Sorgerecht bei Scheidung
#165440
02/06/18 11:59 AM
02/06/18 11:59 AM
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Joined: May 2016
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Cadisha
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Schweiz
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Liebe Forumsmitglieder
Das Forum hat mir viele wertvolle Tips auf meinem bisherigen Weg gegeben. Nun habe ich aber ein persönliches, spezielles Problem, wozu ich beim Stöbern keine Antwort gefunden habe.
Ich bin seit 5J mit einem Marokkaner lieert und seit April 2017 verheiratet. Seit 1.9.2017 wohnen wir zusammen in der Schweiz.
Mein Mann ist geschieden und hat eine 7-jährige Tochter aus erster Ehe, die bei ihrer Mutter in Marokko lebt. Mein Mann kommt ganz normal für den Unterhalt auf und besucht die Kleine mehrmals im Jahr.
Nun hat sich folgende Situation ergeben. Mein Mann ist überstürtzt nach Marokko abgereist und hat mir nur eine Nachricht hinterlassen, dass er ein grosses Problem hat und sich später meldet. Er hat alle seine persönlichen Sachen mitgenommen. Für mich ein Schock, da unsere Beziehung normal und ohne Streit verlaufen ist.
Er hat mich dann aus Marokko informiert, dass seine Ex Frau wieder heiraten will, und deren neuer Mann das Kind nicht will und somit nun er für die Tochter sorgen müsse. Dazu nun meine Frage. Ist es in Marokko wirklich möglich, dass sich eine Frau sang- und klanglos vom Sorgerecht verabschieden kann? Wie das emotional möglich ist, ist schon eine Frage für sich, aber ist das rechtlich so möglich?
Ich kenne meinen Mann als sehr loyale Person, die nie nach seinem Vorteil gesucht hat. Er ist auch Bescheiden und stellt keine Ansprüche an mich. Im Gegenteil belastet es ihn, dass er im Moment noch nicht nach marokkanischer Tradition für mich aufkommen konnte, da er sich ja zuerst hier eine Arbeit suchen musste. Daher kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass er mich in dieser Sache belügt.
Hat jemand Kenntnisse zu diesem speziellen Sorgerechtsfall? Für uns ist die Situation natürlich nun schwierig, da er vorerst in Marokko bleiben muss und wir aber auch die Bestimmungen für den Aufenthaltstitel hier beachten müssen.
Danke für Eure wertvollen Informationen
Cadisha
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Re: Sorgerecht bei Scheidung
[Re: Cadisha]
#165448
02/06/18 02:02 PM
02/06/18 02:02 PM
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Joined: Feb 2001
Posts: 4,034 Errachidia, Marokko
Thomas Friedrich
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Hallo Cadisha,
ja, auch in Marokko ist es möglich, dass die Mutter das Sorgerecht an den Vater abgibt, auch im Nachhinein. In diesem Fall hätte das Kind sogar einen Anspruch auf Familienzusammenführung zum Vater in die Schweiz und Dein Mann hätte es (in Absprache mit Dir) zu Euch nehmen können.
Warum ist er also so plötzlich weg?
Du solltest prüfen, ob das, was Dein Mann Dir so alles erzählte wirklich stimmt! Warum nahm er all seine Sachen mit? Kann es sein, dass er vom Leben in der Schweiz enttäuscht war?
Dass er nicht den erhoften Wohlstand gefunden hat?
Oder er selbst wohlmöglich wieder zurück zu seiner Ex-Frau möchte?
Hast Du vertrauenswürdige Bekannte die in der Nähe Deines Mannes in Marokko leben und dort Informationen beschaffen können?
Du kennst ja meine Aussage, in die ich meine fast 30Jährige Marokkoerfahrung sehr zutreffen zusammenfasse:
"In Marokko ist alls möglich, nur nichts schnell!"
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Sorgerecht bei Scheidung
[Re: Cadisha]
#165452
02/06/18 04:13 PM
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omar11
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Hallo Cadisha, zwei meiner Schwäger haben ihre Kinder aus der ersten Ehe (bei jedem von beiden sind es 2 Kinder) alleinerziehend gross gezogen. Beide Frauen sind, als die Kinder noch klein waren, nach Spanien abgehauen und haben dort wieder geheiratet. Sie haben sich selbst nie um ihre Kinder gekümmert. Meine liebe Schwiegermutter (obwohl sie selbst Witwe war) und meine Frau, meine Schwägerinnen haben sich um die Kinder gekümmert. Erst nach einigen Jahren haben meine Schwäger wieder geheiratet, die Kinder leben jetzt (wenn auch schon fast selbst erwachsen) wie selbstverständlich in der neuen Familie. Finanziell wurde da nie ein Ausgleich seitens der Mütter geleistet, geschweige denn auf zwischenmenschlicher Ebene.
Last edited by omar11; 02/06/18 04:16 PM.
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Re: Sorgerecht bei Scheidung
[Re: Cadisha]
#165453
02/06/18 04:13 PM
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Joined: Aug 2011
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whatshername61
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Sorgerecht Salam Cadisha, Ich würde das Mädchen aufnehmen, auch wenn es für die Kleine vielleicht ein Kulturschock wäre. Das finde ich richtig. Auch was du über deinen Mann schreibst, zeugt von einem tiefen Vertrauen zu ihm. Sprich mit ihm. Vielleicht braucht er in dieser Situation dich als seine Vertraute. Es wird für ihn keine einfache Situation sein. Alles andere sät Misstrauen. Solltet ihr auch für die Aufnahme seiner Tochter in der Schweiz entscheiden, wird der "Kulturschock" für die Kleine vielleicht weitaus geringer ausfallen, als du dir es vorstellst. Der Jüngste einer mit mir befreundeten syrischen Familie war in demselben Alter als sie nach Deutschland kamen. Heute spricht er nahezu akzentlos de,utsch, kann seinen älteren Geschwistern und den Eltern helfen und hat sich super in seinem Umfeld eingelebt. Ich habe eher Angst, dass er "zu deutsch" wird. Er hat zwar zeitlich ein Schuljahr "verloren", nimmt jedoch mit gutem Erfolg an Matheolympiaden teil, singt deutsche und arabische Lieder auf Muttersprachniveau, ist einfach ein Junge, der in diese Welt passt. Und falls du dich fragst, wie lange so was dauert... Sie sind zwei-einhalb Jahre hier. Er hatte eine Mutter, die nur arabisch und weinig englisch sprach. Eure Kleine hat dich, die ihr dabei helfen kann. Ich wünsche euch, dass ihr diese Zeit erfolgreich meistert und noch fester zusammenschweißt. Katrin
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Re: Sorgerecht bei Scheidung
[Re: whatshername61]
#165467
03/06/18 12:15 AM
03/06/18 12:15 AM
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Joined: May 2016
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Cadisha
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Liebe Schreibende
Ganz lieben Dank für die vielen netten und ehrlichen Antworten. Ich denke schon von Berufeswegen auch in Risiken und vertraue nicht blind. Trotzdem danke Thomas für Deinen Hinweis.
Ich habe aus verlässlicher, neutraler Quelle erfahren, dass die Sache wirklich so ist, wie mein Mann das geschildert hat. Ob man überstürtzt aufbricht oder nicht ist wohl eine Frage der 'Kurzschlusshandlung'. Dem Kind ging es psychisch schlecht und da ist er wohl seinem Gefühl gefolgt.
Derzeit werden verschiedene Szenarien geklärt, die Mutter wollte das Kind eigentlich behalten, der neue Mann ist dagegen. Sie will weiterhin ein regelmässiges wöchentliches Besuchrecht, was aus der Schweiz nicht möglich wäre. Ob sie sich auf ein Ferienbesuchsrecht einlassen würde, ist schwer zu sagen und ich kenne auch die Gerichtspraxis in Marokko nicht. Ich weiss aber auch von Fällen in der Schweiz, wo eine Ausreise für ein ExpatJob verweigert wurde vom Vater (beide Schweizer)
Ein Familiennachzug wäre auch nicht innert kurzer Frist über die Bühne, da das Gericht ja jetzt zuerst entscheiden muss und erst mit diesen Papieren ein Antrag gestellt werden kann.. dauert dann auch wieder. Also musste er wohl oder übel hin gehen, da sich das nicht aus Ferne regeln lässt. Wenn die Ausreise nicht bewilligt wird und keine Lösung in der Familie gefunden wird, muss er in Marokko bleiben. Ich mag gar nicht daran denken.
Ich gehe daher trotz aller Vorsicht meinerseits nicht davon aus, dass er sang und klanglos verschwinden wollte. Es ist einfach eine ganz schwierige Situation
Hat von Euch jemand Erfahrung, wie Getichte zum Thema 'Ausreise' stehen?
Ganz lieben Dank Barbara
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Re: Sorgerecht bei Scheidung
[Re: Malim]
#165478
03/06/18 02:37 PM
03/06/18 02:37 PM
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omar11
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Hallo Malim, das ist nicht ganz richtig so in der CH. Wenn auch Kantonal geringfügig unterschiedlich gehandhabt, sind die Kantonalen Migrationsämter zuständig. Als Vater mit Aufenthalt in der Schweiz kann er dort einen Antrag auf Familienzusammenführung mit seiner Tochter stellen. Er kann in dem Antrag um eine bevorzugte Behandlung wegen Dringlichkeit bitten. Das Verfahren sollte in diesem Fall sofort ohne weitere Verzögerung schriftlich beim Migrationsamt des Wohnkantons eingereicht werden. Rechtsanwalt ist vorerst keiner nötig in der Schweiz. Migrationsämter reagieren nicht erfreut über anwaltliche Aktionen. Die Zeit in Marokko nutzt er vorteilhafterweise dazu, um die Sorgerechtsurkunde via der Schweizer Botschaft in Rabat, rechtsgültig übersetzen zu lassen. Dort bekommt er auch Auskunft welche weiteren begleitenden Papiere er für Anerkennung in der Schweiz benötigt. Viele Antworten zu Migrationsfragen (dazu gehört auch der Familiennachzug) können mehrsprachig unter >> www.admin.ch << gefunden werden. Ich hoffe, dass die Sache gütlich für alle Beteiligten ausgeht und dem Kind eine glückliche Zukunft zuteil wird.
Last edited by omar11; 03/06/18 02:45 PM.
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