Salam Alikom,

Hallo allerseits,

also seit ca. drei Jahren hat mein Vater meinetwegen eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgegeben, welche aussagt dass er meinen Unterhalt sichert u. diese war zum Zwecke der Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis da. ich in dieser Zeit Volljährig war , in der letzten Woche habe ich die Niederlassungserlaubnis beantragt, zu den Unterlagen,welche die ABH verlangt hat war mein BaföGsbescheid da ich Student bin und seit Ende 2010 Bafög bekomme.

Die ABH hat den Studentenwerk kontaktiert und hat geschrieben dass, mein Vater sich für mich verplichtet hat meinen Unterhalt zu besorgen schlussfolgerung =>( ich darf keine öffentliche Mitteln beziehen) das steht zwar richtig auf diese Erklärung, aber niemand von uns hat davon was gewusst, weder ich noch mein Vater.

Jetzt laut SGB X soll das Geld, welches ich durch das BaföGsAmt bekommen habe zurückersttatet werden, sagt die ABH zum Studentenwerk.

Der Studentenwerk hat postiv reagiert, und hat zurückgeschrieben, dass mein Vaters Einkommen beim Zeitpunkt der Antragstellung gering war und reichte mit sicherheit nicht für die ganze Familie aus, deswegen hatte ich und habe immer noch Anspruch auf Bafög.

Ich habe aber jetzt eine Große Sorge dass die ABH mein Vater dazu zwingt die Beträe zurückzuzahlen.
ICH BITTE DRINGEND UM HILFE U. VORSCHLÄGE!!!! frown

Danke euch !!


Student an der FH