesetzlich verboten ist.

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind auch frei, solange sie sich an die verfassung hält.

wie weit die meinungsfreiheit geht, hat man ja gesehen, als mitglieder der dkp nicht in den staatsdienst übernommen wurden (extremistenerlass).
und wielange eine rede in einer x-beliebigen fussgängerzone dauern würde, in der hitler verherrlicht würde, kann man sich auch vorstellen. nämlich solange, wie die polizei braucht um vor ort zu sein. folgen würde eine anzeige wegen volksverhetzung.
eva hermann hat es gewagt zu sagen, dass die famillie im 3. reich einen höheren stellenwert hatte als heute und war ihren job innerhalb von 3 tagen los.
dazu kann man stehen wie man will, aber richtige meinungsfreiheit ist das auch nicht.

gruss
Najib





Last edited by Najib; 19/02/08 05:28 PM.

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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