Original geschrieben von: akkle
Die Heirat im Ausland ( in Amerika, Kanada, oder Neu Seeland etc. ) wird 100% weltweit anerkannt.


Auswaertiges Amt:
Anerkennung im Ausland geschlossene Ehen

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

www.frag-einen-anwalt.de:
Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe - Krankenversicherung

https://dejure.org:
Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

Last edited by akkle; 10/06/18 07:24 PM.