@Ulla
"Ist damit die Kafala in Deutschland akzeptiert als Basis für eine Adoption in Deutschland ? kann Dein Fall auch anderen Paaren helfen ? Was ist das "UNHCR" ?"

UNHRC (UN Flüchtlingshochkommissariat):
Hier wurden auch die Heirat ab 15 Jahren von Mädchen in Marokko bemängelt. Marokko stellte dieses ja 2004 ab.

Basis als Adoption in Deutschland: Man muss sehen was passiert. Das Auswärtige Amt ist eigentlich dafür. Die Jugendämter degegen.
Rechtlich gesehen kann ein Deutscher keine Kafala ausüben, da diese für Deutsche unbekannt ist (wenn ein Deutscher in Algerien eine Mehrehe macht so ist diese ungültig). Andererseits ist unser Rechtssystem so ausgelegt, dass eine Kafala zur Adoption gemacht werden könnte. Dafür müsste aber das deutsche Paar eine normale Adoptionsbewerbung abgeben.
Sagt ein Paar Marokko als Staat für die Adoption, so schrillen die Alarmglocken, obwohl es möglich ist.
Für Marokkaner ist die Kafala Rechtsgültig. Nur in Deutschland ist die Einreise einer solchen Familie nicht möglich. Das Kind bleibt allein zurück. Der einzigste Weg ist die Deutsche Adoption. Das Ergebnis ist eine vollgültige Kafala mit einer vollgültigen Adoption. Ein Kind mit 2 Namen und 2 Pässen (alle marokkanischen Adoptionskinder in Deutschland haben immer noch die marokkanische Staatsbürgerschaft).

Ob es helfen kann? Ich kann nur hoffen, dass die Last des Haager Adoptionsübereinkommen einbricht, denn es gibt Belege die Eindeutig belegen, dass Marokko die Kafala auch im Adoptionsabkommen erwähnt haben wollten. Die Kommission hielt dieses nicht für nötig, da andere vorherige Abkommen, dieses bereits getan hätten. Das Egebnis von 1993 sieht man heute.
Marokko ist nicht das Problem. Das Problem ist Deutschland mit seinen Jugendämtern.

Kafala und Überarbeitung:
Es gibt einige Punkte die verbessert/geändert werden müssen. Am schlimmsten ist Artikel 25 dieser legt fest wann die Kafala endet. Dort sind Dinge die im Widerspruch zueinander stehen, so dass selbst ein marokkanischer Richter fragen stellt.
Das andere Problem ist eher das Haager Abkommen von 1996 welches von Marokko 2002 ratifiziert wurde. Dieses verbietet die Kafala zur Adoption zu wandeln.
Solange aber in Deutschland das nicht ratifiziert ist, so ist bei Gericht eine Adoption sehr wohl möglich.
Interessantes:
Ecuador: Dort ist das Adoptionskind weiterhin nach der Adoption verwandt mit der Ursprungsfamilie. Ein Erbrecht für das Adoptionskind gibt es nicht.

Marokko steht da nicht schlechter dar. Dennoch ist das Kind aus Ecuador ein Adoptionskind und darf einreisen. Die Adoption wird im deutschen Recht automatisch anerkannt.

Ein Tip:
Ist ein Kind christlich so kann man es in Marokko adoptieren.