Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage an Euch.
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe im Januar meinen Mann geheiratet.
Er ist marokkanischer Staatsbürger und lebt seit dem 16.4.2017 mit mir in Deutschland.
Er hat mittlerweile die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, also bis 2020, in Form einer Scheckkarte bekommen.
Nun möchten wir im August nach Mallorca fliegen und dort eine einwöchige Schiffsreise mit der Aida unternehmen.
Wir fahren folgende Länder an:
Italien, Frankreich und Spanien.
Das sind alles Schengenstaaten.
Nun meine Frage :
Reicht seine elektronische Scheckkarte (Aufenthaltserlaubnis) und sein gültiger Reisepass dafür aus und muss dass überall vorgezeigt werden?
Oder brauchen wir darüber hinaus noch etwas?
Ich würde mich über eine Antwort von Euch sehr freuen.
Liebe Grüße
Sabine