Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: theomarrakchi]
#111344
18/09/10 12:31 AM
18/09/10 12:31 AM
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walumaroc
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du hast dich an der ganzen diskussion nicht beteiligt und hast einfach reingeschrien ohne eine sachliche stellungnahme abzugeben so ungefähr: ihr alten säcke, habt ihr denn nichts anderes zu tun..... das zeigt deinen bildungsstand ganz genau das ist oktoberfestniveau wir haben in den letzten seiten ganz sachlich gesprochen und brauchten keinen wie dich walu
Last edited by walumaroc; 18/09/10 12:32 AM.
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: walumaroc]
#111369
18/09/10 12:52 PM
18/09/10 12:52 PM
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Najib
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hallo
walu,
irgendwie ist es aber auch gut, dass niemand mehr nachlesen kann, was du geschrieben hast.
ich bin mir ja sicher, der threat wurde nicht gelöscht, sondern in einen für uns unsichtbaren bereich verschoben wurde. wie wäre es, nach solchen äusserungen, wie "ist ja gut, dass der threat gelöscht wurde", den besagten thread einfach wieder für einen tag im bereich "forum zum forum" sichtbar zu machen? dann kann man ja nochmal nachlesen, ob es jetzt gut, oder eher schlecht ist.
kladden,
ich weiss nicht, ob ich dein posting richtig verstehe. ist es meine voreingenommenheit, dir gegenüber, oder lese ich da einen gewissen sarkasmus raus?
für den fall, dass es anderen genauso geht, stelle ich jetzt einfach mal meine antworten auf deine pns hier herein.
pn von klaus: titel: aufhören.
klaus sagt, dass es ihm leid tut.
meine antwort auf die von ihm angeschnittenen themen:
ist ok kumpels werden wir nie muss auch nicht sein wenn man mich in ruhe lässt und ordentlich auf mich antwortet, bekommt man auch von mir eine ordentliche antwort muss nicht unbedingt die sein, die erwartet wird, aber ordentlich aber mir ist das forum zu lieb, um es durch euer gelaber kaputt zu machen nehmt doch einfach für euer privates zeug die pn, dazu ist sie da und lasst mir meine meinung, dann lass ich euch euere
tf antwortet nicht, weil es nichts zu antworten gibt, und das wusste wanderer schade, dass er bei einer so linken tour mitgemacht hat aber jeder halt, wie er meint zu müssen
Najib
es folgten 3 weitere pns von klaus, in denen er sich auch bei meiner frau entschuldigte und soweit ging, sogar ein treffen über videokonferenz oder gar zum tee vorzuschlagen.
meine antwort, leider erst heute morgen, da ich unterwegs war und dabei zwar mal in's forum geschaut habe, aber nicht in der laune zum antworten war:
hallo
klaus, anstatt uns krampfhaft zu vertragen, können wir uns auch ganz einfach aus dem weg gehen.
das wäre mein vorschlag.
Najib
die pns, die ich geschrieben habe, darf ich ja hoffentlich veröffentlichen.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: wanderer]
#111377
18/09/10 01:50 PM
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Najib
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hallo
spätestens jetzt sollte man den thread in "aufenthaltsrecht für deutsche residenten bei walu" umbenennen.
gruss Najib
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: wanderer]
#111394
18/09/10 04:47 PM
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Hallo walumaroc,
was Dir passiert ist kann jeder aufmerksame Leser mitfühlen. Das ist „Abenteuer pur“.
Hallo Peter, Wenn Du dieese Geschreibsel verschiedener User - wahrscheinlich spielst Du in erster Linie dabei auf mich an - bereits als "Abenteuer pur" empfindest, dann musst Du ja bis dato ein sehr ereignisreiches und abenteuerliches Leben gefuehrt haben. Offensichtlich geht Deine Abenteuerlust nicht ueber den Wohnzimmersessel und das Marokkoforum hinaus. LG, Theo
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: theomarrakchi]
#111405
18/09/10 11:10 PM
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Hallo Theo, Offensichtlich geht Deine Abenteuerlust nicht ueber den Wohnzimmersessel und das Marokkoforum hinaus. ich hatte bis jetzt noch keinen Besuch, der sich von mir bewirten ließ, anschließend sich wahrscheinlich auch freundlich verabschiedete, um später auf so eine vulgäre Art und Weise über meine private Einladung in einem Forum zu lästern. Sensationell und beschämend. Da gibt es eine Tabugrenze in punkto Öffentlichkeit. Den Ausdruck „Abenteuer“ finde ich noch ziemlich untertrieben. Nach meiner Meinung hast Du da kräftig über das Ziel hinausgeschossen. Du als Geschäftsmann, und der Walter als Lehrer, könntet euren Disput auf eine elegantere Art und Weise bereinigen. Mit dem Blickpunkt auf Dein Alter! Mit meiner “Abenteuerlust“ kann ich auf solche Vorkommnisse in - und außerhalb meiner Wohnung gerne verzichten. gp
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: theomarrakchi]
#111452
19/09/10 08:48 PM
19/09/10 08:48 PM
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walumaroc
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@ theo, ich glaube, dass Peter einiges verstehen könnte, wenn er dabei gewesen wäre...Mit deinem Hinweis: kennst du ihn persönlich?. versuchst mich in einem bestimmten Licht erscheinen zu lassen...guter Diskurs....?...!
Du meinst, du würdest mich kennen, da du einmal drei Stunden bei mir warst und dir mit den anderen dagewesenen Forumsmitgliedern einen schönen Abend auf unserer Terrasse machtest....?! Meine Frau und ich haben euch bedient, ich habe ein wenig mit euch geredet ...meine Frau hatte viel mit kochen und auch mit unserer Kleinen zu tun..
theo: Du schreibst, du hättest nichts gesagt, aber ich hätte dich aufgefordert ! Wozu? Über die Beziehung zwischen mir und meiner Frau im Internet öffentlich zu berichten und diese zu bewerten?! Ich habe in der Forumsdiskussion darüber berichtet, dass du mir über dein Geschäft Maroc-Ibiza erzähltest an jenem Abend.Nicht mehr! Keine Aufforderung an dich, über mich und meine Frau dich öffentlich zu äußern! Ich habe dich nicht aufgefordert mich und meine Frau auch über die Schiene "Empfindung" ,die du später nachschiebtest, öffentlich bloßzustellen, einfach zu behaupten: er behandelte seine Frau wie eine Sklavin....sie tat uns leid...
Dir passte nicht, dass ich im Forum schrieb als Ergänzung zu wanderer, der von deinem" Laden" sprach: in Marokko billig einkaufen -in Ibiza teuer verkaufen.... auf hippiemärkte...an die junge Generation..... Das hat dir nicht gefallen!
Und hattest du dann das Recht,als Retourkutsche sozusagen, diese Aussage zu machen?! Die Fakten ,die ich ansprach, könnte man einfach beweisen: Einkaufspreis - Verkaufspreis.Junge Leute, die ihr Geld in Ibiza auf Partys verprassen, kaufen auch bei theo ein.......! Ware aus Marokko!
Wie sind die Beweise deiner Behauptung?!!...................... deine Empfindung?! Reicht das? Du schriebst, auch die anderen hätten das so empfunden! Langt diese Behauptung als Beweis? Gibt sie dir das Recht für eine derartige öffentliche Anschuldigung?! Du hast dich dazu verleiten lassen, trotz deiner guten Erziehung, die du anführtest! Du hast eine gewisse Grenze überschritten..
Wie ginge es dir, wenn einer deiner Gäste einfach so etwas behauptet?!.Öffentlich im Internet! Andere hätten das auch so erlebt, sagt der einfach, der dich beleidigt ....auch noch...!! pauschal !!... Andere sprechen vielleicht daraufhin deine Frau an! Mitleidig?! Welche Chance hättest du das zu widerlegen?!
@alle Wo ist die Grenze der Meinungsfreiheit? Gibt es im Internet, da dieses öffentlich ist, strengere Maßstäbe als im Wirtshaus? Wo ist die Grenze zwischen einfacher Meinungsäußerung - üble Nachrede - Verleumdung - öffentlicher Verleumdung? Wer den § 187 StGB kennt, liest ihn sich noch einmal durch!
hierzu auch:
Darf ein User (nicht theo ist gemeint!) z. B. aus Forumsbeiträgen eines anderen Schlüsse über dessen Lebensmittelpunkt ziehen, diese als "Wahrheit" an ein Amt der BRD melden, so dass dieses dem anderen rechtliche Konsequenzen androht! Wie stellt sich das Forum als öffentliche Internet- Plattform dazu, ohne im Moment darüber nachzudenken, ob es nun Verleumdung oder öffentliche Verleumdung oder üble Nachrede war? Oder nur einfache Meinungsäußerung an ein Amt?! Sicherlich waren es einige Schritte zu weit, die der User gegangen ist .......
Gruß Walter
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: walumaroc]
#111470
19/09/10 11:27 PM
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Najib
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hallo walu, Hallo najib, meinst du mit der "kleinen niederlage", die anzeige an die botschaft?! du hast das nicht gemacht! Aber lies mal hierzu bei "aufenthaltsrecht" nach! Dann melde dich wieder! Ich freue mich immer, etwas von Dir zu hören! Gruß Walu das war keine anzeige, sondern josi hat die botschaft darauf hingewieden, dass du eine mail von ihnen an dich veröffentlicht hast. es wäre nun an der botschaft, dich anzuzeigen, besonders da du die mail nicht im gesamten wortlaut wiedergegeben hast. denen wird es aber wahrscheinlich reichen, dass besagte mail inzwischen gelöscht ist. es ist nicht gesagt, dass josi mehr über dich an die botschaft gemailt hat, als den hinweis auf die mail. alles andere kann man aus deinen postings entnehmen. du hast geschrieben, dass du 8 monate im jahr in ma verbringst. nach deutscher und marokkanischer definition liegt dein lebensmittelpunkt also in marokko. das konnte die botschaftsmitarbeiterin selbst nachlesen. dazu brauchte es keinen hinweis von josi. falls dir die mail von josi an die botschaft nicht vorliegt, betreibst auch du verleumdung. ich habe es dir per pn schon geschrieben, als antwort darauf, dass du mich doch nicht für so scheisse halten würdest, wie es im forum rüberkommt und ich schreibe es auch öffentlich: ich kenne theo nur aus seinen beiträgen im forum. aber was er über dich schreibt, deckt sich mit meiner vorstellung von dir, der du mir auch nur aus deinen postings bekannt bist. je mehr du über das thema schreibst, desto mehr kommt's hin. aus dem anderen thread: hallo, keiner weiss, was redouan gesagt hat.....!? soviel ich weiss, sagte er : nur 90 tage im jahr aber, du weisst selbst, dass das faktisch falsch ist!! ich war in 2009 über sechs monate in Marokko! Frag mal den Redouan warum? War ich illegal da? Glaub nicht, da ich den Einreisestempel bekam! Sonst wäre ich auch nicht eingereist! walu ich weiss, was redouan gesagt hat. willst du jetzt auch noch behaupten, ich lüge euch hier was vor? und zum thema: wenn du mehr als 6 monate da warst und dich nicht angemeldet hast, warst du illegal da, egal ob aus marokkanische oder aus deutscher sicht. dass das geduldet wird ist was anderes. aber in marokko wird viel geduldet, das strenggenommen verboten ist. alkohol: verboten, aber geduldet. homosexualität: verboten, aber geduldet. prostitution: verboten, aber geduldet. kiffen: verboten, aber geduldet. alte fahrräder im wohnmobil über die grenze schmuggeln: verboten, aber geduldet. mehr als 90 tage ohne anmeldung im land: verboten, aber geduldet. nur um für touristen interessantes zu nennen. die geduld findet allerdings grenzen, wenn man es übertreibt. wo die übertreibung beginnt liegt im ermessen dessen, der dahinter kommt. das ist ein grundzug des marokkanischen rechtssystems. bezeichnend, dass du das nach all den jahren in marokko noch nicht verstanden hast. gruss Najib
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: Najib]
#111472
19/09/10 11:40 PM
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walumaroc
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hallo najib, josi hat der botschaft gesagt, dass ich meinen lebensmittelpunkt in marokko hätte das ist nicht richtig und ihre Behauptung belastet mich im Sinne des § 187 StGB Lieben Gruß Walu
Last edited by walumaroc; 19/09/10 11:42 PM.
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: walumaroc]
#111474
19/09/10 11:51 PM
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hallo
walter,
ich weiss es nicht, deshalb frage ich jetzt dich: bist du sicher, dass josi sowas geschrieben hat, oder könnte die botschaftsangestellte das auch durch einfaches nachlesen deiner postings heraus bekommen haben? geschrieben hast du es auf jeden fall. du hast geschrieben, dass du dich ca. 8 monate im jahr in ma aufhältst. vorhin hast du mehr als 6 monate geschrieben. schreibe sowas doch einfach nicht, wenn es niemand wissen soll.
gruss Najib
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: walumaroc]
#111477
20/09/10 12:03 AM
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hallo
aber bei der botschaft kann man doch gar niemanden anzeigen. dazu gibt es doch die polizei und die gerichte.
liegt dir die mail von josi an die botschaft vor? dann könnte josi allerdings die botschaft anzeigen. natürlich nicht bei der botschaft.
gruss Najib
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: walumaroc]
#111479
20/09/10 12:13 AM
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hallo es geht um den lebensmittelpunkt. nach deutscher Rechtsprechung hat man den lebensmittelpunkt in D , wenn man in D gemeldet ist und der steuerpflicht unterliegt. das ist und nicht nur das ist bei mir der fall. wenn das so ist, warum machst du dir dann sorgen? dann ist doch alles ok. soll sie dich doch anzeigen, so oft und so lange sie will. so würde ich die sache betrachten. gruss Najib
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: walumaroc]
#111487
20/09/10 02:47 AM
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Mein Gott Walter, Kaum bin ich in Marrakech angekommen, da sehe ich mich abermals mit Deinen Kommentaren konfrontiert. Statt froh zu sein, dass der thread vernuenftigerweise geloescht wurde und damit fuer niemanden mehr zugaenglich ist, waermst Du das kalte Sueppchen immer wieder auf in der Hoffnung, Gleichgesinnte zu finden, die mir Tod und Verderben wuenschen. Ich druecke Dir von ganzem Herzen die Daumen, dass sich hier (ausser Peter) noch einige finden, die Dir applaudieren, damit Dein angeknackstes Selbstbewusstsein endlich wieder ins Gleichgewicht gebracht wird. Viel Selbstbewusstsein scheinst Du tatsaechlich nicht zu besitzen, denn sonst koennten Dir meine Worte am A.... vorbeigehen. Versuch' doch einfach mal darueber zu stehen und vergiss' es. Es bringt weder Dich noch jemanden anders auch nur einen Schritt weiter.
Uebrigens danke ich Dir fuer Deine publicity hier im Forum fuer mich. Nie zuvor hatte ich soviele Clicks auf meiner website. Vielleicht bringt uns das ja auch noch mehr Touristen nach Ibiza. Auf die Idee in meinen postings daraufhinzuweisen wie Du es bei Deinen Haus- und Moebelverkaeufen regelmaessig machst, war ich noch garnicht gekommen und werde es mir auch in Zukunft verkneifen.
Bist Du neidisch auf die jungen Leute auf Ibiza, die dort ihr Geld auf Parties und bei mir auf dem Hippiemarkt verprassen? Goenn ihnen doch diesen Spass und trauere nicht dem hinterher, was Du in jungen Jahren verpasst und nicht verprasst hast.
Meine Gaeste haben das Haus meiner Frau und mir noch nie mit derartigen Empfindungen verlassen (nehme ich mal an), wie ich sie bei Dir hatte. Dir scheint der Begriff "Empfindung", den ich nicht spaeter "nachschiebte" (wenn schon, dann muesste es nachschob heissen), auch nicht klar zu sein. Empfindungen stellen weder eine Beleidigung noch Verleumdung noch ueble Nachrede dar, sondern stellen lediglich das dar, was ich bei Dir empfunden habe. LG, Theo
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: babkage]
#114717
29/12/10 02:03 PM
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hallo
ja, das geht, aber ganz knapp.
du musst zum jahreswechsel mit deinem auto ausreisen und wieder einreisen. dann reichen dir die drei monate pro halbjahr genau bis zum 31. märz.
gruss Najib
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: Najib]
#114719
29/12/10 02:19 PM
29/12/10 02:19 PM
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theomarrakchi
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Hallo Najib, Er kann auch ohne Auto ausreisen, muss es dann jedoch beim Zollamt abstellen. Personen koennen bis 3 Monate in Marokko bleiben, Autos jeweils bis zu 6 Monaten im Jahr. Evtl. ist auch eine Verlaengerung des Aufenthaltes fuer Personen ueber die 3 Monate hinaus moeglich. Das muesste dann mit der oertlichen Auslaenderpolizei gecheckt werden. Wir lassen z.B. ein Auto waehrend des Winters durchgehend in Marokko und fliegen mehrmals hin und her. Laeuft das auf meinen Namen, dann muss das Auto unter Zollverschluss gestellt werden mit den entsprechenden Kosten. Laeuft es auf den Namen meiner Frau (Marokkanerin), dann braucht sie nur Fotokopien der Fahrzeugpapiere beim Zoll am Flughafen abzugeben, waehrend das Auto bei uns in der Garage bleubt, Kostenpunkt null. Die Wagenpapiere sind auf meinen Namen ausgestellt, doch bei der Einreise nach Marokko autorisiere ich beim Zoll meine Frau, das Fahrzeug in Marokko zu fuehren. LG, Theo
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: babkage]
#114801
30/12/10 02:47 PM
30/12/10 02:47 PM
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caryamea
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Junior Mitglied
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Hallo babkage
Das ist Fakt....
Für deutsche Staatsbürger sind Aufenthalte von bis zu 3 Monaten visumsfrei. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
alles andere kann so gehen, muß aber nicht... Aufenthaltsgenehmigung (Carte de Séjour) für Ausländer in Marokko Dokumente, die der örtlichen Polizeistelle bei der Beantragung einer Aufenthalts-genehmigung i.d.R. vorlegt werden müssen:
Eine Kopie des Reisepasses (bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nicht notwendig) Informationsbogen (erhältlich bei der Polizeistelle) 6 Passbilder (besonderes Format) Mietvertrag oder Eigentumsurkunde des Wohnsitzes Arbeitsvertrag vom Arbeitsministerium beglaubigt Für Studenten: Immatrikulationsbescheinigung oder Stipendienbescheinigung Für Geschäftsleute: Kopie der Firmensatzung und Auszug aus dem Handelsregister Für Freiberufler: Arbeitserlaubnis des Generalsekretariats der Regierung Kopie der Heiratsurkunde Eine Marke (Timbre) im Wert von 100,- DH Gültigkeit: Die Aufenthaltsgenehmigung ist 1 Jahr gültig. Bearbeitungszeit Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Ausweises (Carte de Séjour) kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit erhält man jedoch i.d.R. binnen einer Woche eine amtliche Vorabbestätigung (Récépissé), die bei Vorlage unter anderem an der Grenze oder auf Behörden die gleiche Gültigkeit wie der endgültige Ausweis hat.
Kosten Die Wertmarke in Höhe von 100 DH (erhältlich in den meisten Schreibwarenläden). Nach einem Aufenthalt in Marokko von mehr als 1 Jahr kann eine Aufenthaltsgenehmigung für 10 Jahre beantragt werden, deren Kosten sich auf 1.000 DH belaufen.
Nur ein Auszug was Du benötigst.... Es können auch 10 Paßbilder sein und auch andere Formulare....
Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass Du einfach durch den Prozess durch mußt und denke nicht vorher nach was Du alles brauchen könntest... Ich würde folgendes bereit halten und dann mal weiter schauen: Reisepass Bescheinigungen über Dein Einkommen, Deinem Hauptwohnsitz und falls Du mit einem Marokkaner verheiratet bist, die internationale Heiratsurkunde. Du hast ja 3 Mon. Zeit Dich um alles zu kümmern. Jedes Amt und jede offizielle Stelle in Marokko wird Dir andere Auskünfte geben und es macht auch keinen Sinn auf Dinge zu bestehen.Ist nun mal Marokko.... Such Dir die Ecke in der Du leben möchtest und fang dort an das Knäuel der Ämter abzuwickeln. Nimm Gelassenheit und den Glauben das es klappen wird mit. Mehr geht nicht, wer in Marokko plant ist selber Schuld.Das habe ich am eigenem Leib schmerzlich erfahren müssen, ich verdiene in D mein Geld mit rationalem Planen. Doch ich habe auch gelernt, am Ende war immer alles Bestens.
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: theomarrakchi]
#114816
30/12/10 05:40 PM
30/12/10 05:40 PM
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walumaroc
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Hallo!! mal wieder ein schönes Thema! dann muss das Auto unter Zollverschluss gestellt werden mit den entsprechenden Kosten Die douane versiegelt k o s t e n l o s.... vielleicht dem Beamten ein kleines Trinkgeld geben... Wenn man keine eigene Garage hat, fällt noch die Garagenmiete an...na ja! muss es dann jedoch beim Zollamt abstellen. .muss es gar nicht "beim Zollamt" abstellen, sondern in eine Garage oder auf den Flughafenparkplatz (in Marrakech möglich sogar ohne Versiegelung) Autos jeweils bis zu 6 Monaten im Jahr Diese Formulierung könnte den Eindruck erwecken, dass "jeweils" 6 Monate möglich sind..... Klar verständlich so: Ein Tourist darf pro Kalenderjahr für max. 180 Tage in Marokko Fahrzeuge einführen, wobei es auch verschiedene sein können. Wenn eines das Land verlässt, z. B. nach 37 Tagen, dann verbleiben noch 143 Tage für andere Kfz..Natürlich immer nur ein Kfz im Land. Zu beachten ist auch, dass Lieferwägen keine 180 Tage bekommen, sondern nur 90 Tage. Kurios ist allerdings, dass nach 90 Tagen "Lieferwagen im Land" noch 90 Tage für Normal-Pkw verbleiben. Bei mehrmaligem Einreisen mit Kfz werden oft sehr pauschale Verbleibzeiten in das grüne Formular gegeben- oft zu wenig Tage, deshalb selbst die Tage zählen, wie lange man mit Autos im Land war, und sich die Verbleibzeit ausrechnen. Wenn man meint mehr zu haben, als auf dem Zollpapier noch verbleibt, legt man dieses beim örtlichen Büro der douane vor und bekommt kostenlos eine Verlängerung....Das Büro ermittelt die genauen Verbleibzeiten bzgl. dieser Person,wie lange diese Person mit welchen Autos im Land war, stellt dann zum Beispiel fest: mit insgesamt drei Autos schon 150 Tage verbraucht, dann verbleiben ... richtig: 30 Tage noch für das vierte Kfz und schreibt dann kostenlos die prolongation...
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: babkage]
#114817
30/12/10 06:11 PM
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Wenn ich vom 1. Nov. bis 31. März eines Jahres in Marokko leben möchte, was muss alles beachtet werden? Zu beachten ist, dass du einmal in diesem Zeitraum einen Kurzurlaub in Tarifa oder Algeciras oder Madrid oder Hahn machst. Vielleicht Silvester in Tarifa?! Da ist mehr los, als auf der anderen Seite.... Ein Visum für fünf Monate so vorneweg für einen Touristen ist m. E. undenkbar. Dein Auto kannst du während deiner Abwesenheit in Marokko lassen, wie es die obigen Beiträge sagen. Gruß Walter
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Re: Aufenthaltsrecht für deutsche Touristen in Marokko
[Re: Najib]
#114820
30/12/10 06:22 PM
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Hallo Najib!!!! ja, das geht, aber ganz knapp.
du musst zum jahreswechsel mit deinem auto ausreisen und wieder einreisen. dann reichen dir die drei monate pro halbjahr genau bis zum 31. märz. Welche drei Monate pro Halbjahr? für den Touristen? == falsch für das Auto? == auch falsch Leider! Gruß Walter
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