@lle

Bevor man die carte sejour beantragt, kann man ein Devisenkonto eröffnen und einen Betrag aus dem Ausland einzahlen, dessen Höhe etwa dem Bedarf eines einjährigen Aufenthaltes entsprechen sollte. Eine einmalige Einzahlung ist ausreichend für die Bankbestätigung, die man für den CS-Antrag braucht. Kann man nur einen geringen Betrag einzahlen, so sind mehrere (möglichst regelmäßige)Überweisungen nachzuweisen.

Nach Erhalt der CS darf dieses Konto (offiziell) nicht mehr unterhalten werden, sondern muss durch ein normales Konto ersetzt werden.

Die Tatsache allein, dass man mit einer Marokkanerin verheiratet ist, ist keine Gewähr für die Erteilung der CS.

Obwohl die Antragsunterlagen nach Rabat gehen, ist der Antrag bei dem Kommissariat zu stellen, welche das Recht und die Pflicht hat, einen Fragebogen über den Antragsteller auszufüllen. Darin kommen auch solche Belange wie Wohnung, Arbeit, Partnerschaft u.a.m. zur Sprache.

Dieses Vorgehen ist in Marrakech üblich. In anderen Städten oder Provinzen mögen andere Vorschriften gelten.

Gruß von Drake