hallo




aus dem mutterland der modernen demokratie:

Moderator-nach-Majestaetsbeleidigung-gefeuert



Antwort auf:
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Auch in anderen Monarchien gibt es den Tatbestand der Majestätsbeleidigung. So wurde aus den Niederlanden im Oktober 2007 der Fall eines 47-Jährigen bekannt, der Königin Beatrix beleidigt hatte. Er wurde allerdings nur zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Höchststrafe kann jedoch, nach Paragraph 118 des Strafgesetzbuches der Niederlande, bis zu 5 Jahren betragen!

Im Jahr 2007 wurden in Spanien zwei Kartoonisten wegen Beleidigung des Kronprinzen Felipe und dessen Gemahlin Letizia in einem Kartoon zu einer Geldstrafe von jeweils 3.000 Euro verurteilt. Die Höchststrafe wegen Verunglimpfung der Monarchie nach Paragraph 490 des spanischen Strafgesetzbuches kann bis zu 2 Jahren betragen.

In Dänemark ist der Monarch nach Paragraph 267 des dänischen Strafgesetzbuches besonders geschützt. Die Strafe für Majestätsbeleidigung kann bis zu 4 Monaten Gefängnis betragen, jedoch kann, nach Paragraph 115 des Strafgesetzbuches, die Strafe verdoppelt werden, wenn der Monarch tatsächlich das alleinige Ziel der Beleidigung war.

Auch im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland gilt die Mißachtung des Souveräns immer noch als ein offizieller Straftatbestand nach den Gesetzen von England und Wales.

Selbst in Deutschland wird die Majestätsbeleidigung eines ausländischen Monarchen nach Paragraph 94 des Reichsstrafgestzbuches bzw. den Paragraphen 90 und 103 des Strafgesetzbuches auch heute noch strafrechtlich verfolgt, dies gilt auch für die Verunglimpfung des Staatsoberhauptes.

Ähnliche Strafrechtsbestimmungen sind auch aus den anderen europäischen Monarchien wie Belgien, Norwegen und Schweden bekannt und auch aussereuropäische Monarchien wie Brunei, Kuwait oder Nepal haben den Tatbestand der Majestätsbeleidigung in ihren Gesetzen. Auch in anderen Ländern, die mitnichten Monarchien sind, z.B. Polen oder die Schweiz, werden Staatsoberhäupter besonders geschützt. Dr. Volker Wangemann


quelle

was längeres .


Antwort auf:
Nur durch Kritik können Veränderungen entstehen und nur durch Veränderungen können Verbesserungen kommen.


ja, gerade da halb marokko hier mitliest, ist dieses forum super zum verändern geeignet.

ich denke ja, dass es den marokkanern gar nichts bringen würde, dürfte man witze über den könig reissen.

wenn jemand das heute öffentlich macht, dann aus provokation, er will auf sich aufmerksam machen. dabei möchte ich seine motive nicht bewerten. die können edel, aber auch sonst was sein.
reisst man öffentlich einen witz über den könig, wenn es erlaubt ist, dann reisst man halt einen witz über den könig. na und?
es heisst ja nicht, dass es keine witze über den könig gibt. man schreibt sie halt nicht in die zeitung oder in's internet.
der witz ist nur gefährlich, wenn er verboten ist. sonst ist es nur ein witz.
wer also wirklich was verändern will, nutzt den witz als waffe und fordert nicht als erstes die selbstentwaffnung.
der verurteilte blogger hat das wahrscheinlich verstanden, andere verstehen das nicht und springen wiedermal auf einen zug auf, der in die verkehrte richtung fährt.

kein ernsthafter revolutionär mit einem fünkchen verstand, würde erstmal die abschaffung der majestätsbeleidigung fordern.


also ich persönlich denke ja, dass der straftatsbestand der majestätsbeleidigung nicht unbedingt das problem ist, das vielen marokkanern am meisten unter den nägeln brennt.
ansonsten kann man ja sagen, was man will, wenn es nicht gelogen ist.

mich würde mal eine fundierte aussage darüber interessieren, was denn genau verändert werden soll und wie marokko nach diesen veränderungen aussehen soll.

es wäre schön, wenn thomas oder latino darauf antworten würden.
ich meine in eigenen worten und ruhig mal einen absatz mehr.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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