Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: khadi]
#130664
14/03/12 07:43 AM
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a1isha
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Guten Morgen khadi, schau mal in diesem Thread nach: http://www.forum.marokko.net/ubbthreads.php?ubb=showflat&Main=12251&Number=126576#Post126576 Hier findest du zumindest eine Liste von Fragen, die bei Antragstellung für das Visum nach Österreich gestellt wurden und div. andere Informationen. Viel Glück und liebe Grüße a´isha
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte Aletha Jane Lindstrom
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: khadi]
#130685
15/03/12 07:25 AM
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a1isha
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Entspann dich mal khadi auch das Pärchen, von dem ich hier erzähle, hat nicht zusammen gelebt, ausgenommen bei den häufigen Urlaubsaufenthalte in Marokko. Ein intensiver Kontakt per SMS und Telefon hat hier natürlich für einen guten Informationsfluss gesorgt. Familie und Freunde wurden natürlich auch im Urlaub besucht. Solltest du manche Fragen nicht beantworten können, dann sag einfach die Wahrheit: "Wir haben noch nicht zusammen gewohnt, daher weiß ich das nicht" Bist ja schließlich keine Hellseherin. Nein, es sind nicht alle Fragen, nur ein grober Auszug. Kann aber durchaus sein, dass der Fragenkatalog für euch anders aussieht. Jeder macht da so seine eigenen Erfahrungen. Also bleib schön cool. Ihr schafft das schon. Liebe Grüße a´isha
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: issam_jbira]
#131466
29/03/12 09:27 AM
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morgana82
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http://www.forum.marokko.net/ubbthreads.php?ubb=showflat&Main=14179&Number=120892#Post120892selam, hatten auch vor fast einem Jahr diese zeitgleiche Befragung. Hab keine Angst davor, wenn ihr euch wirklich kennt, wovon ich natürlich ausgehe, dann kann auch nichts verkehrt laufen..... Optimal wären halt auch Fotos von euch, evtl. geschriebene _Briefe die auch älter sein sollten, Emails( einfach Posteingang Screen shot machen) und vorlegen..... so habens wir auch gemacht.....gott sei dank sind mein mann und ich "sammler" und so konnten wir fast fünf jahre emailverkehr und briefe vorlegen......mit fotos sahs eher schlecht aus, da wir nicht so die menschen sind die dauernd etwas fotographieren wollen und müssen..... und wenn du mal was nicht weisst, dann sag einfach ehrlich , dass du es nicht weisst bevor du etwas erfindest oder ratest....denn unübereinstimmungen sind schlimmer als etwas nicht zu wissen. so wars auf alle fälle bei uns wann hast du denn die Befragung? liebe grüße Nicole
Die Furcht vor der Gefahr ist schrecklicher als die Gefahr selbst......
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: khadi]
#132146
11/04/12 01:42 AM
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Und können die den Visum Antrag ablehnen ohné Beweismittel eines Verdachtes einer zwecksehe/zwangehe? Ja, wenn sie wollen können sie, auch ohne Begründung!
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: LOE120312]
#132177
11/04/12 06:22 PM
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JasminH
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Nochmal kathi: bevor du dich hier auf dem Gebiet des Fremdenrechts äußerst und irgendwelche falschen Behauptungen aufstellst, befasse dich vorerst mal mit dem FremdenrechtsGESETZ! Das ist absoluter Quatsch was du hier schreibst! Nichts wird ohne Begründung abgelehnt, weder in Deutschland noch in Österreich, auch wenn es da fremdenrechliche Unterschiede gibt. Und diese Unterschiede bestehen ua. im Verfahren. In Deutschland wird nämlich ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ausgestellt. In Österreich gibt es solche Visa nicht, da wird ein Antrag auf Niederlassungsbewilligung gestellt und infolge einer Erteilung wird dann ein Einreisevisum erteilt. Es stimmt schon, dass in Österreich ein Visum leichter abgelehnt werden kann als ein Antrag auf Niederlassungsbewilligung, aber selbst dann muss dies begründet werden, beispielsweise (und in den meisten Fällen) wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft. Bei einem Antrag auf Niederlassungsbewilligung muss das schon besser begründet sein, nämlich müssen für eine Ablehnung Versagungsgründe vorliegen, etwa keine Unterkunft, kein ausreichendes Einkommen, fehlendes A1-Zertifikat, Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Aufenthalts-Verbote, BEGRÜNDETER Verdacht auf Scheinehe etc. Jedenfalls muss eine Begründung vorliegen gegen die man berufen kann (ohne Begründung kann man ja auch gegen nichts berufen.) Aber es geht ja auch nicht um österr. sondern um deutsches Fremdenrecht in diesem Thread und hier wird im Gegensatz zu Österreich nicht zuerst Antrag auf Niederlassungsbewilligung gestellt und nach Erteilung das Einreisevisum, sondern es wird ein Antrag auf Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung gestellt. Hierbei werden auch die Voraussetzungen überprüft, Einkommen spielt da zwar nicht so eine Rolle wie in Österr. aber ansonsten müssen die selben Vorraussetzungen, wie eben Unterkunft, A1-Sprachniveau, kein Aufenthaltsverbote und keine Scheinehe etc, erfüllt werden. Bei einer Ablehnung muss dies begründet sein, sprich wenn ein Verdacht auf Scheinehe besteht, dann muss diese Begründung auch angeführt und tatsächlich eben dieser Verdacht begründet sein, wobei die Beweislast bei der Behörde liegt, ganz so einfach ist das nicht einfach so einen Scheinehe-Verdacht anzuführen für eine Ablehnung. Jedenfalls ist es im Zuge der Familienzusammenführung in Österr. wie in Deutschland so, dass ein Ablehnung immer begründet werden muss und man auch gegen den Bescheid berufen kann. Gegen eine Ablehnung eines Touristenvisums für Österr. kann man nicht berufen, da reicht die Begründung "mangelnde Rückkehrbereitschaft", man kann dann höchstens nochmals versuchen einen Antrag zu stellen. Aber bei einer Familienzusammenführung, in Österr. als auch in Deutschland, seien auch die Verfahren nicht die selben, muss immer eine gut begründete Ablehnung vorliegen, gegen die man auch berufen kann.
Kathi es ist einfach eine Frechheit, dass du hier so eine Behauptung aufstellst, wenn du keinen blassen Schimmer hast von der Thematik. Dass du überall deinen Senf dazu gibst, obwohl du keine Ahnung hast, ist ja hier bekannt, aber halte dich doch einfach aus der Sache raus, wenn jemand eine Frage bezüglich FremdenrechtsGESETZ hat!
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: JasminH]
#132192
11/04/12 07:31 PM
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Nichts wird ohne Begründung abgelehnt, weder in Deutschland noch in Österreich Na dann frage doch einmal die freundliche Dame auf der österr. Botschaft in Rabat. Sie brauchen keine Begründung für die Ablehnung eines Visaantrages abgeben... und AUS Ich bin mit den letzten 3 Damen dort immer recht gut ausgekommen, obwohl es Anfangs immer ein bißchen "gehackt" hat. Seit mir allerdings in einer ruhigen Stunde die damalige Dame, eine Frau Marek vorführte, was ihr schon alles untergekommen ist, hat sich auch diese Sicht verändert.
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: LOE120312]
#132197
11/04/12 08:18 PM
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JasminH
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Jaja die "freundliche" Dame auf der Botschaft kenne ich schon und Erfahrungen habe ich und mein Anwalt schon mit ihr gemacht. Was die Dame auf der ÖB alles behauptet, was ihre Befugnisse seien, kann man glauben oder nicht. Amtsmissbrauch auf den verschiedenen Botschaften ist auch nicht selten, frag mal verschiedene Fremdenrechtsorganisationen welche Erfahrungen die mit den österr. Botschaften machen, was die sich alles leisten, was sie sich nicht leisten dürfen und wie oft Aufsichtsbeschwerden etc dort eintrudeln. Frag mal das österr. Aussenministerium wie oft die den österr. Botschaften "unter die Arme greifen" und auf die "Sprünge helfen" müssen. Ich selbst habe da so einige Erfahrungen gemacht, wo einmal der Anwalt eingreifen musste und das andere mal das Aussenministerium weil die nicht anständig gearbeitet haben auf der ÖB und sich nicht auf die eigentlichen Aufgaben beschränken. Da kann ich ein langes Lied davon singen. Aber zur Sache mit dem Visum: den Unterschied zwischen Visum und Niederlassungsbewilligung habe ich oben schon erklärt und ja, ein Visum kann von der ÖB abgelehnt werden ohne GUTE und AUSFÜHRLICHE BEGRÜNDUNG, da heisst es dann "mangelnde Rückkehrbereitschaft". Was die Dame damit meint, dass sie ohne Begründung ablehnen kann, ist wohl diese Schein-Begründung. Wenn es ihnen nicht passt, dann heisst es eben "mangelnde Rückkehrbereitschaft" und dies muss nicht weiter begründet und ausgeführt werden, (warum wieso weshalb)..
Entscheidet aber die Ausländerbehörde positiv über den Niederlassungsantrag dann wird der ÖB der Auftrag erteilt ein Einreisevisum auszustellen und die ÖB kann NICHT das Einreisevisum verweigern (es sei denn es würde sich nachträglich herausstellen dass ein Aufenthaltsverbot besteht und dies würde dann wiederum an die österr. Inlandsbehörde gemeldet und Rücksprache gehalten werden). Die ÖB fungiert sozusagen als "Briefträger" für die österr. Behörden und MUSS das Visum ausstellen wenn dies von den österr. Inlandsbehörden aufgrund eines positiv beschlossenen Aufenthaltstitel- Antrages, angeordnet wurde.
Anders ist es eben bei Touristen-Visa, die werden von der ÖB erteilt und die werden dann ohne TATSÄCHLICHE Begründung und häufig willkürlich versagt (frag mal eine Fremdenrechtsorganisation) und als (Schein-)Begründung wird eben dann "mangelnde Rückkehrbereitschaft" angeführt.
Mit der Familienzusammenführung hat das aber ABSOLUT NICHTS zum tun und deswegen habe ich geschrieben, dass es eine Frechheit von dir ist solch eine Behauptung in den Raum in diesem Zusammenhang zu stellen. Bei einer Familienzusammenführung wird zwar bei der österr. Botschaft (ÖB) ein Antrag auf Niederlassungsbewilligung gestellt und bei der deutschen Botschaft ein Antrag auf Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung, ABER die Entscheidung darüber liegt in beiden Fällen bei der inländischen Ausländerbehörde und wenn die positiv entscheiden, dann kann die Botschaft ein Visum NICHT veweigern, ob es ihr passt oder nicht! Und vor allem muss bei einer Familienzusammenführung eine BEGRÜNDUNG vorliegen, die auch erläutert werden und eben begründet sein muss und gegen die auch ein Rechtsmittel in Form einer Berufung zulässig ist! Eine (Schein-)Beründung wie mangelnde Rückkehrbereitschaft greift da schon aus dem Grund nicht, weil ja von der Inlandsbehörde entschieden wurde, dass der Antragsteller sich dort aufhalten darf! Hingegen muss sehr wohl ein Grundund eine (ausführliche) Begründung im Falle einer Familienzusammenführung vorliegen und zwar in der Form, dass Erteilungsvoraussetzungen nicht vorliegen, wie keine Unterkunft, Aufenthaltsverbote, kein A1-Zertifikat, Gefährdung der öffentlichen Ordnung,begründeter Verdacht auf Scheinehe etc..
Ob du JETZT den Unterschied zwischen Ansuchen auf ein Touristenvisum und einer Familienzusammenführung verstanden hast, weiß ich nicht, aber sonst studiere doch mal das Niederlassung- und Aufenthalstegesetz, Visabestimmungen, Fremdenrechtsgesetz.. ob DU da durchblickst mage ich zu bezweifeln.
Last edited by choppy; 11/04/12 08:26 PM.
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: JasminH]
#132203
11/04/12 08:43 PM
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Siehste, das ist der Unterschied zwischen uns zwei, ich brauchte da noch nie einen Anwalt, und habe trotzdem alles bekommen was ich wollte/brauchte. Wie heißt es doch so schön bei uns: Durch's Reden kommen die Leit zam. Wer allerdings bestimmte Probleme mit dem "sich Ausdrücken" hat, braucht eben einen Anwalt
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: LOE120312]
#132207
11/04/12 09:02 PM
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JasminH
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Ja ganz genau, ich habe Probleme damit, mich auszudrücken, das gerade von dir zu lesen ist der Hammer Du hast ja keine Ahnung, was ich alles schon geregelt und selbst bewältig habe in dem Fremdenrechtsdschungel, all diese Probleme und Schwierigkeiten sind dir wohl fremd. Deine Frau kam zu einer ganz anderen Zeit nach Österreich, als es noch ganz andere Regelungen gab und sie hat auch einen ganz anderen Hintergrund als mein Mann. Die Vorgeschichte und Hintergründe muss ich hier nicht erläutern, aber eins ist sicher, sie hatte es schon deshalb leichter weil sie eben kein MarokkanER ist der in Innsbruck sich niederlassen wollte, sondern eine MarokkanerIN.. Was ich schon selbst alles im Alleingang geregelt habe bei sämtlichen Behördengängen (angefangen vom FrePO-Chef bis hin zum Aussenministerium) davon könnte ich ein Buch schreiben und wäre ich da nicht so dahinter gewesen und hätte ich nicht soviel Eigeninitiative gehabt wäre wohl mein Mann bis heute noch nicht (zurück-)gekommen. Wenn aber die ÖB meint, sie kann einer jungen Frau, einem "unerfahrenem Ding" (nach deren Aussage) Steine in den Weg legen, dann hilft es schon, wenn ein erfahrener Anwalt mit forschem Auftreten involviert. Allerdings habe ich sonst auch gute Erfahrungen gemacht, wenn ich beispielsweise das Aussenministerium kontaktiert habe, die höflich und zuvorkommend immer waren und die Sache gleich sahen wie ich und mich unterstützten und für mich die Sache in die Hand nahmen um mal wieder der ÖB auf die Sprünge zu helfen. Mir fehlt bei weitem nicht das Geschick mit Behörden zu verhandeln und mich mit ihnen auseinanderzusetzen, allerdings braucht es manchmal eine Autorität, das muss nicht unbedingt der Anwalt sein!
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: JasminH]
#132224
12/04/12 01:08 AM
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Du hast ja keine Ahnung, was ich alles schon geregelt und selbst bewältig habe in dem Fremdenrechtsdschungel, all diese Probleme und Schwierigkeiten sind dir wohl fremd. Deine Frau kam zu einer ganz anderen Zeit nach Österreich, als es noch ganz andere Regelungen gab und sie hat auch einen ganz anderen Hintergrund als mein Mann. Oha, ich habe die Erfahrung gemacht, das die Damen bei der österr. Botschaft durchwegs gute bis sehr gute Menschenkenntnis haben und somit mit der Einschätzung "unerfahrenem Ding" sicherlich richtig lagen. Deine Frau kam zu einer ganz anderen Zeit nach Österreich, als es noch ganz andere Regelungen gab Ich habe mit dieser Botschaft seit 1994 zu tun, und in dieser Zeitspanne haben sich nicht nur Gesetze geändert. Natürlich hat es da manchmal gewisse Mißverständnisse gegeben, die aber alle mit dem "Reden" ausgeräumt wurden. Da brauchte ich kein Außenministerium, obwohl ich dorthin zeitweise ganz gute, persönliche Kondakte hatte. Dein Mann hat einen anderen Hintergrund? DAS kann ich mir nun sehr gut vorstellen allerdings braucht es manchmal eine Autorität, das muss nicht unbedingt der Anwalt sein! Genau, bisher reichte meine Autorität vollkommen
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: LOE120312]
#132233
12/04/12 01:52 AM
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Najib
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hallo
anscheinend geht es in österreich und dessen ämter genauso zu wie hier in ma. kontakte sind die halbe miete.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: Najib]
#132235
12/04/12 02:14 AM
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anscheinend geht es in österreich und dessen ämter genauso zu wie hier in ma. Das zeigt, dass du wiedereinmal, keine Ahnung hast. Wollte einmal, weil sie mich wirklich toll beraten und alles sehr zügig abgewickelt hat, eine Kleinigkeit als Anerkennung abgeben. Diemal hieß die Dame Seyrlehner. Diese Anerkennung hat sie freundlich aber bestimmt abgelehnt, mit dem Hinweis, dass das ihre Arbeit wäre und es außerdem verboten sei. Anders sieht es da schon mit dem marokk. Personal aus. Was die an Überheblichkeit, die schon an Amtsanmaßung grenzt, gegenüber ihren marokk. Mitbürgern zeigen, ist wirklich unschön.
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Re: Hilfe, brauche Rat zur Befragung
[Re: LOE120312]
#132248
12/04/12 01:29 PM
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JasminH
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Oha, ich habe die Erfahrung gemacht, das die Damen bei der österr. Botschaft durchwegs gute bis sehr gute Menschenkenntnis haben und somit mit der Einschätzung "unerfahrenem Ding" sicherlich richtig lagen. Ja klar kathi, die Damen auf der Botschaft können innerhalb von 20 Minuten einschätzen welche Lebenserfahrungen ich schon gemacht habe, das sind wahre Hellseher Ich war damals 24 und schaue zudem noch etwas jünger aus, da ist es dann reines Vorurteil, dass Leute denken, dass ein junger Mensch noch keine Lebenserfahrung hat. Es gibt aber Menschen, die mit 60 weniger erlebt haben, als eine 24 jährige, aber da werde ich bestimmt nicht dir erzählen was ich in meinem Leben schon alles erlebt habe und zum HIntergrund meines Mannes, kann ich nur sagen, dass ich vor ihm eine Menge Respekt habe, weil solche Lebenserfahrungen prägen, aber es ist ja deinem Vorurteil überlassen was du dir zusammenreimst. Im Übrigen sehe ich keinen Anlass mit dir noch in diesem Thread zu diskutieren, weil du nicht auf die eigentliche Diskussion eingehst sondern dich nur auf die Damen von der ÖB berufst. Widerlegen kannst du meine Argumente zum Fremdenrecht nicht. Und Najib hat gar nicht so unrecht, wenn er sagt, dass es bei den österr. Behörden nicht viel anders zugeht als bei den marokkanischen: geht hierbei zwar um Visumantrag aus der Türkei, aber es handelt sich ja um eine ÖSTERREICHISCHE Behörde: http://vorarlberg.gruene.at/index.php?id=7627&articleid=31276und hier ein Beispiel wo sich österr. Inlandsbehörden und Volksanwaltschaft einschalten mussten und der ÖB in Rabat auf die Sprünge helfen musste (aber ja die arbeiten ja da unten so ordnungsgemäß): http://tirv1.orf.at/stories/435447
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