Und weil das Andere besser formuliert haben als ich, zitiere ich aus www.friedensgruppe-luedenscheid.de:

Mit Blick auf das öffentliche Auftreten von Neonazis ist bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Normen des Grundgesetzes zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz in weiten Teilen - insbesondere in seiner Präambel, in der Konzeption des Grundrechtsteils und in der Ausformung des Gedankens der wehrhaften Demokratie - als eine Antwort auf die Beseitigung der Weimarer Demokratie durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft zu verstehen ist: Das Grundgesetz ist m.a.W. der Gegenentwurf zur Barbarei der Nazis. Von zentraler Bedeutung ist dabei neben der grundgesetzlich konstituierten Friedenspflicht (Art. 1 Abs. 2, 24 Abs. 2 und 26 Abs. 1 GG) der die gesamte Rechtsordnung prägende Aspekt der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Angesichts dieser Verfassungswerte gewinnt die Tatsache, dass vor dem Hintergrund der jüngeren deutschen Geschichte durch das öffentliche Auftreten von Neonazis und das Verbreiten entsprechenden Gedankenguts grundlegende soziale und ethische Anschauungen einer Vielzahl von Menschen - zumal der in Deutschland lebenden ausländischen und jüdischen Mitbürger - in erheblicher Weise verletzt werden, besonderes Gewicht.