hi laumi!
hab dir eine pn geschrieben! ich kann dir aber jetzt nur sagen wie das 2008 war, keine ahnung obs jetzt schwieriger ist das visum zu bekommen bzw. ob man andere unterlagen braucht. aber die unterlagen stehen alle im inet auf der seite der botschaft in rabat!
hier von dem dokument kopiert:
Stand 12/10
Alle Angaben in diesem Informationsblatt beruhen auf Erkenntnissen
und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt
der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen
werden.
Informationen über das Visum zur Eheschließung in Deutschland
Die Antragsformulare werden kostenlos ausgegeben. Sie sind auch auf der Homepage der Botschaft
(
www.rabat.diplo.de) abrufbar.
Sämtliche Amtshandlungen sind durch die erhobene Gebühr abgedeckt. Die Gebühr beträgt 60 EUR, zahlbar in Dirham,
zurzeit 670,- Dirham.
Antragstellung ist ohne Terminabsprache möglich. Persönliche Vorsprache ist grundsätzlich erforderlich
(montags bis freitags von 08.00 bis 10.00 Uhr).
Für die Erteilung des Visums ist die Zustimmung der deutschen Ausländerbehörde erforderlich. Sobald nach etwa
zwei bis drei Monaten eine Entscheidung vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Telefonische Anfragen
können nicht beantwortet werden.
Die nachfolgende Liste der vorzulegenden Unterlagen ist nicht abschließend. Die Botschaft behält sich vor, zusätzliche
Unterlagen fordern zu können. Auch bei vollständiger Vorlage aller geforderten Unterlagen besteht kein Anspruch
auf Erteilung des Visums. Ein unvollständiger Antrag kann zur Zurückweisung führen.
Fotokopien und Passfotos können Sie gegen Bezahlung bei einem privaten Anbieter auch in der Visastelle fertigen
lassen.
Folgende Unterlagen sind für den Visumantrag vorzulegen:1. Zwei leserlich in Deutsch ausgefüllte und unterschriebene
Antragsformulare
2. Drei biometrische Passfotos neuer Datums
3. Identitätskarte (CIN) (im Original und zwei Fotokopien).
4. Reisepass (im Original und zwei Fotokopien).
5. Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG Ihres zukünftigen Ehegatten zum Zwecke der Eheschließung
(im Original und zwei Fotokopien)
6. Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens durch Zertifikat (im Original
und zwei Fotokopien) eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters, der über eine mit
Entsandten besetzte Niederlassung verfügt. Dies ist in Marokko gegenwärtig beim Goethe-Institut und dem
ÖSD der Fall.
7. Marokkanische Ledigkeitsbescheinigung mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)
8. Falls Sie bereits verheiratet waren und aktuell geschieden sind: Legalisiertes Scheidungsurteil mit Übersetzung
ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)
9. Legalisiertes polizeiliches Führungszeugnis mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)
10. Nachweis des Standesamts in Deutschland, dass alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind.
11. Ein ausreichend frankierter und an Sie adressierter Briefumschlag
Zum Legalisationsverfahren gibt es ein gesondertes Informationsblatt („Informationen zur Legalisation von marokkanischen
öffentlichen Urkunden“).
Öffnungszeiten: Gebäudeadresse: Postadresse: Telefon: Telefax: Elektronische Adresse:
Montag bis Freitag
08.00 bis 10.00 Uhr
12, Av. Mehdi Ben Barka
10000 Rabat - Souissi
B.P. 235
10001Rabat
(+212) 537 63 54 00 (+212) 537 65 36 49 http://
www.rabat.diplo.deE-mail: info@rabat.diplo.de