Hallo Lusil,

einen Arbeitsvertrag bzw. eine Arbeitsbestätigung sollte in französischer Sprache ausreichend sein.
Heiratsurkunde sollte ggf. übersetzt sein aber am besten fragst Du deswegen mal direkt bei der dt. Botschaft nach, denn nur diese können Dir rechtsverbindliche Auskünfte geben.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.