Liebe Mimi! (War eine Maus in meinem ersten Lesebuch in der Schule hhhh)
Also ich habe in Marokko als Österreicherin geheiratet 2015. Bei mir mussten alle Dokumente voll beglaubigt werden. Also BH bzw. LH, Außenministerium und dann noch Botschaft. Bei dem Strafregisterauszug war es geringfügig anders. Alles braucht drei bis vier Stempel.
In Österreich gab es KEINE Chance für uns. Ehe ohne Grenzen kann dich nur beraten, aber der Verein lebt von den Erfahrungen der Mitglieder, die er weitergeben kann. Das Einkommen 2016 für Ehepaare war noch über 1415 € und nach Abzug der Lebenserhaltungskosten. Habe gerade gelesen, dass es wieder etwas realistischer gestellt wurde. Weil ich damals nur 1315 € netto verdiente und 400 € alleine für die Miete drauf gingen, konnte ich nicht mal einen Antrag stellen. Ich ging nach Marokko, aber das hat aus diversen Gründen auch nicht funktioniert wie geplant. Aktuell bin ich in Deutschland, da ist die Familienzusammenführung nicht an Zahlen gebunden.
Ich wünsche dir alles Gute, aber sei gefasst, dass dein Liebster auch noch Jahre nach der Zusammenführung jederzeit ausgewiesen werden kann. Mein Vater hat schon vor über zehn Jahren eine Kamerunerin geheiratet. Er hat zehn Jahre für ihre Aufenthaltsgenehmigung mit seinem Haus gehaftet. Mir wurde von einer Frau erzählt, welche damals die unglaublichen 1415 € hatte nach Abzug ihrer Lebenserhaltungskosten und deren Mann ausgewiesen wurde, als sie in Karenz ging. Es war ein Afghane, glaub ich.