Yascin, die letzte durchsage stimmt. allerdings wird die ausfuhrbescheinigung NICHT vom marokkansichen zoll erstellt, denn fuer die ist es ja eine einfuhr, sondern an der zustaendigen zollstelle an der der wagen die brd oder die eu verlaesst. und damit beantragt man die erstattung beim haendler, wenn dieser die mwst vorher ausgewiesen hat. funktioniert z.b. nicht bei privaten gebrauchtwagenkaeufen, weil die inderregel die mwst nicht ausweisen koennen.
gruss
rainer