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Marokanisches Erbrecht #158423
05/07/15 04:37 PM
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Salam Alaikum liebe Schwerstern und Brüder.
Ich möchte ein Haus in Marrakesch kaufen, habe aber das Problem das ich noch zwei Christliche Kinder aus meiner ersten Ehe habe die eventuell Erbansprüche haben. Ich bin Muslim und in zweiter Ehe mit einer Muslima verheirat. Um meiner Frau die Sorge zu nehmen, das wenn ich nicht mehr da bin , und mein Sohn leer ausgehen sollte, das sie nicht mein Vermögen u.a. das Haus mit meinen Kindern teilen muss ist meine Frage folgende.
Haben meine christlichen Kinder Anspruch auf das Erbe, nach Marokanischem Recht, wo steht das im Hadith und wo steht es in arabisch für meine Frau.
Danke für die Antwort
LG Eifel

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158425
05/07/15 08:25 PM
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Wieso kaufst du dir nicht lieber ein Haus in Rakka ? Da kannst du deine cristlichen Kinder ganz sicher versetzen und dir noch deinen Segen dazu abholen omg frown

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158427
05/07/15 09:46 PM
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So toll scheint der Islam da nicht für Dich zu sein, denn das Haus wird an Deine Kinder in Deutschland gehen.
Nach islamischen Erbrecht sind die Kinder immer den Ehefrauen bevorzugt.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158428
05/07/15 11:22 PM
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Deutsche Botschaft zum marokkanischen Erbrecht und Info zum marokkanischen Erbrecht

@Walter
Warum kaufst Du dieses Ksar in Marrakesch denn dann nicht einfach auf den Namen Deiner marokkanischen Frau?

Es geht mich zwar überhaupt nichts an und es ist auch Deine persönliche Sache, aber hast Du dabei überhaupt mal an Deine Kinder aus 1. Ehe gedacht? nixweiss1

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: hulk1] #158429
05/07/15 11:42 PM
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@Walter
Warum kaufst Du dieses Ksar in Marrakesch denn dann nicht einfach auf den Namen Deiner marokkanischen Frau?



So oder so ähnlich wird´s ja manchmal gemacht, was dann all zu oft die Folge hat, dass die Frau sich nach einiger Zeit für das Haus und nicht mehr für den Mann entscheidet.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Thomas Friedrich] #158430
05/07/15 11:45 PM
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Original geschrieben von: Thomas Friedrich
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@Walter
Warum kaufst Du dieses Ksar in Marrakesch denn dann nicht einfach auf den Namen Deiner marokkanischen Frau?



So oder so ähnlich wird´s ja manchmal gemacht, was dann all zu oft die Folge hat, dass die Frau sich nach einiger Zeit für das Haus und nicht mehr für den Mann entscheidet.




Thomas, wieso erst "nach einiger Zeit"? lachen4

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Thomas Friedrich] #158431
06/07/15 12:28 AM
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Danke Dir Thomas, nur was mich beschäftigt ist folgendes:
Laut Marokanischem Erbrecht, kann ein Christ nicht von einem Muslim erben, liege damit falsch oder sehe ich das anders.
Also können meine Kinder nicht von mir erben, oder??
LG Walter

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: hulk1] #158432
06/07/15 12:32 AM
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Deine Frage ist berechtigt, nur Dir diese Frage richtig zu beantworten, reicht diese Seite nicht aus. Es waren andere Männer im Spiel, die Kinder haben sich von der Mutter beeinflussen lassen,Ihren Nachamen ändern lassen und wollen nichts mehr mit mir zu tun haben. Mit Ihrem Stiefbruder wollen sie auch nichts wissen.
Solle eigentlich Grund genug sein.
LG Walter

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158433
06/07/15 12:36 AM
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Antwort auf:
Das in den Art. 173 ff. des „Code du Statut Personnel et des Successions (CSPS)“, der „Moudawana“, kodifizierte marokkanische Erbrecht beruht auf islamischem Recht malekitischer Tradition. Erbfähig ist, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt ist (gem. Art. 84 kann die Schwangerschaft bis zu einem Jahr dauern) und lebend geboren wird. Zwischen Ungläubigem und Muslim kann keine erbrechtliche Beziehung bestehen. Das nichteheliche Kind des Erblassers kann nicht nach ihm erben...

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rab...cht-140409.html


@Walter

In dem Fall, dass Deine Kinder tatsächlich nichts mehr von Dir wissen wollen, dann verstehe ich Dich sogar, aber was macht Dich denn so sicher, dass - so wie Thomas es sehr schön formuliert hat - Deine neue Frau sich nicht irgendwann (?) mehr für ein Haus in Marrakesch als für Dich interessiert?



Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158434
06/07/15 12:38 AM
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Ich bin immer wieder verwundert darüber, dass Menschen zum größten Teil lediglich in der Lage sind, Worte so zu lesen, wie sie aufgeschrieben wurden anstatt durch die Worte hindurch zu schauen. Das heißt: Darüber nachzudenken, WARUM jemand so schreibt - was also seine Beweggründe sein könnten - um die Puzzle zusammenzusetzen, die da lose rumfliegen, weil jemand nun mal nicht in der Lage war, die passenden Worte für sein Anliegen zu finden.

Man kann dann natürlich Eifelyetis Beitrag so lesen, dass er in der Existenz seiner Kinder ein Problem sieht - vielleicht, weil sie eben Christen sind und nicht Muslime. So steht es ja auch da. Meint er aber auch genau das? Ich bin mir sicher, dass er das so nicht meint.

Wenn man die Durchschnittsmarokkanerinnen kennt, dann weiß man, dass sich Zweitfrauen oft Sorgen darüber machen, ob die Kinder aus der ersten Ehe des Mannes den eigenen Kindern das Erbe streitig machen könnten. Jede Mutter will für ihre Kinder das größtmögliche Erbe herausschlagen.

Und genau so eine Frau hat nun Eifelyeti in die Welt geschickt, um herauszufinden, wie das marokkanische Erbrecht funktioniert. Nicht mehr, nicht weniger.

Und es soll hier niemand heucheln, dass dies ja so unmenschlich wäre. Es ist absolut menschlich. Jede Durchschnittsmutter tickt so.

Warum Eifelyeti nun das Christentum und den Islam reinbringt, kann ich mir nur so erklären, dass er gerne wissen will, ob Nichtmuslime Muslime nach islamischem Recht beerben können und wie der marokkanische Staat dieses im geltenden Recht verarbeitet hat.

Das man das alles hier nicht sehen will, ist mir schon klar. Dann kann man nämlich schön schreiben:


Original geschrieben von: hamadah
Wieso kaufst du dir nicht lieber ein Haus in Rakka ? Da kannst du deine cristlichen Kinder ganz sicher versetzen und dir noch deinen Segen dazu abholen omg frown


Diese Antwort ist in dem Kontext - und wie ich ihn nun aufgelöst habe - einfach nur schäbig. Ich übersetze: "Lass deinen christlichen Kindern doch gleich von dieser "irakischen Gruppierung" die Köpfe abschlagen. Kriegst dafür noch ein paar Pluspunkte auf dein Hasanat-Konto."

Als wenn Eifelyeti danach gefragt hätte, wie er seine christlichen Kinder beseitigen könnte. Schäbig, dass man ihm das in den Mund legen wollte.

Und Thomas konnte dann natürlich auch schön schreiben:

Original geschrieben von: Thomas Friedrich
So toll scheint der Islam da nicht für Dich zu sein,


Als hätte Eifelyeti Frage einen religiösen Hintergrund. So ist die Taktik der Islamgegner: Schön alles dem Islam in die Schuhe schieben - bei jeder Gelegenheit, die sich ergibt.

Da ich mich im Fastenmonat befinde, werde ich mich jetzt in Beherrschung üben. Was für ein Glück für viele Nichtmuslime, dass der Islam sie vor mir in der Weise schützt.

Ach übrigens: Eifelyeti hat davon geschrieben, dass er mit der marokkanischen Zweitfrau einen Sohn hat. Nur mal so zur Info für die unaufmerksamen Leser.

@Eeifelyeti

Vielleicht überlegst du das nächste Mal, bevor du deine Worte in dieser erschreckenden Weise zusammensetzt. Es geht mich nichts an, aber ich wünsche dir nicht, dass die Kinder aus deiner ersten Ehe solche Worte über sich von ihrem Vater lesen müssen.


Und zum Schluss:

Sollte das hier wiedermal ein Fake-Thread sein, dann habe ich mich wenigstens im Formulieren geübt.

Beste Grüsse

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: hulk1] #158435
06/07/15 12:45 AM
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Es ist doch etwas schwierig in dieser Angelegenheit Klarheit zu bekommen. Auf der einen Seite gilt das Erbrecht der Nationalität des Erblassers, also deutsches Erbrecht. Auf der anderen Seite gilt das Marokanische Gesetz, zwischen Ungläubigen und Muslim kann keine erbrechtliche Beziehung bestehen kann. Welches Erbrecht kommt denn hier in Frage???

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158436
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Original geschrieben von: Eifelyeti2013
Es ist doch etwas schwierig in dieser Angelegenheit Klarheit zu bekommen. Auf der einen Seite gilt das Erbrecht der Nationalität des Erblassers, also deutsches Erbrecht. Auf der anderen Seite gilt das Marokanische Gesetz, zwischen Ungläubigen und Muslim kann keine erbrechtliche Beziehung bestehen kann. Welches Erbrecht kommt denn hier in Frage???


Wohl doch eher Fake. lachen3

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Shakir.] #158437
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Salem Alaikum Shakir, Ramadan Mabruck, ich kann Dich gut verstehen, nur ich hätte mich gerne weiterum meine Kinder aus erster Ehe gekümmert, auch meine Ehefrau hätte gerne mit Ihnen Kontakt gehabt, nur sie haben jeglichen Kontakt abgebrochen und Ihren Nachnamen ändern lassen.
Vielleicht kannst Du das jetzt verstehen.
Es geht mir nur um die Frage, welches Erbrecht gilt, das Marokanische oder das Deutsche. Damit meine zweite Famile versorgt ist, möchte ich wissen, was richtig ist.

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Shakir.] #158438
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Original geschrieben von: Shakir.
Als hätte Eifelyeti Frage einen religiösen Hintergrund.


@Shakir, Walter hat diesen Thread in dem Bereich "Relgion" gestellt und seinen Beitrag mit einer Frage nach islamischen Recht begründet.

Habe Dir übrigens eine PM gesandt!

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158439
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Ich vergesse mal für einen Augenblick meine im letzten Beitrag gemachte Feststellung.

ua3aleikum salam Eifelyeti,

die Erbgeschichte ist deine Angelegenheit und geht hier niemanden was an. Das kannst du machen, wie du es für richtig hältst. Du wirst deine Gründe haben.

Ich finde es einfach unpassend, dass du in einem öffentlichen Rahmen solche Worte für deine Kinder findest. Unbeabsichtigt oder beabsichtigt.

Der Islam lehrt Geduld und Vergebung - diese empfehle ich dir.

Möge Allah dich bei deinen guten Taten unterstützten.

Ma3asalama



Re: Marokanisches Erbrecht [Re: hulk1] #158440
06/07/15 01:23 AM
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Original geschrieben von: hulk1


@Shakir, Walter hat diesen Thread in dem Bereich "Relgion" gestellt und seinen Beitrag mit einer Frage nach islamischen Recht begründet.

Habe Dir übrigens eine PM gesandt!


Ja Hulk,

das ist Schema F der Faker.


Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158441
06/07/15 01:29 AM
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Es ist immer wieder erstaulich, was man aus einer Frage machen kann. Auch ist erstaulich, welche Antworten man bekommt.
Es scheinbar sehr schwierig diese meine Frage zu beantworten, da hier zwei Punkte im Mittelpunkt stehen, die unterschiedlich gehänddelt werden und es nicht ersichtlich ist, welcher Punkt zum tragen kommt. Entweder die Staatsbürgerschaft in diesem Falle die Deutsche, oder das Marokanische Recht, das ein Muslim einem Ungläubigen nichts vererben kann. Das war der Grund meiner Frage. Ich werde mich überraschen lassen, was diesbezüglich noch an Antworten kommt. Nun zuerst einmal allen die geantwortet haben vielen Dank.

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158443
06/07/15 01:54 AM
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Hallo

Antwort auf:
Auf der einen Seite gilt das Erbrecht der Nationalität des Erblassers, also deutsches Erbrecht. Auf der anderen Seite gilt das Marokanische Gesetz, zwischen Ungläubigen und Muslim kann keine erbrechtliche Beziehung bestehen kann. Welches Erbrecht kommt denn hier in Frage???


Praktisch wird das so sein, dass das in D beheimatete Vermögen nach deutschem Recht aufgeteilt wird und das marokkanische nach marokkanischem Recht.
Anders läßt sich das nicht verwirklichen, da in d deutsches Recht gilt und in ma Marokkanisches.
Das Nachlassgericht in Ma wird kaum deutsches Recht durchsetzen und das deutsche kein marokkanisches Urteil.

Gruß
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
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Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Najib] #158446
06/07/15 08:07 AM
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Hallo Eifelyeti,

wie Najib schon schrieb, ist es i.d.R. in der Praxis.
Deine beiden Söhne könnten aber, wenn sie erfahren, dass es etwas zu erben gibt, (scheinbar) zum Islam konvertieren um das Haus zu bekommen.

Es sollte jetzt keine Diskussion darüber entstehen wie das aussehen könnte aber wer in Marokko soll ihnen beweisen, dass sie keine Moslems sind, vor allem wenn sie eine schriftl. Übertrittsbescheinigung haben.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158452
06/07/15 03:03 PM
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Hallo Eifelyeti,

nach meinem Wissensstand koennen Christen nichts von Muslimen erben. Der Sohn bzw die Soehne eines Muslims erben die Haelfte seines Vermoegens. Der Rest geht an Ehefrau, Geschwister, Eltern und auch teilweise an naechste maennliche Verwandte.
Wie Thomas schon schrieb, koennte es aber passieren, dass Deine Soehne aus erster Ehe an das Haus in Marrakech kommen moechten und in Marokko (auf dem Papier) zum Islam konvertieren und somit ebenfalls erbberechtigt waeren.

Meines Erachtens solltest Du rechtlichen Rat, am besten von einem muslimischen Notar einholen. Ich habe etwas gegoogelt, aber keinen in Deutschland finden koennen. Bleibt also noch der Adoul in Marokko. Er kann Dir ueber alles Auskunft geben, was das islamische Erbrecht betrifft.

Ein Testament wie in Deutschland kann man hier glaube ich nicht machen, weil immer das islamische Erbrecht greift, habe aber schon gehoert, dass man ueber 25% seines Vermoegens frei verfuegen kann.
Dann ist mir noch eingefallen, dass du das Haus auf Dein minderjaehriges Kind schreiben koenntest, weiss aber nicht, ob das rechtlich moeglich ist. Zudem wohnt man ja eigentlich lieber im eigenen Haus als im Haus seines Kindes- eine optimale Loesung ist das vielleicht auch nicht.

Was eventuell auch noch beruecksichtigt werden muss, ist die Frage, wo Du konvertiert bist. Wenn Du z.B. in Europa konvertiert bist, ist das vielleicht nirgendwo offiziell registriert und Du bist nach dem marokkanischen Erbrecht noch Christ. Dann waeren ebenfalls Deine Kinder aus erster Ehe mit erbberechtigt.

Was hier hauefig gemacht wird, um sich abzusichern, wenn z.B. Eheparter beide Geld eingebracht haben: es wird beim Adoul ein Papier verfasst, in dem alles festgehalten wird, was der Eine dem Anderen schuldet. Denn im Todesfall wird ein Erbe erst verteilt, wenn alle Schulden beglichen sind.

Gruesse

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Koschla] #158456
06/07/15 09:13 PM
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Hallo.

Wie ist das denn bei z.B. einem christlichen französischem Ehepaar, welches seinen Lebensabend in Marokko im eigenen Haus verbringt, bei dem der Mann ein notarielles Testament dahinlautend hat, dass seine Frau dieses Haus nach seinem Tode erben wird (und nicht seine in Frankreich lebenden Kinder)?


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Koschla] #158457
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Original geschrieben von: Koschla
Meines Erachtens solltest Du rechtlichen Rat, am besten von einem muslimischen Notar einholen. Ich habe etwas gegoogelt, aber keinen in Deutschland finden koennen. Bleibt also noch der Adoul in Marokko. Er kann Dir ueber alles Auskunft geben, was das islamische Erbrecht betrifft...

Für Koblenz ist für derartige Fragen der Notarielle Dienst des marokkanischen Generalkonsulats in Frankfurt zuständig!

Anmerkung: Alle (dortigen) Adularhandlungen, ausgestellt vom notariellen Dienst des Konsulates, werden beim marokkanischen Generalkonsulat in Düsseldorf vom Vertreter des Justizministeriums unterschrieben und genehmigt!


Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Thomas Friedrich] #158464
06/07/15 11:14 PM
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Hallo Thomas,

das betrifft nur Muslime.

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Thomas Friedrich] #158466
06/07/15 11:26 PM
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Hallo

Antwort auf:
Deine beiden Söhne könnten aber, wenn sie erfahren, dass es etwas zu erben gibt, (scheinbar) zum Islam konvertieren um das Haus zu bekommen.

Es sollte jetzt keine Diskussion darüber entstehen wie das aussehen könnte aber wer in Marokko soll ihnen beweisen, dass sie keine Moslems sind, vor allem wenn sie eine schriftl. Übertrittsbescheinigung haben.


Wenn ihnen der Namenswechsel da nicht einen Strich durch die Rechnung macht.
Da ist es in einem Prozess in Ma einfach darzulegen, dass die Jungs von sich aus die verwandtschaftlichen Beziehungen gekappt haben und deshalb vielleicht auch nicht mehr erbberechtigt sind.
In Marokko trägt die Kinder den Namen des Vaters und wer den ablegt, dem kann man leicht "groben Undank" nachweisen.
Sie haben sich vom Vater und somit auch von seinem Erbe losgesagt.

Das ist nur eine Überlegung ohne Anspruch auf Gültigkeit.

Gruß
Najib

Last edited by Najib; 06/07/15 11:27 PM.

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Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Koschla] #158469
06/07/15 11:58 PM
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@Koschla,

also könnte die christliche Französin das Haus ihres Mannes erben?


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Thomas Friedrich] #158471
07/07/15 12:19 AM
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Hallo

Tom,

Antwort auf:
also könnte die christliche Französin das Haus ihres Mannes erben?


In dem Fall ist das doch klar:
Es gilt französisches Recht.

Gruß
Najib


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Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Thomas Friedrich] #158473
07/07/15 01:11 AM
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Vielen Dank, für die guten Ratschläge, habe auch den Rechtsanwalt in Frankfurt auf Hinweis von Thomas Friedrich kontaktiert, der will einen Termin machen und habe bei Ihm Kopfschütteln verursacht, kann auch nicht lesen dieser RA, war mir schon klar, das dieses nicht umsonst sein kann. Einfache Fragen, komplizierte Antwort, RA halt. Werde einen Adoul in Ma kontaktieren, der sich damit auskennt, das wird der beste Weg sein. Ich möchte nur noch den Hinweis geben, das ich den Marokanischen PA besitze und schon länger in Ma bin. Auch die HU ist vom Ma Konsulat. Damit sind schon mal zwei Grundvorsetzungen erfüllt bzw. MA ER erfüllt. Das mit der Konvertierung meiner Kinder ist nicht so einfach, sieh Hadit, da ist das einwandfrei geregelt, schlaue Muslime die haben diesbezüglich alles klar geregelt.

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158474
07/07/15 01:15 AM
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Was ist eine HU und wie ist das mit den konvertierten Kindern geregelt?

Nachtrag: OK, Hu ist die Heiratsurkunde.

Last edited by Najib; 07/07/15 01:16 AM. Reason: Geistesblitz

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Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Najib] #158475
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Dort heisst es, das es nicht so einfach ist, um an das Erbe zu kommen, einfach konvertieren kann. Es sind dort gewisse Voraussetzung vorgegeben und es wird überprüft. Soweit ich das verstanden habe. Nun wie schon mitgeteilt, werde ich eine Adoul befragen, der sich damit auskennt.

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Najib] #158476
07/07/15 01:38 AM
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Dort heisst es, das es nicht so einfach ist, um an das Erbe zu kommen, einfach konvertieren kann. Es sind dort gewisse Voraussetzung vorgegeben und es wird überprüft. Soweit ich das verstanden habe. Nun wie schon mitgeteilt, werde ich eine Adoul befragen, der sich damit auskennt.
Folgendes vom 3lama el Imama Ibno Taimia Rahimahou Allah
man darf nicht erben auch wenn er zum Islam bevor el Kassama(fachliche arbische Worte für Aktion der Erbschaftsverteilung) übergetreten ist, also falls man ganz neu Muslim geworden ist.
Folgendes ist auch festzuhalten
Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete.
Der Prophetsalla Allhou 3layhi wa Salam) Allahs Segen und Heil auf ihm sagte: Der Muslim geerbt nicht den Ungläubigen und der Ungläubige beerbt nicht den Muslim
Hadith im Sahih Muslim

Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158477
07/07/15 07:52 AM
07/07/15 07:52 AM
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Thomas Friedrich Offline
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Wenn es tatsächlich so wäre, dass die Französin das Haus erben könnte, obwohl es auf marokkanischem Boden steht, dann wäre das doch die Lösung für den Eifelyeti:

Deine Frau beantragt die deutsche Staatsbürgerschaft, ihr tretet zum Christentum über und Du kannst ihr das Haus vererben! daumen1


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Marokanisches Erbrecht [Re: Eifelyeti2013] #158482
07/07/15 03:12 PM
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Einen Adoul findest du auch auf dem marokkanischen Konsulat, z.B. in Frankfurt. Das wäre meines Erachtens die richtige Adresse für dein Anliegen. Versucht doch dort einem Termin zu machen.


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