Hallo,
also ich würde sicherheitshalber immer empfehlen alles vorher
übersetzen zu lassen auf arabisch.
Die Unterlagen die ich auf französisch in der deutschen Botschaft bekommen haben, wurden bei dem Familiengericht in Casablanca ohne weitere Übersetzung akzeptiert.
Ich denke auch was die benötigten Unterlagen angeht der Vorgang bei den Familiengerichten eher einheitlich ist,
bei den Adoulen scheint es da eher mal Unterschiede zu geben,
was benötigt wird und in ewelcher Form.
Gruß Jürgen