Asslamou 3la Man Itab3a Al Houda !

ich habe letzte mal vergessen zu sagen :
 Antwort auf:

Wichtig :
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In der islamische Erbrecht ein/e nichtglaubigerIn darf nicht erben !!

Vise-Versa müss auch gelten(also ist auch richtig )

d.h

Ebenfalls darf EinE MuslimIN eindeutig von nichtglaubigerIN auch nicht erben.
Siehe bitte Hadith unten [#!]


@Mercy : \:\)
 Antwort auf:
kannst du oder jemand anderes eventuell weitere Koranverse oder Hadithe, die sich darauf beziehen, was passiert, wenn jemand etwas unrechtmäßig vererbt?
Kannst du mir bitte genau erklären wie ist zu diese Unrechtmäßigkeit der Erbschaftsteilung in diese Fall gekommen ist
(Verfälschung der Erbschaftszeugnisse ..Verwendschafsproblem )?

u. für die Strafe das ist eine Strafe für Betrüg u. Ungleichmisskeiten bei der Erbschatteilung, das soll nur Kathe Al Ma7ajir(Richter Zuständig für Erbschaft unter andern)genau bestimmmen u. verkünden ..

Aber bevor ich deine Antwort höre hier die ungefähre Bedeutung von eine paare Suren aus El Quran Al Karim unter anden über die Wichtigkeit u. Wertigkeit der Rechtmässigkeit allgemein in der Teilung (davon die Erbschafsteilung : Beispielfall ) überhaupt :

Laut der Imama Ibno Taimia Rahimhaou Allah in der Islam gibt es überheupt keine Unterschied in der Rechtmässigkeit an der Teilung von der Al Mustahabat (Freilwillige Aussagben wie etwa. Almosen sollen) u. Al I3taa al Wajib in Al Fara´ith (Pflichtausgaben müssen wie etwa Zakat u. Erbschaftteilung ) ==>
Also in der Islam ist Rechtmässigkeit Pflicht(ein muss )

Wa lahou A3lam !

 Antwort auf:


2- Die Kuh (Al-Baqarah)

Offenbart nach der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 286 Verse. Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

176. Dies, weil Allah das Buch mit der Wahrheit niedergesandt hat; und gewiß, die uneins sind über das Buch, sind weit gegangen in Feindschaft.

177. Nicht darin besteht Tugend, daß ihr euer Antlitz nach Osten oder nach Westen kehrt, sondern wahrhaft gerecht ist der, welcher an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag und an die Engel und das Buch und die Propheten und aus Liebe zu Ihm Geld ausgibt für die Angehörigen und für die Waisen und Bedürftigen und für den Wanderer und die, die um eine milde Gabe bitten, und für (Loskauf der) Gefangenen, und der das Gebet verrichtet und die Zakat zahlt; sowie jene, die ihr Versprechen halten, wenn sie eins gegeben haben, und die in Armut und Krankheit und in Kriegszeit Standhaften; sie sind es, die sich als redlich bewährt haben, und sie sind die Gottesfürchtigen.

178. O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt,den treffe schmerzliche Strafe.

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4-Die Frauen (An-Nisá)
Offenbart nach der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 176 Verse. Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

8. Und wenn (andere) Verwandte und Waisen und Arme bei der Erbteilung zugegen sind, so gebt ihnen etwas davon und sprecht Worte der Güte zu ihnen.
---//und

65. Aber nein, bei deinem Herrn, sie sind nicht eher Gläubige, als bis sie dich zum Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen kein Bedenken finden gegen deinen Entscheid, und sich in Ergebung fügen.

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17. Die Nachtwanderung (Al-Ìsraa)

Offenbart vor der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 111 Verse.
26. Gib dem Verwandten, was ihm gebührt, und ebenso dem Armen und dem Wanderer, aber vergeude nicht in Verschwendung.

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70. Die Wege des Aufstiegs (Al-Maáridsch)

Offenbart vor der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 44 Verse.

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.


1. Ein Fragender fragt nach der Strafe, die da treffen wird

2. Die Ungläubigen - es kann sie keiner abwehren -

3. Von Allah, dem Hohen.

4. Die Engel und der Geist steigen zu Ihm in einem Tage, dessen Maß fünfzigtausend Jahre sind.

5. Gedulde dich drum in geziemender Geduld.

6. Sie wähnen, er sei ferne;

7. Aber Wir sehen, er ist nahe.

8. Am Tage, da der Himmel wie geschmolzenes Erz sein wird

9. Und die Berge wie farbige Wollflocken,

10. Und ein Freund nicht nach einem Freunde fragen wird.

11. Sie werden in Sehweite zueinander gebracht werden, und der Schuldige würde sich wohl loskaufen von der Strafe jenes Tages mit seinen Kindern

12. Und seiner Gattin und seinem Bruder

13. Und seiner Verwandtschaft, die ihn beherbergt hat,

14. Und allen, die auf Erden sind insgesamt, ob es ihn nur retten wollte.

15. Doch nein! wahrlich, es ist eine Feuerflamme -

16. Die Kopfhaut gänzlich abziehend.

17. Den wird sie rufen, der den Rücken kehrt und sich abwendet

18. Und (Reichtum) aufhäuft und (damit) geizt.

19. Wahrlich, der Mensch ist aus Ungeduld geschaffen;

20. Wenn ihn Schlimmes trifft, ist er voller Klage,

21. Doch wenn ihm Gutes widerfährt, ist er knausrig.

22. Nicht so sind die, die beten

23. Und bei ihrem Gebet verharren,

24. Und die, in deren Reichtum ein bestimmter Anteil ist

25. Für den Bittenden sowohl wie für den, der es nicht kann.

26. Und die, die den Tag des Gerichts für wahr und wirklich erklären,

27. Und die, die vor der Strafe ihres Herrn zagen - 28. Wahrlich, die Strafe ihres Herrn ist nicht, wovor man sicher sein könnte -,

29. Und die, die ihre Sinnlichkeit im Zaum halten,

30. Es sei denn mit ihren Gattinnen oder denen, die ihre Rechte besitzt, denn da sind sie nicht zu tadeln,

31. Die aber mehr als das suchen, sind Übertreter.

32. Und die, die das ihnen Anvertraute und ihren Vertrag halten,

33. Und die, die aufrichtig sind in ihrem Zeugnis,

34. Und die, die ihr Gebet getreulich verrichten;

35. Diese sind es, die in den Gärten sein werden, hochgeehrt.

36. Was aber ist denen, die ungläubig sind, daß sie auf dich zugelaufen kommen

37. Von rechts und links, gruppenweise gesondert?

38. Hofft jeder einzelne von ihnen wohl, den Garten der Wonne zu betreten?

39. Nimmermehr! Wir erschufen sie aus dem, was sie wissen.

40. Aber nein! Ich schwöre beim Herrn des Ostens und des Westens, daß Wir imstande sind,

41. Bessere als sie an ihre Stelle zu setzen, und keiner kann Uns hindern.

42. So laß sie nur in eitler Rede sich ergehen und sich vergnügen, bis sie ihrem Tag begegnen, der ihnen angedroht ward,

43. Dem Tag, da sie aus ihren Gräbern hervorkommen werden in Hast, als eilten sie zu einem Ziel.

44. Ihre Augen werden niedergeschlagen sein; Schmach wird sie bedecken. Das ist der Tag, der ihnen angedroht ward.

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51. Die Winde der Zerstreuung (Al-Dháriyát)

Offenbart vor der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 60 Verse.

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

19. Und in ihrem Vermögen war ein Anteil für den, der bat, wie für den, der es nicht konnte.

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22. Die Pilgerfahrt (Al-Hadsch)

Offenbart nach der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 78 Verse.

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

36. Und unter den Zeichen Allahs haben Wir für euch die Opferkamele bestimmt. An ihnen habt ihr viel Gutes.

So sprechet den Namen Allahs über sie aus, wenn sie gereiht dastehen. Und wenn ihre Seiten niederfallen, so esset davon und speiset den Bedürftigen und den Bittenden. Also haben Wir sie euch dienstbar gemacht, daß ihr dankbar seiet.

Wa lahou A3lam !
Und hier noch die ungefähre Bedeutung von bestimmten AHadith(pl. Hadith) unter andern, die sich mit der Erbschaft beschäftigen :

 Antwort auf:

**************************************************[#!] Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen und der Ungläubige beerbt :

Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen und der Ungläubige beerbt nicht den Muslim!

>>> Hadith im Sahih Muslim

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Die Erbschaftsanteile müssen ihren Anspruchsberechtigten abgegeben werden. Was danach
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Erbschaftsanteile müssen ihren Anspruchsberechtigten abgegeben werden. Was danach übrigbleibt, gehört dem nächsten männlichen Verwandten.
>>> Hadith im Sahih Muslim

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Der zuletzt offenbarte Koranvers (in der Sure von Al Nisaa´) ist der Vers über die Verwandten, die weder Kinder noch Eltern haben
Al-Bara´, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der zuletzt offenbarte Koranvers (in der Sure Al-Nisaa´) ist: Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: Allah belehrt euch über die Verwandten, die weder Kindern noch Eltern haben.
>>>> Hadith im Sahih Muslim

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Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: Allah belehrt euch über die Verwandten, die weder Kindern Dschabir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:

Ich war krank und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und Abu Bakr statteten mir einen Krankenbesuch ab. Sie kamen zu mir zu Fuß, als ich bewußtlos da lag.

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wusch sich für das Gebet und goß das Wasser von ihm auf mich; da kam ich zu meinem Bewußtsein und sagte: O Gesandter Allahs, Wie soll ich über mein Vermögen entscheiden? Er gab mir keine Antwort, (und diese blieb solange aus), bis der Koranvers über die Erbschaft offenbart wurde: Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: Allah belehrt euch über die Verwandten, die weder Kindern noch Eltern haben.
>>>Hadith im Sahih Muslim

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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Als der verschuldete Tote dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht wurde, fragte er zuerst: Hat der Tote genug Geld zur Begleichung seiner Schulden hinterlassen? Wenn ja, dann verrichtete er (der Prophet) für ihn das Totengebet.

Wenn nicht sagte er: Verrichtet das Totengebet für deinen Bruder! Als Allah seinem Gesandten den Weg der Eroberungen öffnete, sagte er: Ich bin den Gläubiger näher als sich selbst. Wer verschuldet starb, werde ich seine Schulden zurückzahlen. Wenn der Tote aber Geld hinterließ, dann geht das Geld zu seinen Erben.
>>>Hadith im Sahih Muslim

Wa lahou A3lam !
 Antwort auf:
Leider machen sich zu wenige wirklich Gedanken darüber, was passiert, wenn sie tatsächlich "blind" Eigentum an jemandem zu einem nicht nach Koran und Gesetzt geregeltem Recht vererben.
In unsere Zeit entspricht deine richtige Aussage leider die alltags Realität in Marokko es liegt daran :

1. Fall : Bewusstlos wegen Ignoranz aus Mangel an Wissen der islamische Gesetze !
entweder dass viele Leute nicht genau wissen, was es überhaupt „Unrechtmäßigkeit der Erbschaftsteilung „ für Allah Sabhnou Wa T3ala bedeutet,

2. Fall: Mit Bewusst die Seelen sind/werden immer schon gierige Geldseelen !
oder sie wissen es ganz genau aber sie ignorieren unter andern diese islamische Gesetze.

 Antwort auf:
...Ist das islamische Erbrecht tatsächlich in das französiche Gesetzt 1:1 integriert?
Tatsächlich waren viel Juristen Frankreich mit sehr komplexe Fällen(vor allem bei Fraunverwendschaft), die sie mit Hilfe der vorhandene fr.Erbschaftrecht nicht lösen konnten, konfrontiert, deswegen haben aus dem klare u. eindeutigen islamische Erbrechtsystem diese Lücken 1:1 ausgefühlt !

bis du meine oben gestellte Frage antworten würdest,falls du selbst auch noch eine hast dann , stehe ich gern zur Verfügung \:\) !

Wa Salam
your ibno rouchd


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"Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.",A.H
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