zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw
#144807
16/02/13 08:08 PM
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surferdude
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hi kann es sein das sich bei der temporären einreise mit einen pkw etwas an den bestimmungen geändert hat ? ich dacht immer das ein pkw für 6 monate im land bleiben darf . kurz vor der ausreise hab ich mir dann mal das grüne dokument angesehen und festgestellt das es nur bis zum 29.3.2013 gültig ist obwohl es am 17.11.2012 ausgestellt wurde . das wären ja nur 4 1/2 monate . weis da jemand etwas drüber ? anhang foto surfer 
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Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw
[Re: surferdude]
#144808
16/02/13 08:17 PM
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Najib
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hallo
warst du letztes jahr schon einmal mit dem auto in marokko?
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw
[Re: surferdude]
#144875
18/02/13 10:09 AM
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surferdude
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eine mal theoretische frage :
was würde passieren wenn ich dieses jahr nochmal mit dem gleichen pkw einreisen würde , aber ihn vorher auf ein anderes kennzeichen ummelde ?
bzw wenn ich mit einen anderen pkw einreise den ich aber mit dem gleichen kennzeichen zugelassen habe ?
kontrolliert und speichert der marokkanische zoll die fahrgestellnummer oder das amtliche kennzeichen ?
surfer
Last edited by surferdude; 18/02/13 10:09 AM.
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Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw
[Re: twikezora]
#144887
18/02/13 02:34 PM
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sara79
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Hi du, sofern ich mich erinnern kann ist auf meinem "grünen Zettelchen" die Fahrgestellnummer festgehalten worden. Grüße TWIKE ZORA From biking to twiking Hallo Twike Zora. Du hattest doch 2012 auch hier im Forum gefragt, wie man es hinbekommt, dass man doch länger als 6 Monate in Marokko bleiben kann. Du hattest doch auch an Aus- und Wieder Einreise, evtl auf eine andere person gedacht etc wenn ich mich richtig erinnere? Hast du eine Möglichkeit gefunden dafür, da ich auf deinem Blog gesehen habe, dass du letztlich dein Twike ja doch das ganze Jahr in Marokko hattest oder? Würde mich auch interessieren, denn mit Umkennzeichnung, andere Person etc hatte es bei uns noch nie geklappt. Bisher konnte ich noch nicht herausfinden, ob es letztlich am Kennzeichen, am Fahrer oder an der Fahrgestellnummer oder einer Kombnation mehrere liegt, ob ein Fahrzeug irgendwie auch nach 6 Monaten wieder nach Marokko eingeführt werden kann. Selbst am Zoll gab es dazu schon unterschiedliche Auskünfte. Gruss Sara
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Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw
[Re: samia_nadia]
#144906
18/02/13 08:39 PM
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sara79
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Hallo Samia,
Ja stimmt, habe ich gerade gefragt, das ist für Marokkaner mit dem ( deutschen) Passwechsel nicht sinnvoll, da dort die Marokk. Ausweisnummer mit notiert wird. Und die bleibt das ganze Leben die gleiche, auch wenn man ein neues Dokument bekommt. Der Transporter bekommt nur 3 Monate und das ist natürlich nicht genug, wenn man regelmäßig nach Marokko fahren will. Leider gelten die Genehmigungen für gewerbliche Transporte, damit man dauerhaft nach Marokko einfachen kann erst ab 7,5 Tonnen. Mich persönlich betrifft es nicht, denn wir hatten unser Auto noch 2008 verzollt, als Autos noch über 5 Jahre alt sein konnten. ( Unser Auto wird dieses Jahr volljährig, es ist wird heuer 18 Jahre alt).
Danke trotzdem für deine Infos, denn das mit dem Pass wusste ich nicht nicht. Gruss
Sara
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