Hallo Blandi,
neben dem, was üblicherweise schon manchmal hier los war, meine ich in diesem deutsch-marokkanischen Board und in diesem speziellen Fall den Artikel 23 (s. unter
http://www.maec.gov.ma/berlin/verfassung/titel02.htm den gerade die Marokkaner eigentlich kennen!!!
:rolleyes:
Gruß Rainer