Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko
#157489
27/05/15 02:47 PM
27/05/15 02:47 PM
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twikezora
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Hallo zusammen, ich bin gerade auf folgenden Link auf der Seite der Deutschen Botschaft in Marokko gestoßen: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_7DD34...398124bodyText6"Besondere strafrechtliche Vorschriften Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände." Also auch ein unverheiratetes deutsches Paar macht sich in Marokko strafbar? Ich weiß, die Realität sieht anders aus, aber in der Tat wusste ich nicht, dass sich "nichtmarokkanische" und keine "Mixpaare" sich ebenfalls strafbar machen könnten. Natürlich bleibt und ist Marokko ein islamisches Land... Grüße Zora
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Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko
[Re: twikezora]
#157490
27/05/15 03:07 PM
27/05/15 03:07 PM
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marocmineral
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Hallo,
das ist mal ein Thema, was so einige interessieren dürfte.
Wenn jetzt nicht wiedervon unseren zwei Forentrollinchen der Eingangsthread auseinandergerissen wird, könnte man ja auf einige Infos hoffen.
Man muß ja nicht mit den Taschen voller Shit durch die Gegend rennen. Um sich in Ruhe eine zu rauchen, gibts genug ruhige Plätzchen.
Zum Beziehungsthema in Bezug auf Unterkunft kann ich nicht viel sagen, da wir immer im Womo unterwegs waren. Hat aber nie jemand nach gefragt. Auch die vielen Male, die wir auf Straßen kontrolliert worden sind, gabs keine Reaktionen. Ab und zu, wenn wir bei Bekannten unterkamen, mußten wir nach einiger Zeit zur Wachstation, um unsere Daten anzugeben (Angeblich zu unserer Sicherheit, haha). Selbst da hat das keinen interessiert. Mag sein, das es in Hotels anders gehandhabt wird. Wenn wir als unverheiratetes Paar mit den Einheimischen in Kontakt waren, sind wir immer als Ehepaar aufgetreten, um "Konflikten" aus dem Weg zu gehen.
Piet
Last edited by marocmineral; 27/05/15 03:14 PM.
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Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko
[Re: hulk1]
#157492
27/05/15 03:18 PM
27/05/15 03:18 PM
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marocmineral
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Hallo, Hulk,
wenn dich das Thema nicht interessiert, könntest du einfach mal die Klappe halten. Den alten Hut könnte man auch Pierre Vogel, den Rockern und den Salafisten anziehen.
Können wir jetzt evtl. beim Thema weitermachen?
Piet
Last edited by marocmineral; 27/05/15 03:35 PM.
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Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko
[Re: marocmineral]
#157493
27/05/15 03:31 PM
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hulk1
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Hallo, Hulk,
wenn dich das Thema nicht interessiert, könntest du einfach mal die Klappe halten. Den alten Hut könnte man Pierre Vogel, den Rockern und den Salafisten auch anziehen.
Können wir jetzt evtl. beim Thema weitermachen?
Piet Diese konkrete Nachfrage ist hier im Forum eben nicht NEU und auch keine Fortführung des Bekannten! Im Letzteren sehe ich den Unterschied zu den Rockerbezügen einschliesslich Pierre Vogel, lieber Piet. Soll das Ganze jetzt etwa hier zum zigten Mal immer wieder als "neu" verkauft und behandelt werden?
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Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko
[Re: Amazigh83]
#157495
27/05/15 03:35 PM
27/05/15 03:35 PM
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twikezora
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Hallo Hulk,
deine Links beziehen sich auf "Deutsch-Marokkanische" Paare. Ich habe jedoch den Link gepostet, da die Deutsche Botschaft auch nicht verheiratete Deutsche Paare warnt. Deshalb auch der Hinweis, dass in der Praxis diesbezüglich in der Regel keine Probleme bestehen. Ich war einfach sehr erstaunt auf dieser Seite zu erfahren, dass dies theoretisch auch für nichtverheiratete deutsche Paare gelten würde...deshalb der Zusatz, dass Marokko ja ein islamisches Land ist und sich somit dieses "Verbot" nicht nur auf Muslime beschränken könnte...
Aber jetzt wo du auf das Einführen eines Pfeffersprays nach Marokko zu sprechen kommst. In der Tat scheint laut Botschaft es in Marokko eine größere Gefahr zu sein. ohne Trauschein als Paar unterwegs zu sein. Andere Frage: Landet man denn im Gefängnis wenn man ohne Trauschein sich als Paar in Marokko bewegt? Was ist die Konsequenz? Bisher höre ich immer nur von schwulen Paaren, welche im Gefängnis landen oder man liest hier im Forum von "Mixpaare", welche ein Problem haben ein Zimmer zu finden. Aber ist es wirklich so ein gravierender Strafbestand? Ich habe diesbezüglich noch nie von einer deutschen Person gehört, welche sei es als deutsches Paar oder als "Mixpaar" im Gefängnis gelandet ist. Zora
Last edited by twikezora; 27/05/15 03:46 PM.
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Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko
[Re: Amazigh83]
#157499
27/05/15 04:09 PM
27/05/15 04:09 PM
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Joined: Nov 2008
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hulk1
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...Aber meiner persönlichen Erfahrung nach stellt dies für Ausländische Paare überhaupt kein Problem dar ! Tafa, da sind wir uns doch im Grundsatz einig!
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Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko
[Re: twikezora]
#157501
27/05/15 04:48 PM
27/05/15 04:48 PM
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Joined: Feb 2001
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Thomas Friedrich
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Vom Gesetz her dürfen auch unverheiratete ausländische Paare nicht in einem Zimmer nächtigen und erst recht keinen Geschlechtsverkehr miteinander haben. In der Praxis wird das Verheiratetsein aber bei Ausländern nicht überprüft. Da sich die entspr. Personen aber auf marok. Boden befinden, treffen für sie in allen Bereichen die geleichen Gesetze zu, wie für Einheimische. Ich möchte in diesem Zusammenhang an den jungen deutschen Marco erinnern, der sich in der Türkei mit einer engl. Schülerin befummelt hatte, was in den Heimatländern der beiden straffrei ist aber auf türkischem Boden zu einem Skandal führte! Siehe ggf.: http://de.wikipedia.org/wiki/Marco_Weiss
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko
[Re: Amazigh83]
#157511
27/05/15 10:19 PM
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whatshername61
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Hallo Amazight, ich sehe das wie du. Ich denke, es hängt auch vom Verhalten der Personen selbst ab. Wenn man sich unhöflich und überheblich benimmt (nicht nur in Hotels, auch in der Post, am Zoll oder bei der Polizei), machen die eben Dienst nach Vorschrift, wenn man ihnen korrekt und offen entgegenkommt, läuft alles ohne Probleme. So meine Erfahrungen. Ich hatte noch nie Probleme oder konnte sie recht unkompliziert lösen. Liebe Grüße Katrin wenn dich das Thema nicht interessiert, könntest du einfach mal die Klappe halten.
Wenn du dich mit Zora und Thomas Friedrichs privat unterhalten möchtest, ist ein öffentliches Forum nicht der geeignete Ort. Wer im Glasshaus sitzt... Zora, wie konntest du das nur überlesen?
When the rich wage war is the poor who die. LP
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