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Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: akkle] #165556
09/06/18 11:03 PM
09/06/18 11:03 PM
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whatshername61 Offline
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Original geschrieben von: akkle
Heute kam dieses, kann jemand etwas dazu sagen?

Hallo, Ich kann sie ohne Visum legal & unbürokratisch im Ausland OHNE zu verreisen verheiraten. Nur NICHT in Dänemark. Dort ist es nicht erlaubt.
Weltweit, haben wir unsere Standesämter mit den wir zusammenarbeiten. Dort können wir sie schnell & legal verheiraten. Ihre HEIRATSURKUNDE wird WELTWEIT anerkannt.
Folgende Unterlagen in englisch werden benötigt:

1. Kopie vom Reisepass oder Personalausweis ( Asylausweis falls vorhanden )

2.Internationale Geburtsurkunde in englisch

3.Falls geschieden , bitte rechtskräftiges Scheidungsurkunde in English

Die Heirat im Ausland ( in Amerika, Kanada, oder Neu Seeland etc. ) wird 100% weltweit anerkannt. Sie brauchen nicht verreisen. Sie werden vor Ort von unseren Rechtsanwälten vertreten. Als rechtliche Grundlage dient eine unterschriebene & vom Notar beglaubigte Vollmacht (Affidavit)

Heiraten in 1 Woche =8000€
Heiraten in 5 Wochen=5500€
Heiraten in 3 Monaten=3500€ zahlbar bei Vertragsabschluss


Hallo akkle,

falls du das über pm bekommen hast: Werbungen dieser und ähnlicher Art gibt es seit Jahren in diesem Forum. Meist werden die von der Moderation gelöscht, bevor die meisten User es lesen können.


Gruß
Katrin



Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: whatshername61] #165558
10/06/18 07:18 AM
10/06/18 07:18 AM
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Hallo Katrin,
dies war eine Antwort auf meine Anfrage bzgl. Heirat in Dänemark an einen Veranstalter.

Gruß

Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: whatshername61] #165562
10/06/18 03:28 PM
10/06/18 03:28 PM
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Original geschrieben von: whatshername61


Original geschrieben von: akkle
Heute kam dieses, kann jemand etwas dazu sagen?

Hallo, Ich kann sie ohne Visum legal & unbürokratisch im Ausland OHNE zu verreisen verheiraten. Nur NICHT in Dänemark. Dort ist es nicht erlaubt.
Weltweit, haben wir unsere Standesämter mit den wir zusammenarbeiten. Dort können wir sie schnell & legal verheiraten. Ihre HEIRATSURKUNDE wird WELTWEIT anerkannt.
Folgende Unterlagen in englisch werden benötigt:

1. Kopie vom Reisepass oder Personalausweis ( Asylausweis falls vorhanden )

2.Internationale Geburtsurkunde in englisch

3.Falls geschieden , bitte rechtskräftiges Scheidungsurkunde in English

Die Heirat im Ausland ( in Amerika, Kanada, oder Neu Seeland etc. ) wird 100% weltweit anerkannt. Sie brauchen nicht verreisen. Sie werden vor Ort von unseren Rechtsanwälten vertreten. Als rechtliche Grundlage dient eine unterschriebene & vom Notar beglaubigte Vollmacht (Affidavit)

Heiraten in 1 Woche =8000€
Heiraten in 5 Wochen=5500€
Heiraten in 3 Monaten=3500€ zahlbar bei Vertragsabschluss


Hallo akkle,

falls du das über pm bekommen hast: Werbungen dieser und ähnlicher Art gibt es seit Jahren in diesem Forum. Meist werden die von der Moderation gelöscht, bevor die meisten User es lesen können.


Gruß
Katrin




Warum sind Sie eigentlich so stinkig, negieren Möglichkeiten, damit akkle seine Herzallerliebste so schnell wie möglich in die Arme schließen kann. die finanziellen Risiken, Vorkase ohne garantiertem Erfolg kann er selber abschätzen.?

Schwingt da der weibliche Gedanke mit. "warum muss es ausgerechnet eine Marrokanerin sein, zumals wie hier bei uns doch Alternativen haben ?


Last edited by ferbitz; 10/06/18 03:36 PM.
Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: ferbitz] #165563
10/06/18 03:47 PM
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Antwort auf:
Hallo, Ich kann sie ohne Visum legal & unbürokratisch im Ausland OHNE zu verreisen verheiraten. Nur NICHT in Dänemark. Dort ist es nicht erlaubt.
Weltweit, haben wir unsere Standesämter mit den wir zusammenarbeiten. Dort können wir sie schnell & legal verheiraten. Ihre HEIRATSURKUNDE wird WELTWEIT anerkannt.
Folgende Unterlagen in englisch werden benötigt:

1. Kopie vom Reisepass oder Personalausweis ( Asylausweis falls vorhanden )

2.Internationale Geburtsurkunde in englisch

3.Falls geschieden , bitte rechtskräftiges Scheidungsurkunde in English

Die Heirat im Ausland ( in Amerika, Kanada, oder Neu Seeland etc. ) wird 100% weltweit anerkannt. Sie brauchen nicht verreisen. Sie werden vor Ort von unseren Rechtsanwälten vertreten. Als rechtliche Grundlage dient eine unterschriebene & vom Notar beglaubigte Vollmacht (Affidavit)

Heiraten in 1 Woche =8000€
Heiraten in 5 Wochen=5500€
Heiraten in 3 Monaten=3500€ zahlbar bei Vertragsabschluss


Wer an so etwas glaubt, der kauft auf Kaffee- und Butterfahrten auch überteuerte Heizdecken oder kauft von Scharlatanen unwirksame Krebsmedikamente.
Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Piet

Last edited by marocmineral; 10/06/18 03:51 PM.
Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: marocmineral] #165564
10/06/18 03:55 PM
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Leg sowas dem Migrationsamt eines Schweizer Kantons zur Familienzusammenführung vor. Ich glaub die antworten darauf nicht mal: Winken1

Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: akkle] #165566
10/06/18 05:48 PM
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Original geschrieben von: akkle
Die Heirat im Ausland ( in Amerika, Kanada, oder Neu Seeland etc. ) wird 100% weltweit anerkannt.


Auswaertiges Amt:
Anerkennung im Ausland geschlossene Ehen

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

www.frag-einen-anwalt.de:
Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe - Krankenversicherung

https://dejure.org:
Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

Last edited by akkle; 10/06/18 06:24 PM.
Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: ferbitz] #165567
10/06/18 06:20 PM
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Original geschrieben von: ferbitz
die finanziellen Risiken, Vorkase ohne garantiertem Erfolg kann er selber abschätzen.?

Zwei wichtige Punkte, guter Hinweis daumen1

Die Gerichtsbarkeit des Veranstalters ist in Hamburg was nicht wirklich etwas heißen muss.

Der Veranstalter hat in der Nachricht schon viel verraten, es geht mir dabei um das/sein "Wie" ;-)

Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: akkle] #165568
10/06/18 08:33 PM
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Original geschrieben von: akkle
Original geschrieben von: ferbitz
die finanziellen Risiken, Vorkase ohne garantiertem Erfolg kann er selber abschätzen.?

Zwei wichtige Punkte, guter Hinweis daumen1

Die Gerichtsbarkeit des Veranstalters ist in Hamburg was nicht wirklich etwas heißen muss.

Der Veranstalter hat in der Nachricht schon viel verraten, es geht mir dabei um das/sein "Wie" ;-)


Und, wenn Du zahlst, auf den Überweisungsträger unbedingt schreiben: "unter Vorbehalt" UND nur auf ein Anderkonto des Anwaltes zahlen., Name des Anwaltes mit der Anwaltskammer Hamburg abstimmen. Es wäre auch sinnvoll, einen anderen Anwalt zu beauftragen mit dem Anbieter zu verhandeln.

Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Last edited by ferbitz; 10/06/18 08:36 PM.
Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: akkle] #165578
11/06/18 12:52 PM
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Hallo akkle,

Soweit ich das richtig verstanden habe, liegt ja dein Hauptanliegen darin, dass du nicht so lange warten möchtest, bis deine Verlobte zu dir kommen kann?

Wie seriös diese Agentur ist, vermag ich nicht zu beurteilen.  Aber die Familienzusammenführung wird dadurch ja auch nicht schneller von der Bühne sein. Von abenteuerlichen Versuchen, die nationalen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen (auch wenn diese tatsächlich sehr fragwürdig sind!) zu umgehen, würde  ich dir übrigens abraten.

Eine Heirat in Marokko ist in 2-3 Wochen zu schaffen. Die Familienzusammenführung und die damit verbundene Wartezeit bleibt euch ja sowieso nicht erspart. Ich an deiner Stelle würde in Marokko heiraten und mir das Geld für so eine Agentur sowie eventuell daraus resultierenden Stress, falls doch unseriös, sparen.

Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: JasminH] #165615
13/06/18 08:28 PM
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Original geschrieben von: JasminH
Hallo akkle,

Soweit ich das richtig verstanden habe, liegt ja dein Hauptanliegen darin, dass du nicht so lange warten möchtest, bis deine Verlobte zu dir kommen kann?


Hallo JasminH,
ja richtig und ohne Ehefähigkeitszeugnis zu heiraten.

Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: ferbitz] #165616
13/06/18 08:45 PM
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Original geschrieben von: ferbitz
Für Inhaber dieser Pässe bedürfte es also keines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn der Inhaber als ledig bezeichnet wird. lediglich einer beglaubigten Übersetzung des Passes. ABER, irgendwo in den Verordnungen steht: Heirat NUR mit Ehefähigkeitszeugnis.

WIE WAHR!
Ich bin in Deutschland (vor einem deutschen Gericht shocked )geschieden worden, habe es aber bis jetzt versäumt die Scheidung in meinem Heimatland anerkennen zu lassen. Viele Länder wollen aber genau von dem Land ein Ehefähigkeitszeugnis, selbst Deutschland wo ich doch in D geschieden wurde.

Ich hoffe und denke dass ich all das mittlerweile umgehen kann.
Es geht schließlich um viel Geld und Zeit (Zeit, welches die Beziehung belasten kann)

Re: Besuch aus Marokko einladen [Re: akkle] #165621
14/06/18 10:37 AM
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Original geschrieben von: akkle
Original geschrieben von: ferbitz
Für Inhaber dieser Pässe bedürfte es also keines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn der Inhaber als ledig bezeichnet wird. lediglich einer beglaubigten Übersetzung des Passes. ABER, irgendwo in den Verordnungen steht: Heirat NUR mit Ehefähigkeitszeugnis.

WIE WAHR!
Ich bin in Deutschland (vor einem deutschen Gericht shocked )geschieden worden, habe es aber bis jetzt versäumt die Scheidung in meinem Heimatland anerkennen zu lassen. Viele Länder wollen aber genau von dem Land ein Ehefähigkeitszeugnis, selbst Deutschland wo ich doch in D geschieden wurde.

Ich hoffe und denke dass ich all das mittlerweile umgehen kann.
Es geht schließlich um viel Geld und Zeit (Zeit, welches die Beziehung belasten kann)


Das sind 2 Dinge, mit dem Scheidungsurteil eines deutschen Gerichtes gilts Du als ledig IN Deutschland. Möglicherweise musst Du im Ausland eine Übersetzung des Urteils erbringen um sich DORT zu verheiraten.

der von mir angesprochene, im Pass eingetragene Familienstand wird/wurde darum , wenn der Passinhaber als unverheiratet bezeichnet ist, darum in Deutschland nicht als unverheiratet angesehen, weil die deutschen Autoritäten hierzu keine Ahnung haben. Ich sage immer: Bretter, Bretter
In irgendwelchen Verordnungen steht: Ehefähigkeitsnachweis nur auf Formblatt xyz , das ist Richtschnur deutscher Bürokratie.
Dass wir es in der Zwischenzeit mit rd. 200 Ländern weltweit zutun haben, mit unterschiedlichen nationalen Verfügungen, Rechtlagen, ist an der Scheinwelt der Ausländerbehörden und Standesämtern vorbei gegangen,.
Als ich im Ausloand geheiratet habe, schaute die Standesbeamtin nur in den Pass meiner Zukünftigen, machte nach Trauung einen Stempel mit MEINEM Namen hinein.

Last edited by ferbitz; 14/06/18 10:38 AM.
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