Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: theomarrakchi]
#165496
06/06/18 02:14 PM
06/06/18 02:14 PM
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ferbitz
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Hallo, Die Chancen dafür liegen bei 0%, da bei der Dame kein Rückkehrwille nach Marokko ersichtlich ist. Wenn sie einen gut dotierten festen Job oder Eigentum hätte, sähe die Sache besser aus. LG, Theo Sehe ich nicht so. aber ich bin ja nur der ferbitz, der keine Ahnung hat, auch nur aus Erfahrung spricht. eine reine Einladung dürfte nicht bewilligt werden. Willst Du aber Deine Holde ehelichen, so kannst Du es versuchen , in der Botschaft unter dieser Prämisse ein Visum zum Zweck der Heirat zu bekommen, mit dem Hinweis auf eine vorhandene Schwangerschaft kanns unterstützt werde, Die brutale Form mir hohem Aussicht auf Erfolg wäre eine Heirat IN Marokko , damit könnt ihr dann zur deutschen Botschaft in Rabatt gehen , und ein Einreisevisum für Deine Ehefrau zu fordern, oder die ganz brutale Methode (Urkunde für die sprachgewandten deutschen Grenzorgane übersetzen lassen) Einlaß in das gelobte Land an der Grenze begehren, unter Hinweis auf Artikel 6 GG. ließ mal nach. Die Herren Grenzorgane werden es versuchen, aber letztlich nicht wagen, die Einreise zu verweigern. Deine Frau wird dann zwar auch in Deutschland unter Kuratel der Ausländerbehörde stehen. Und ich spreche aus Erfahrung, ich bin an der deutschen Grenze mit den Herren so was von Schlitten gefahren, als sie meiner Angetrauten die Einreise verweigern wollten, 2 Tage Hotel hat es gekostet. Bedenke immer, Du trittst mit Deiner Ehefrau dann nicht als Bittsteller auf, auch wenn sie Marrokanerin ist, ein Umstand, der von so manchem Grenzorgan völlig missverstanden wird,. Viel Glück, denn wer A sagt, muss auch bereit sein, B zu sagen. Und was den Ratschlag der Erhöhung der Chancen bei einem gut dotierten festen Job: Jeder Job in Deutschland ist höher dotiert als ein vergleichbarer Job im Königreich des Maghreb. Eigentum in Marokko interessieren die Damen und Herren in der deutschen Botschaft nicht die Bohne.
Last edited by ferbitz; 06/06/18 02:27 PM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: theomarrakchi]
#165504
07/06/18 12:19 PM
07/06/18 12:19 PM
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ferbitz
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Hallo, Ich weiß nicht aus welcher Epoche die Erfahrungen von Ferbitz stammen, vermutlich aber aus einer Zeit, die lange zurückliegt. Inzwischen hat sich in der Hinsicht vieles verändert. Selbst wenn Ihr in Marokko heiratet, wird für die Familienzusammenführung ein Deutsch Zertifikat vom Goethe Institut verlangt. LG, Theo Was hat denn die Kenntnis der deutschen Sprache mit der Ausübung der Ehe zutun ? Dir sind grundsätzliche Begriffe fremd. Familienzusammenführung bedeutet Zusammenführung Getrennter. Ich machte den Vorschlag, in der deutschen Vertretung in Rabatt mit eier Heiratsurkunde zu erscheinen, oder, auch möglich, an der Grenze Frankreich - Deutschland mit einer übersetzten Urkunde. Das wir zwar den Herren Grenzorganem völlig die Besinnung rauben . Hier Zitat GG Art. 6 GG lautet seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wie folgt:[1] (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Nun macht Euch mal gerade und zeigt Zivilcourage, Nun ist mir bekannt, dass unser Land aufgrund seiner Geschichte offiziell nicht als fremdenfeindlich darstehen darf, folglich wurden Regularien erdacht, um den Eintritt in das gelobte Land so schwierig wie möglich zu gestalten. Dazu gehören dann auch Falschaussagen, z.B Kenntnis des Deutschen für den ausländischen Ehepartner. Oder, das war bei mir der Fall, obwohl ich bereits rechtmäßig im Ausland verheiratet, verlangten die Herren Grenzorgane eine Krankenversicherung für meine Frau. Es scheint aber zu stimmen, die deutschen Ausländerbehörden sehen es nicht gerne, wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wird. Da gibt es dümmliche Fragen, ob die Ehe im Ausland geschlossen wurde und wenn ja, warum. In meinem Fall habe ich den Fragebogen diagonal mit Edding gestrichen und kommentiert, dass das die Ausländerbehörde nicht zu interessieren hat.
Last edited by ferbitz; 07/06/18 12:37 PM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: granny_martha]
#165506
07/06/18 04:47 PM
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ferbitz
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Also wir haben die Familienzusammenführung gerade erst erreicht und zwar nach allen NEUEN Regelungen. Seit dem EU Recht gilt was Visa und Einreise betrifft nichts mehr von dem genannten. Und seit 2015 und der Flüchtlinge wird da teilweise quartalsweise an den Richtlinien eingezeichnet. Unsere Zusammenführung hat trotz Kind fast ein Jahr gedauert und hier in Deutschland wurde noch keine Aufenthaltserlaubnis gemacht. Ausländerbehörde lässt sich da Zeit bis das Visum ausläuft. Warum lasst ihr euch eigentlich diese Unverschämtheiten dieser Halbgötter in den Ausländerbehörden gefallen ? Jetzt nicht mehr, meine Frau hat nen deutschen Pass, aber früher, wenn mir einer der Herren in der Ausländerbehörde kiebig kam, und das eigentlich bei jedem Besuch, brachte ich den Satz mit entschuldigendem ironischen Unterton, dass er schon entschuldigen müsse, dass ich immer irrig davon ausgehe, dass nicht die Ausländerbehörde für mich da sei, dass wir als Bürger für die Ausländerbehörde da sind.
Last edited by ferbitz; 07/06/18 04:48 PM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: ferbitz]
#165508
07/06/18 05:39 PM
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theomarrakchi
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Ja Ferbitz, Du bist offensichtlich mit Deinem Wissen über Besuchs- und Aufenthaltsrecht auf einem vor vielen Jahren gültigen Stand geblieben und solltest vielleicht Dein Wissen über die heutigen Bestimmungen auffrischen. In den 70ern konnte ich für einen Syrer, dessen Asylantrag mehrfach ohne Anhörung abgelehnt worden war, nach nur einmaligem Besuch mit ihm gemeinsam beim Ausländeramt und nach einer hitzigen Diskussion mit den Beamten durchsetzen, daß er umgehend Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekam. Was ihn am meisten überraschte war, wie freundlich und zuvorkommend er in meinem Beisein dort behandelt und ihm sogar ein Stuhl zum Sitzen angeboten wurde. Bei seinen vorhergehenden Besuchen dort wurde er jeweils im Stehen kurz und bündig abgewiesen. Ebenfalls in diesem Zeitraum war es ein Leichtes, Besuchervisa für Freunde aus Marokko zu bekommen, wenn ich die Garantie für ihre Unterhaltskosten während des Aufenthaltes in Deutschland zu übernehmen. Seitdem haben sich sowohl die Gesetze als auch die Bestimmungen in Deutschland - und nicht nur dort - alle paar Jahre geändert, während Du mit Deinem Wissensstand offensichtlich irgendwann in der Vergangenheit stehen geblieben bist, ist diese Entwicklung scheinbar an Dir vorbeigezogen. Heutzutage ist es selbst problematisch, wenn ich meine Schwiegermutter nach Europa zum Besuch einladen möchte, bei der absolut kein fehlender Rückkehrwille erkennbar ist, da sie sowohl meinen Schwiegervater als auch mehrere Kinder dort zurückläßt. LG, Theo
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: granny_martha]
#165509
07/06/18 08:01 PM
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Also wir haben die Familienzusammenführung gerade erst erreicht und zwar nach allen NEUEN Regelungen. Seit dem EU Recht gilt was Visa und Einreise betrifft nichts mehr von dem genannten. Und seit 2015 und der Flüchtlinge wird da teilweise quartalsweise an den Richtlinien eingezeichnet. Unsere Zusammenführung hat trotz Kind fast ein Jahr gedauert und hier in Deutschland wurde noch keine Aufenthaltserlaubnis gemacht. Ausländerbehörde lässt sich da Zeit bis das Visum ausläuft. Dauert die Familienzusammenführung erfahrungsgemäß kürzer, wenn der in Deutschland lebende Ehepartner einen deutschen Pass besitzt statt einem ausländischen?
Last edited by akkle; 07/06/18 08:01 PM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: theomarrakchi]
#165510
07/06/18 09:28 PM
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ferbitz
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Ja Ferbitz, Du bist offensichtlich mit Deinem Wissen über Besuchs- und Aufenthaltsrecht auf einem vor vielen Jahren gültigen Stand geblieben und solltest vielleicht Dein Wissen über die heutigen Bestimmungen auffrischen. In den 70ern konnte ich für einen Syrer, dessen Asylantrag mehrfach ohne Anhörung abgelehnt worden war, nach nur einmaligem Besuch mit ihm gemeinsam beim Ausländeramt und nach einer hitzigen Diskussion mit den Beamten durchsetzen, daß er umgehend Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekam. Was ihn am meisten überraschte war, wie freundlich und zuvorkommend er in meinem Beisein dort behandelt und ihm sogar ein Stuhl zum Sitzen angeboten wurde. Bei seinen vorhergehenden Besuchen dort wurde er jeweils im Stehen kurz und bündig abgewiesen. Ebenfalls in diesem Zeitraum war es ein Leichtes, Besuchervisa für Freunde aus Marokko zu bekommen, wenn ich die Garantie für ihre Unterhaltskosten während des Aufenthaltes in Deutschland zu übernehmen. Seitdem haben sich sowohl die Gesetze als auch die Bestimmungen in Deutschland - und nicht nur dort - alle paar Jahre geändert, während Du mit Deinem Wissensstand offensichtlich irgendwann in der Vergangenheit stehen geblieben bist, ist diese Entwicklung scheinbar an Dir vorbeigezogen. Heutzutage ist es selbst problematisch, wenn ich meine Schwiegermutter nach Europa zum Besuch einladen möchte, bei der absolut kein fehlender Rückkehrwille erkennbar ist, da sie sowohl meinen Schwiegervater als auch mehrere Kinder dort zurückläßt. LG, Theo Du kannst Dir Deine süffisanten Bemerkungen über meinen Wissensstand gerne schenken, ich enthalte mich ja auch mit Komentaren über Deine oft blamable Unkenntnis. Die Verpflichtungserklärung hat sich nicht grundsätzlich geändert, auch früher meinte die Ausländerbehörde schon, dem Einladenden Vorschriften über sein Einkommen machen zu können, dito Krankenversicherungspflicht. Geändert hat sich lediglich das regide Verhalten bezüglich Finanzamt Steuerschuld.Aber so ganz abweichend gegenüber früher ist es dann doch nicht. Als meine Frau dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hatte, um bei Reisen nicht immer ihren Nationalpass vorzeigen zu müssen, meinte die Ausländerbehörde telefonisch gegenüber einem Mitarbeiter, wo ich denn sei, im meiner Firma nie erreichbar sei, wie ich denn diese führen würde. Stellen Sie sich bitte nicht den Inhalt des Telefongespräches am nächsten Tag vor. So wie heute gab es auch früher Ausführungsbestimmungen bei Heirat von Deutschen und Ausländern, Thema Scheinehe, Kontrolle der Person über das Landeskriminalamt. Um das ganze nervende Prozedere zu umgehen, heiraten auch viele Paare in Dänemark. Und das mit der sofort erteilten Arbeitserlaubnis kann nun überhaupt nicht stimmen, du schwindelst. Fachleuten aus dem damaligen Nicht EU-Ausland wurde diese Arbeitserlaubnis mit der Begründung verweigert, ein Deutscher müsse vorgezogen werden. Es mag sei, dass es heute in Pflegeberufen diese Regelung nicht mehr gibt. Für meinen Beruf gab es sie noch vor 10 Jahren.
Last edited by ferbitz; 07/06/18 09:31 PM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: ferbitz]
#165512
07/06/18 10:08 PM
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Zitat ferbitz: Und das mit der sofort erteilten Arbeitserlaubnis kann nun überhaupt nicht stimmen, du schwindelst. Fachleuten aus dem damaligen Nicht EU-Ausland wurde diese Arbeitserlaubnis mit der Begründung verweigert, ein Deutscher müsse vorgezogen werden.
Kennst Du die Hintergründe weswegen er dennoch die Arbeitserlaubnis erhielt? Du bezichtigst mich des Schwindelns ohne eine Ahnung zu haben worum es geht.
Dieser Mann aus Syrien arbeitete bei mir als Verkäufer und hätte unter der Berufsbezeichnung nie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Da ich Handel mit arabischen Ländern betrieb bat ich das Arbeitsamt mir einen Übersetzer für Arabisch-Deutsch oder Arabisch-Englisch zu vermitteln, wozu man nicht in der Lage war. Also präsentierte ich den Syrer, der ein Dolmetscher Diplom der Universität Riad für Arabisch-Englisch vorweisen konnte, und damit wurde ihm die Arbeitserlaubnis erteilt. So einfach war die ganze Geschichte.
Du bist einfach nur ein Wichtigtuer und Besserwisser, der meint jeden belehren zu müssen, und kannst einem eigentlich nur leid tun. LG, Theo
PS: Eigentlich hat diese Geschichte ja nun überhaupt nichts mit dem Eingangsthema zu tun.
Last edited by theomarrakchi; 07/06/18 10:11 PM. Reason: Ergänzung
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: ferbitz]
#165513
07/06/18 11:26 PM
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Um das ganze nervende Prozedere zu umgehen, heiraten auch viele Paare in Dänemark.
Dafür ist vom Schengen-Raum ein Visum nötig, in meinem Fall.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: ferbitz]
#165515
08/06/18 01:52 AM
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Die brutale Form mir hohem Aussicht auf Erfolg wäre eine Heirat IN Marokko Falls es mit dem Visum nicht klappen sollte, bleibt mir wohl nur diese Option nachdem ich meine Scheidung in meinem Heimatland hab anerkennen lassen. Dänemark wäre schon ganz nett, wenn es mit dem Visum klappen würde. Gibt es eventuell eine Liste von Ländern die kein EFZ verlangen?
Last edited by akkle; 08/06/18 01:57 AM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: bulbulla]
#165517
08/06/18 10:45 AM
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++Dami die Angelegenheit nicht zerredet wird, wir sprechen hier von 3 unterschiedlichen Dingen 1.) Einer Heirat in Marokko, um dann die deutsche Botschaft oder die Herren Grenzer vor vollendete Tatsachen zu stellen
2.) einer Einladung aus Marokko, der dann möglicherweise eine Eheschließung folgt
3.) einer Heirat in Deutschland, oder, um das nervende Prozedere der deutschen Behörden zu umgehen z.B in Dänemark.
pos 1 ist brutal, aber effektiv, pos 2 scheidet wahrscheinlich aus und pos 3 ist bereits die halbe Miete, da die Dame der Begierde bereits in Europa ist.
Ich will hier einmal einen Stab FÜR die Ausländerbehörden brechen.Die teilweise widersprüchlichen Auusagen dort sind nicht eine Frage der Unfähigkeit sondern der Unkenntnis. eigentlich eine Quadratur des Kreises. Die Ausländerbehörde wird mit Nationalitäten aus 200 Ländern der Erde konfrontiert, so gibt es z,B Pässe, in denen kraft Gesetz des ausstellenden Landes der Personenstand eingetragen ist. Für Inhaber dieser Pässe bedürfte es also keines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn der Inhaber als ledig bezeichnet wird. lediglich einer beglaubigten Übersetzung des Passes. ABER, irgendwo in den Verordnungen steht: Heirat NUR mit Ehefähigkeitszeugnis. oder durch nationale Verfügungen irgendwo in Botukodien wurden bei Auflösung einer Staatengemeinschaft die Bürger der Staatengemeinschaft automatisch zu Bürgern eines dieser Staaten, so geschehen bei der CCCP, wo plötzlich durch Verfügung Kasachen, Usbeken, Tadschiken usw dier russische Staatsbürgerschaft hatten. In den Verfügungen der deutschen Behörden steht aber; Deutscher kann nur werden, wer vorher aus seiner Staatsbürgerschaft entlassen wurde, und die Staatsbürgerschaft wird durch den Geburtsort bestimmt.
Ich habe diese Beispiele nur darum genannt, um auf die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis hinzuweisen. Die Ausländerbehörden sind in einem Netz eigener Vorschriften gefangen, Die Idee war, Zuzug, nach Möglichkeit nur "blond und blauäugig"
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: bulbulla]
#165521
08/06/18 12:28 PM
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ich halte die Heirat in Marokko ebenfalls für die beste Lösung in diesem Falle. Hallo bulbulla Danke dir, ich möchte versuchen es möglichst schnell zu erledigen. Wenn es lange dauert, könnte die Beziehung schaden nehmen.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: ferbitz]
#165522
08/06/18 12:47 PM
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1.) Einer Heirat in Marokko, um dann die deutsche Botschaft oder die Herren Grenzer vor vollendete Tatsachen zu stellen
2.) einer Einladung aus Marokko, der dann möglicherweise eine Eheschließung folgt
3.) einer Heirat in Deutschland, oder, um das nervende Prozedere der deutschen Behörden zu umgehen z.B in Dänemark.
pos 1 ist brutal, aber effektiv, pos 2 scheidet wahrscheinlich aus und pos 3 ist bereits die halbe Miete, da die Dame der Begierde bereits in Europa ist.
Hey ferbitz, was soll ich sagen, ich bin entzückt von der Idee mit pos 3 Es würde ja schon reichen wenn Sie den Schengen-Raum betreten könnte.
Last edited by akkle; 08/06/18 01:04 PM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: bulbulla]
#165523
08/06/18 12:55 PM
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Möchtest du zeitgleich auf Ummrah gehen? Das werde ich wohl nicht schaffen, Ummrah ist geplant für dieses Jahr.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: bulbulla]
#165527
08/06/18 02:04 PM
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Dies bezog sich natürlich auf deine Befürchtungen, die Beziehung könnte Schaden nehmen, und nicht auf die Ummrah! Ja So habe ich das auch verstanden. Ich muss da öfter runter, ja das muss gehen.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: akkle]
#165528
08/06/18 04:39 PM
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Syltsonne
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Um das ganze noch mal zu versachlichen: Heiraten in Marokko ist möglich. Dazu gibt es mehrere Schritte: Unterlagen Marokkan. Verlobter beantragen für das Ehefähgikeitszeugnis dt. Verlobte. Nach Rabat zur Staatsanwaltschaft für den Auszug aus dem Strafregister (dt. Verlobter)
Mit allen Unterlagen zum Adoul, dort ist ein dt. Dolmetscher erforderlich. Ehevertrag wird vor Ort gemacht. Das ist KEINE islamische Eheschließung, sie erfolgt rein bürokratisch ohne unser standesamtl. Trauzeremoniell.
Danach Anerkennung durch deutsche Behörde, also wieder Legalisierung zweifach, Übersetzung, Landgericht, Umschreibung im dt. Eheregister.
Wir sind gerade mittendrin: Der marokkan. Verlobte benötigt Meldebescheinigung, Geburtsurkunde (copie integrale mit staatsanwaltl. Beglaubigung), Reisepass-Kopie, Kontoauszug mit Gehaltsnachweis, Ledigkeitsbescheinigung, polizeiliches Führungszeugnis. Alles zweifach legalisiert und übersetzt. Die Ledigkeitsbescheinigung wird allerdings nicht akzeptiert ohne eidesstattliche Versicherung (Botschaft bzw. Notar). Für eine Eheschließung in Dtld. kommt eine notarielle Vollmacht hinzu, dass der dt. Verlobte die Ehe in Dtld. beantragen darf, das geht dann noch zum Oberlandesgericht und wird dort entschieden, dauert also. Diese Auskünfte sind jetzt 2018 für NRW gültig.
Die Dame im Standesamt war äußerst zuvorkommend, nett und unterstützend. Parallel dazu: Termin für A1-Prüfung in der dt. Botschaft beantragen (Wartezeit 9-11 Monate).
Kosten: geschätzt: mindestens 600-800 Euro, jede Urkunde kostet ja zwischen 10 und 100 Euro plus Übersetzung und zweifacher Legalisierung. dafür notwendige Flugkosten natürlich extra.
Über eine Eheschließung in Dänemark weiß ich nichts. Wie müsste der marokkanische Verlobte das machen, um für DK ein Visum zu bekommen?
LG Syltsonne
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: bulbulla]
#165530
08/06/18 06:21 PM
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whatshername61
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Hallo, ihr beschreibt in euren Beiträgen die gängige bürokratische Praxis und eure Erfahrungen. Fakt ist, dass dieses dem deutschem und dem europäischem Recht widerspricht. Rechtliche Lage: Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen • Ehegatten eines Deutschen, • minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen, • Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Der wiederum besagt, dass Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraussetzt, dass: • 1. der Lebensunterhalt gesichert ist, • 1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist, • 2. kein Ausweisungsinteresse besteht, • 3. soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und • 4. die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer ICT-Karte, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU voraussetzt, dass der Ausländer • 1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und • 2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat. hier zum Gesetzestext § 28 Familiennachzug zu Deutschen hier: § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen Im Art. 6 GG, Art. 8 EMRK §§ 27 – 30 AufenthG Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22.09.2003 betr. das Recht auf Familienzusammenführung Grundlagen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs heißt es: Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist zu beachten, dass Artikel 6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Wirkung entfaltet. Ihm soll es grundsätzlich nicht verwehrt werden, seine Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen. Daher besteht für den nachziehenden Ausländer ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sofern der deutsche Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die weiteren Zuzugsvoraussetzungen vorliegen. Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann er jedoch von dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden. hier zum Ehegattennachzug Es ist demnach eine eindeutige Regelung im Gesetzestext vorhanden. Bei vorliegenden Dokumenten darf der deutsche Staat den Zuzug nicht verweigern. Das heißt, die Befragungen, die Reglementierungen, gar ein Nachweis, ob man den/die Partner/in ernähren kann, sind rechtswidrig.
Einfach an einer Grenze stehen und die Organe vor vollendete Tatsachen zu stellen, denke ich, funktioniert nicht. Da müsste erst einmal die marokkanische Grenze (Airport, Melilla, Ceuta) überwunden werden, dann der Weiterflug bzw. die Landung in Spanien, Italien, Griechenland. Sicher mag es Einzelbeispiele geben, die funktionieren (Io Sto Con) ; In der Praxis glaube ich nicht daran. Es gibt ferner keine Lobby, die daran interessiert ist, diese geläufige Praxis auszuhebeln. Also geht man den von Behörden vorgegebenen Weg. Sollte bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet sein, ist nicht gegeben, dass dieser mit entsprechendem Faktenwissen und Erfahrung einer solchen Anforderung gewachsen ist. Die Behörden, wie ferbitz oben schreibt, vor vollendete Tatsachen zu stellen und eine Abweisung an dieser Stelle zu riskieren, benötigt entsprechendes Kleingeld, vollzählig vorhandene Dokumente, eventuell Zeit und eine gewisse Dickfelligkeit. Es mag vielleicht im Einzelnen funktionieren. Was aber, wenn nicht? Dann beginnt der ganze Tanz von vorn. Zeitlich und finanziell! Mit dem Unterschied, irgendwo ein kleines Pünktchen in der Akte zu haben: "Macht es ihm/ihr nicht zu leicht." Jedem, der diese Hürden zu meistern hat, wünsche ich Erfolg und ein langes glückliches Leben mit seiner neuen Familie. Katrin PS: Eine Antwort auf akkles Frage ist das allerdings nicht, da er die Freundin ohne Heirat einladen möchte. Da entfällt der gesetzliche Anspruch, die eigene Freiheit wird von den Gesetzen beschnitten und die Chancen sinken.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: akkle]
#165535
09/06/18 08:52 AM
09/06/18 08:52 AM
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Beldia
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wo andere Urlaub machen
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DK ist Schengenraum, es gelten also die selben Vorgaben wie für D. Mit einem Schengenvisum hat ein Marokkaner Reisefreiheit und ist nicht nur im ausstellenden Land legal.
Viele Grüße Barbara
Niemandes Herr, niemandes Knecht - so ist es recht!
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: Beldia]
#165536
09/06/18 09:43 AM
09/06/18 09:43 AM
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ferbitz
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Ohne Visum kann ein französischer Staatsbürger einreisen z.B nach Marokko und Tunesien. Ob das auch in umgekehrter Richtung möglich ist, ist recht warscheinlich als bilaterales Abkommen. Einer Visafreiheit innerhalb Europas z.B von Deutschland in ein anderes europäisches Land wurde zeitnah durch eine Visafreiheit nach Deutschland erweitert. also recherchieren. Wer in Frankreich ist, ist in der EU und innerhalb der EU gibt es keine Passkontrollen. offiziell, deutsche Grenzer allerdings versuchen, diese Recht immer wieder auszuhebeln.
Für eine Heirat in Dänemark sind minimale Voraussetzungen erforderlich, ( einige Tage in einem Hotel angemeldet)recherchieren.
Dänemark ist da sehr liberal und hat keinen Schiss vor dunkelhäutigen Leuten mit gekräuselten Haaren wie in Deutschland.
Da offensichtlich die besondere Liebe von whatshername mir gilt, sie würde sonst nicht immer , und das immer vergeblich, meine Beiträge zu zerflücken versuchen: Mein Vorschlag, die Grenzorgane vor vollendete Tatsachen zu stellen erfordert Selbstbewustsein, und Durchstehvermögen. Die Herren sind ja auch psychologisch geschult, erkennen sofort die schlotternden Knie eines Besuchers. (mit dem unausrottbaren Glauben, böse Leute seien an der Kleidung zu erkennen) Ja selbst dann, wenn man die Dame aus einem EU-Land in ein anderes EU Land bringt, für das die Dame ein Visum benötigt, sie also formell illegal ist, so stellt das lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn aber das Aufgebot bestellt ist, wird es ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Ich habe in derarigen Dingen mehrfach gegen Aufenthaltsvoraussetzungen für Besucher verstoßen, man muss sich nur zu wehren wissen.
Wenn whatshername nebulös schreibt, dass dieser Weg . die Organe vor vollendete Tatsachen zu stellen, möglicherweise, eventuell, vielleicht nicht erfolgreich ist, dann bedeutet es im Umkehrschluss, dass dieser Weg möglicherweise, eventuell, vielleicht erfolgreich
Nicht umsonst gibt es in den Ausländerbehörden diese dümmlichen Fragen OB DIE ehe im AUSLAND GESCHLOSSEN WURDE UND WENN JA; WARUM. Offensichtlich ist erkannt worden, dass es Wege gibt, unter Umgehung der deutschen regiden Vorschriften sein Herzblatt ins Land zu holen.
Last edited by ferbitz; 09/06/18 10:06 AM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: theomarrakchi]
#165543
09/06/18 02:34 PM
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@ theomarrakschi , vertell me nix, von wegen ein arabisch-englisch sprechender Mann sei erforderlich und über das Arbeitsamt nicht vermittelbar. Jeder im- und export-orientierte Kaufmann in Arabien spricht englisch, oft sogar ein wesentlich besseres englisch als die Mehrzahl der Deutschen. Gibt einfach zu, dass Deine Englischkenntnisse nicht den Anforderungen Deiner Arbeit genügen.
Last edited by ferbitz; 09/06/18 02:37 PM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: ferbitz]
#165544
09/06/18 03:27 PM
09/06/18 03:27 PM
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Joined: Nov 2010
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marocmineral
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@ theomarrakschi , vertell me nix, von wegen ein arabisch-englisch sprechender Mann sei erforderlich und über das Arbeitsamt nicht vermittelbar. Jeder im- und export-orientierte Kaufmann in Arabien spricht englisch, oft sogar ein wesentlich besseres englisch als die Mehrzahl der Deutschen. Gibt einfach zu, dass Deine Englischkenntnisse nicht den Anforderungen Deiner Arbeit genügen.
Warum soll denn theomarrakschi irgendetwas zugeben, was DU DIR EINBILDEST? Hast wieder was zu dir genommen, das du hier rumstänkerst? Piet
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: ferbitz]
#165546
09/06/18 05:09 PM
09/06/18 05:09 PM
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Joined: Dec 2014
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akkle
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ABER, irgendwo in den Verordnungen steht: Heirat NUR mit Ehefähigkeitszeugnis. Soweit ich informiert bin, verlangt es Marokko auch (oder?) was ich aber nicht vorlegen kann da mein Status in meinem Heimatland noch nicht zu "Geschieden" geändert wurde. Das kann - da die Ex-Frau nicht mitspielt weil dann über den Unterhalt vor Gericht nochmal verhandelt werden müsste - bis zu einem Jahr dauern. Danach vielleicht noch ein Jahr bis dann meine "Freundin" in Deutschland einreisen kann. Puuuh...die Nerven liegen blank auf beiden Seiten. Dänemark verlangt kein Ehefähigkeitszeugnis. Den Scheidungsbeschluss des deutschen Gerichts habe ich. Ich habe weder einen deutschen noch einen marokkanischen Pass.
Last edited by akkle; 09/06/18 05:11 PM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: ferbitz]
#165549
09/06/18 05:52 PM
09/06/18 05:52 PM
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Joined: Apr 2006
Posts: 921 Marrakech / Ibiza
theomarrakchi
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Joined: Apr 2006
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Marrakech / Ibiza
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Ohne Visum kann ein französischer Staatsbürger einreisen z.B nach Marokko und Tunesien. Ob das auch in umgekehrter Richtung möglich ist, ist recht warscheinlich als bilaterales Abkommen. Einer Visafreiheit innerhalb Europas z.B von Deutschland in ein anderes europäisches Land wurde zeitnah durch eine Visafreiheit nach Deutschland erweitert. also recherchieren. Du bist offensichtlich mit Deinem Wissen irgendwann in der Vor Schengen Ära stehengeblieben. Nach Marokko und Tunesien können nicht nur Franzosen sondern auch die übrigen Bewohner des Schengenraumes ohne Visum einreisen, was leider nicht bedeutet, daß es in der umgekehrten Richtung genauso ist. In welches Schengen Land auch immer ein Marokkaner(in) einreisen möchte, wird von ihm (ihr) ein Visum verlangt, und die Bedingungen dafür werden ständig verschärft. Wache mal endlich auf, wir leben nicht mehr in den 80er Jahren.
Last edited by theomarrakchi; 09/06/18 05:53 PM.
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Re: Besuch aus Marokko einladen
[Re: theomarrakchi]
#165552
09/06/18 08:26 PM
09/06/18 08:26 PM
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Joined: May 2017
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ferbitz
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Hamburg
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Ohne Visum kann ein französischer Staatsbürger einreisen z.B nach Marokko und Tunesien. Ob das auch in umgekehrter Richtung möglich ist, ist recht warscheinlich als bilaterales Abkommen. Einer Visafreiheit innerhalb Europas z.B von Deutschland in ein anderes europäisches Land wurde zeitnah durch eine Visafreiheit nach Deutschland erweitert. also recherchieren. Du bist offensichtlich mit Deinem Wissen irgendwann in der Vor Schengen Ära stehengeblieben. Nach Marokko und Tunesien können nicht nur Franzosen sondern auch die übrigen Bewohner des Schengenraumes ohne Visum einreisen, was leider nicht bedeutet, daß es in der umgekehrten Richtung genauso ist. In welches Schengen Land auch immer ein Marokkaner(in) einreisen möchte, wird von ihm (ihr) ein Visum verlangt, und die Bedingungen dafür werden ständig verschärft. Wache mal endlich auf, wir leben nicht mehr in den 80er Jahren. SCHau mal, was akkle da ausgegraben hat. Du hattest gerade geschrieben, dass Dir für Deine Geschäfte mit Arabien kein Sprachkundiger vom Arbeitsamt vermittelt werden konnte, Du einen Dolmetscher arabisch- englisch anheuern MUSSTEST. Nun kann ich mir über weitergehende Gründe und Präferenzen kein Urteil erlauben, nur sprechen Araber, die im Import Export tätig sind , zumeist ein exellentes Englisch, das weit über die Englischkenntnisse der allermeisten Deutschen hinausgeht. Gib einfach zu, dass englisch nicht Dein Ding ist, was ja verständlich ist, bedenke aber, heutzutage wird im Geschäftsleben englisch nicht als Fremsprache angesehen, also nie bei einem Einstellungsgespräch auf die Frage nach Fremdsprachenkenntnissen mit "englisch" antworten. . Deinem internetaufrtitt entnehme ich gewerbliches Engagement in Marokko. Der von Dir notgedrungen favorisierte Mann wird mit seiner Hochsprache in Marokko wohl kaum klarkommen, zudem AUCH das englische in Marokko eher weniger verbreitet ist. französich arabisch , in Frankreich gibt es solche Leute en masse, wäre da vielleicht besser gewesen, aber wie gesagt, ich kenne Deine weiteren Intensionen nicht.
Last edited by ferbitz; 09/06/18 08:33 PM.
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