Asslamou 3la Man Itaba3a Al Houda !

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Guten Abend
@ Ibno Rouchd
könntest Du bitte noch auf meine Frage eingehen und mir erklären, ob al Wassiya gleichzusetzen ist mit unserer "Schenkung" respektive "donation".
Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du dazu noch Stellung nehmen könntest.
Merci.
Elvire
Je m'excuse für diese Verspätung, die Antwort habe ich schon seit lang her geschrieben, allerdings konnte ich damals wegen ein technische Problem in der Forum(cgi läuft zu langsam das der (gateway, bad connection) nicht rechtzeitig posten :rolleyes: .

@Mercy:
 Antwort auf:
@ Ibno:

Jazakullahu Khairan für die Beantwortung meiner Fragen Ibno Soweit hab ichs verstanden. Es war, wie auch schon Elvire sagte, verständlich. Das mit der al Wassiya ist ja interessant, auch das hab ich vorher nicht gewusst Man lernt doch immer wieder zu in diesem wissensreichen Forum,hehe.
3afwan Wa Braka Allah Fik ya Uchta´h !

Wir lernen innerhalb diese Forum alle gegenseitig so hat uns den Islam als Muslime doch gefördert nicht wahr !

Wir sollen also alle unsere bescheidene Wissen austauschen u. gegenseitig ergänzen, damit der Lücken an Wissen gefühlt werden soll.

 Antwort auf:
Während deinen Erklärungen ist mir aufgefallen, dass sie mich an den Islamunterricht erinnern, den man mal im Laufe des Lebens in der Moschee oder woanders hatte,hihi. Bist du von Beruf soetwas wie ein Lehrer oder der gleichen, wenn ich fragen darf?
Du hast Uchti sehr gut erkannt , Normalerweise wird ich nicht zu viel darüber sagen :rolleyes: . (ich wird es allerdings gern per eMail Inscha Allah Uchti verraten ok ;\) !)

@Elvire:

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Ibno Rouchd
ich staune wirklich mit welchem Detailwissen Du uns versorgst. Merci mille fois.
Je t´empris :rolleyes: ! bitt bitte

C'est avec un très grand plaisir personnel renouvelé que je vous présente ces information islamique.

 Antwort auf:
Eine Frage habe ich zum Thema: al Wassiya Ich nehme an, dass al Wassiya identisch ist mit unserer "Schenkung" resp. faire une donation.
Wenn man auch Schenkung nicht nur(finanzielle), sondern auch im Sinne auch des moralische Versprechen(z.B wenn die geerbte Vater vor sein Tod von seine Kinder auf eine Notar beglaubigte Zeugnisse verlangt, dass sie ihm versprechen, dass sie(Kinder ) nach sein Tod auf jeden fall alle sein Schulden aus der Erbe zu bezahlen! ) unter andern dazu noch die Gültigkeit diese moralische Versprechen gilt erste dann wenn der Verfasser diese moralische Versprechen Tod ist erst dann kann ich aus diese sprachliche Bedeutung dir nur ganz wenig recht geben.

Allerdings aus eine andere Seite also ich meine hier aus der semantische u. fachliche Sicht der Fiqh Al Mo3amalt(das islamische Lehre die sich unter andern mit "الوصية" Al Wassiya beschäftigt ) ist mehr dahinter versteckt als was man vorstellen kann.

In der Tat ist der wahre Bedeutung "الوصية"Al Wassiya ganz anders als une donation „Schenkung“ in Islam.

Das Wort la Donation also Schenkung entpricht mehr oder weniger(also nur übersetzt denn es gibt auch dafür ausführliche islamische Relgen) in Islam das Fachwort in 3lim Al Fathail(also der islamische Lehre die sich mit der Gesetzte Regelungsgesetzt solche Themen unter beschäftigt ) nämlich das Fachwort
"الهبة" Al Hiba(Die islamische Schenkung ).

Zusätlich gibt es noch eine andere islamische Schlüsselwort/Fachwort, die auch sehr wichtig/relvant in diese Zussmenhang nämlich
"الشفاعة" Aschafa3a
aber ich wird es hier mir sparen darüber zu schreiben denn es nicht das war hier von niemand gefragt!

Also Al Wassiya in Islam entspricht nicht unbedingt la Donation die Schenkung!



"الوصية" (Al Wassiya)

Definition:
============
"الوصية"Al Wassiya in der Schar3(Islamische Gesetzt ) ist eine bestimmte Handlungsaktion(Aktion die sich in eine unterschriebene u. von 3dul(anerkannte islamische Notar) beglaubigte ausdrückliche Abschrift, Akt ), die sich erst nach dem Tod in Kraft treten dürfte, u. ist aus Al 3in(d.h über entweder eine islamische Pflicht oder eine bestimmte private Sache von Personen(z.B Verprechen..etc) ),A Dine (Kredit ) und al Manfa3a(Bestimmte Interesse) u. A Tabarou3 also nur durch Verschenkung ohne Gegenleistung , wobei sie(Al Wassiya )von sogenannte al Hibaa(ein neu islamische Schlüsselwort, falls es von jemand erwünscht ist, gern wird ich gern inscha Allah auf Al Hibaa ausführlich auch zurückkommen ) sich sehr unterscheidet, in dem al Hibaa ein Tamlik (ein private Besetzt) bei lebendige Fall und sie(al Hibaa) ist Gegensatz zu al Wassiya nicht mit A Adaayin und Al Manfa3a, sondern nur mit Al 3ayn ().
Laut der gesamte Ur3ulam gilt folgendes :

Al Wassiya gilt nicht also nicht erlaubt, falls sie mehr als 1/3 aus der gesamte Erbschaft beträgt.


Al Wassiya ist mit der Schari3a(islamische Gesetzt ) durch Al Qitab (Quran) und a Sunna (die hadith von Mohammed Ssalla Allahou 3lyihi wa Ssalam )vorbestimmt:

- In Al Qitab
in der Quran al Karim mit der ungefähr Bedeutung auf Deutsch :



قال تعالى: (كُتِبَ عَلَيْكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ إِنْ تَرَكَ خَيْرًا الوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ وَالْأَقْرَبِينَ بِالْمَعْرُوفِ حَقًّا عَلَى الْمُتَّقِينَ) (سورة البقرة: 180


2- Die Kuh (Al-Baqarah)

Offenbart nach der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 286 Verse.
Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

180. Vorgeschrieben ist euch: Wenn einem unter euch der Tod naht, so binde (er), falls er viel Gut hinterläßt, den Eltern und nahen Verwandten das Handeln nach Billigkeit ans Herz - eine Pflicht den Gottesfürchtigen.

181. Und wer es ändert, nachdem er es gehört - die Schuld dafür soll wahrlich auf denen lasten, die es ändern. Allah ist allhörend, allwissend.


وكما قال: ( يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا شَهَادَةُ بَيْنِكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ حِينَ الْوَصِيَّةِ اثْنَانِ ذَوَا عَدْلٍ مِنْكُمْ) (سورة المائدة:106 )


5-Der Tisch (Al-Máedah)
Vers 3 enthält wahrscheinlich die letzten Offenbarungsworte des Korans. Offenbart nach der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 120 Verse.

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

105. O die ihr glaubt! Wacht über euch selbst. Der irregeht, kann euch nicht schaden, wenn ihr nur selbst auf dem rechten Wege seid. Zu Allah ist euer aller Heimkehr; dann wird Er euch enthüllen, was ihr zu tun pflegtet.

106. O die ihr glaubt! Wenn der Tod an einen von euch herantritt, ist die Zeugenschaft unter euch im Zeitpunkt der Testamenteröffnung: zwei Redliche unter euch, oder zwei andere, die nicht zu euch gehören, wenn ihr gerade im Land herumreiset und das Unglück des Todes euch trifft. Ihr sollt sie beide nach dem Gebet zurückhalten; und wenn ihr zweifelt, so sollen sie beide bei Allah schwören: «Wir erstehen damit keinen Gewinn, handelte es sich auch um einen nahen Verwandten, und wir verhehlen nicht das Zeugnis Allahs; wahrlich, wir wären sonst Sünder.»

- In der Sunna :
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روى البخاري ومسلم عن ابن عمر ـ رضي الله عنهما ـ أن النبي ـ صلَّى الله عليه وسلم ـ قال: "ما حق امرئ مُسلم له شيء يُوصَي فيه، يَبيت ليلتين إلا ووصيَّته مكتوبة عنده".


Die ungefähre deutsche Bedeutung

„Ein(E) Muslim(IN) darf nicht schlaffen, ohne dass er(sie) Wassiya zu hinterlassen, falls er unbedingt ein Note (unbedingt eine Muss ) an ein Hinterlassung von irgendetwas(Materialistische u.. Nichtmaterialistische Dinge alles inklusive )sein soll/muss."

u. in der Hadith erzählt von Ibno Maja mit der ungefähre deutsche Bedeutung :

„wer nach mit einer Wasiya (hintergelassen hat) gestorben ist, ist auch nach guten Wege Sunna gestorben, u. ist mit sehr gut glauberiger u. Bezeugnisse gestorben u. ihm wurde alles verziehen “.

Die ganz Ur3lam der Umma al Islamia sind für die Maschro3ia von Al Wassiya.
d.h wie etwa Gültigkeit Legalität im Sinne der Pflicht als Gesetzt.

Allerdings wieviel Meinungen(Grundrelegen für wohlmögliche kritische Fällen) über diese Maschro3ia bei die Ur3ulma vorhanden sind?

Insgesammte gibt es unter andern 3 verschieden aber ähnliche Ausslegungen von der grosse Ur3ulam und lauten :

1. Die erste 1.Meinung von grossen Ur3ulma´s lautet :

Das ist ein Wajib (tatsächliche Pflicht ist also ein Muss )für jeder MuslimeIN der/die Geld(oder ähnliche wertvolle materialistische Gegenstand(z.b Schmuck, Diamant, Edelstein . ) ),abgesehen davon wie viel ist es ob viel oder wenig Hinterlass ist, in Besetzt hat.
als Beweis ist die oben liegen Surat, die Auslegung wurde von Ibno Omar , Tal7a u. al Subair u. ihre bestimmte Folgern.


2. Die zweite 2. Meinung von großen Ur3ulma´s lautet :

das ist ein Wajib ( Pflicht, u. also gilt ) für Eltern u. Verwandtschaft die nicht erben dürfen . Als Begründung dafür die oben liegenden Ayaten aus der Quran Al Qarim.

3. Die dritte 3.Meinung von grossen Ur3ulam´s lautet :

Das ist der Auslegung von al A´âima Al Arba3a (die grosse bekannte U3lam!!), gegensatz die den beiden anderen Meinungen, gilt es doch nicht als Far´th(Pflicht ), sondern muss zu den folgende Regeln(Fällen) nämlich unterworfen/gehorschen:

3.1 Sie könnte als Wajib(Pflicht) gelten , wenn einE MuslimA befürchtet, dass ihm/ihr eine entsprechende Wajib Schr3i(eine islamische Pflicht) verloren geht,wenn er/sie nicht über die Wajib eine Wassiya hinterließt. Sprich Wadi3a(etwa die man zurückgeben muss), Dayen von Allah (z.B wünsche nach einen Haj and Umra (Pilger nach Mekka) etc..) oder Dayen von Menschen(z.B Schulden , Kredit etc...)


3.2 Al Wassiya kann auch erwünscht , für Ata3at(als Gehorchen in Islam ) u. für al A9arib (die Verwandtschaft) u Assali7in( festgläubiger MuslimenIN, die unter sehr gut Taten zu Gunst der muslimische Geschlschaft leisten/tun, bekannt sind ).

3.3 Al Wassiya kann auch Mo7arama(also streng verboten), falls es sie(also Wassiya )eine mögliche gesehene Schaden für die Erbschafsfamilie verursachen könnte. Als Begründung ist der folgende Hadith mit der ungefähre deutsch Bedeutung, die von Al Nissaâi weitererzälte wurde :

„Die Beschädigung die aus el Wassiya folgen, gelten als Al Kabâyir( die Dinge die 7ram(verboten) in Islam sind !!)“

Die Wassiya ist auch Mo7haram (streng verboten ), falls sie auf etwas Mo7hram (verbottens)
gescheht ist, wie etwa Al Khamr ( Alkohol ).

3.4 Al Wassiya kann Makroha (nicht zu empfohlen lieber soll man es vermeiden ), wenn man so wenig Geld(wertvoll Besetzt) besetzt,dass es gerade bei die Erbschaft(die es ganz nötig haben) reichen würde. Das ist auch Makroh für Ahl Al Fisq (Frevler), wenn man glaubt, dass sie für Verwendungszweg gebraucht wird.

3.5 Al Wassiya kann Moba7a(also einfach erlaubt) wenn man Reich(Edel verfügt über ein weit Reichtum ) ist, egal wie nahe die Verwandtschaft im Bezug der/die jennige zu wem diese Wassiya hintergelassen wurde.

Wichtig ist folgendes zu merken :
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i. Al Wassiya ist wie die Ur3ulam´s sagen das ist eine 3akd(von islamische 3adel(Notar) beglaubte Zeugnisse ), die nicht veränderbare sein kann. Also es ist streng nicht erlaubt eine Änderung zu betätigen egal in welche Richtung !!

ii. Gumhur Al 3ulma (das gesamte Ur3lam) haben folgendes festgelegt:
3admm jawas al Wassiya d.h die Wassiya gilt nicht also nicht erlaubt, falls sie mehr als 1/3 aus der gesamte Erbschaft beträgt.

Falls allerdings aber überhaupt gar keine Erbschaftsfamilie vorhanden sind, dann hat es nur al Imam Abo 7anifa sie(Wassiya ) doch erlaubt !!


والله أعلم

Wa Lahou Al3am !!


Mitbewusst wollte ich nicht ganz tief in der Fachlichkeit(ich habe nicht alle ausführliche Fachwissen von diese Islamische Wissenschaft 3lim Al Fathil in besog diese Thema hier geäussert) hineingedrugen,laut Erfahrung weniger oder vielleicht gar keiner verstehen wird, was natürlich nicht Sinne der Sache ist.


Wie man sieht wie das Wörter wie etwa „sozial
Gerechtigkeit“ unter andern in der Fiqh al Islam(eine wichtige Baustein der islamische Gesetze ) Theorietische/Praktische Gross geschrieben ist !

Soubhana Allah Al 3athim 3la Ni3mati Al Islam

Falls dir trozdem entweder die oben liegende Fassung nicht ganz klar ist oder noch Fragen hast, stehe ich gern zur Verfügung !!

Wa Salam 3lykoum !
your ibno Rouchd


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"Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.",A.H
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