salam rainer,
vielen dank für die auskunft. in unserem fall hieße es doch, dass die bescheinigung in spanien (algeciras) beantragt werden muss? oder doch eine zollstelle in d?
vielleicht ist der händler nicht richtig informiert. die mwst. hat er ausgewiesen und dazu noch den o.g. ratschlag gegeben, damit die mwst. zurückerstattet werden kann. einen antrag für die zollstelle will uns der händler auch noch mitgeben.
bin etwas verwirrt.
gruss
yacin