Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Roland]
#111307
17/09/10 01:51 PM
17/09/10 01:51 PM
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Thomas Friedrich
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Hallo Roland,
unverzollt kannst Du das Auto nur 180 Tage im Kalenderjahr in Marokko lassen. Verzollen ist recht teuer, je nach Fahrzeug, Baujahr, ect. zwischen 5.000,00 und 12.000,00 Euro und lohnt kaum.
Überlege ob Du es nicht stattdessen in Südspanien stehen läßt!
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Roland]
#111309
17/09/10 02:42 PM
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walumaroc
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Hallo Roland, der Zollbetrag für HJ60 LG ist 133 393 Dirham. Du kannst natürlich mit dem Auto einreisen und dann kann das Auto 180 Tage bleiben. Wenn du das Auto in Maroc lassen willst und selbst ausreisen, kannst du das. Du stellst das Auto in eine Garage, gehst mit den Papieren zum Büro der Douane und sagst, dass du ausreisen und das Auto hierlassen willst, es würde in garage X stehen. Es wird dann kostenfrei ein Dokument erstellt, das du für deine Ausreise brauchst und bei dieser auch vorlegen musst. Dann geht ein Zollbeamter mit dir in die Garage macht um Lenkung usw. ne Schnur mit Siegel, verschließt das Auto, er behält Schlüssel und die Autopapiere bleiben auch beim Zoll. Dann kannst du mit diesem Dokument ausreisen. Wenn du wieder nach Maroc kommst, gehst du mit Dokument zum Zoll und holst Papiere und dann dein Auto. Jeder Tag auch in der Garage geht vom 180 tage konto ab. Irgendwann spätestens nach 179 Tagen muss das Auto ausserhalb Marokkos sein oder verzollt. als nicht-resident kannst du das Auto nicht verzollen, du müsstest es bis zum 180tage termin verkauft haben und der Käufer(marokkaner) muss den zoll zahlen. Ich hoffe dir geholfen zu haben! Gruss Walter
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Roland]
#111311
17/09/10 03:19 PM
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Hallo, noch ergänzend: in Marrakech kann man das Auto auch nach anmeldung bei der douane direkt am Flughafen auf dem Langzeitparkplatz lassen. Ich denke, dass es diese möglichkeit auch in Agadir und Casa gibt. Was billiger ist, ist allerdings die Frage! Ich habe pro Tag Garage 10 DH bezahlt in Essaouira.... Gruss Walter
Last edited by walumaroc; 17/09/10 03:37 PM.
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Roland]
#111361
18/09/10 10:36 AM
18/09/10 10:36 AM
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Thomas Friedrich
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Hallo Roland,
ja, das ist möglich. Es gibt z.B. in Ceuta direkt gegenüber von McDonald´s eine Tiefgarage wo auch längerfristiges Parken möglich ist. Die Preise weiß ich nicht.
Trotzdem mußt Du beachten daß Du mit einem nicht verzollten Fahrzeug nicht länger als 180 Tage im Kalendejahr in MA bleiben darfst. Gebrauchtwagen in Marokko sind oft in einem schlechten Zustand. Vieles ist irgendwie kaputt gefummelt und Schäden werden oft verschwiegen.
Last edited by Thomas Friedrich; 18/09/10 10:38 AM.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Roland]
#111363
18/09/10 10:59 AM
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Paul
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Hallo Roland,in Ceuta,direkt neben dem fährterminal ist ein grosser bewachter parkplatz.es stehen jede menge PKW und busse dort.am tag,24std.8€.den monat kann man mieten,nur kenn ich den preis nicht.wäre interessant zu wissen,wenn jemand über Ceuta einreist dass derjenige info macht. gruss , Paul
Last edited by Paul; 18/09/10 11:00 AM.
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Paul]
#111364
18/09/10 11:12 AM
18/09/10 11:12 AM
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Najib
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hallo
paul,
wenn man von marokko kommend, gleich nach dem grenzübergang links hoch fährt, an den lagerhallen vorbei, immer weiter nach oben bis zur kuppe, kommt man zu einem priv. dauerparkplatz. wegen des hohen des hohen zaunes ist er in ceuta als "guantanamo" bekannt. jeder taxifahrer kennt ihn unter diesem namen. dort kostet der tag 50 dh oder 5 €. wenn es für länger ist, kann man handeln.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Paul]
#111374
18/09/10 01:12 PM
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hallo
paul, ich weiss nicht, ob das der grosse souk ist, denk' aber schon. die erste möglichkeit nach dem kreisel auf der spanischen seite, rechts abiegen. nach ca. 300m kann man entweder in die stadt abbiegen, zu den hallen runter oder aus der stadt raus den berg hoch. man fährt den berg hoch und direkt nach der bergkuppe ist rechts ein grosser parkplatz mit wellblechumzäunung, guantanamo eben. dort musst du nur hupen, wenn das tor zu ist. es wohnen mehrere wächter dort in einer hütte. wenn du fragst, fahren sie dich auch wieder zur grenze, da brauchst du dann kein taxi. ist aber auch nicht viel mehr als 1 km.
gruss Najib
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Roland]
#111423
19/09/10 01:46 PM
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hallo 3.) Weiss jemand eine Telefonnummer von dem Platz, Skype- oder emailadresse damit man die Monatspreise erfragen koennte. skype oder email haben die dort bestimmt nicht. die tel-nr hatte ich mal, wüsste aber nicht, wo ich jetzt danach suchen sollte. aber am telefon getroffene abmachungen sind eh`nicht ernst zu nehmen. sehr viel runterhandeln kannst du nicht. ich hab's mal geschafft aus 2200dh 2000dh zu machen. man muss einen autoschlüssel dort abgeben, damit sie gegebenenfalls mit dem auto rangieren können. mir ist nichts abhanden gekommen, obwohl die karre so voll gepackt war, dass das auf den ersten blick nicht aufgefallen wäre. und wenn man vor der abholung anruft, waschen sie die karre und laden die batterie auf. das ist jetzt alles was ich zu dem parkplatz zu sagen weiss. die anderen fragen sind ja schon richtig beabtwortet. gruss Najib
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Roland]
#111451
19/09/10 08:27 PM
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walumaroc
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Hallo Roland, ich muss dir noch mitteilen, dass es hier im Forum unterschiedliche Auffassungen gibt: 1. die 90Tage Hardlinerversion des Najib 2. die Liga der "geht auch länger" um wanderer, meiner Wenigkeit und der nicht genannten stillen Ja-so-ist-es-Sager-Liga
Wenn du 5 mal 3 Wochen kommen willst, ist das für den HJ 60 kein Problem, aber nach Auffassung der Hardliner eines für dich....! Gruß in den Süden Walter
Last edited by walumaroc; 19/09/10 08:35 PM.
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: walumaroc]
#111454
19/09/10 09:12 PM
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hallo
walter,
du bist anscheinend unfähig, einfaches deutsch zu verstehen.
also nocheinmal für dich:
als tourist hat man das recht, 90 tage/jahr in marokko zu verbringen. man kann diese 90 tage in verschiedene abschnitte aufteilen, also rein und raus und rein und raus, bis die 90 tage voll sind.
in der praxis jedoch wird das nicht so streng gehandhabt. wenn man keine probleme in marokko verursacht hat, kann man davon ausgehen, dass man mit höchster wahrscheinlichkeit auch nach ablauf der 90 tage wieder eingelassen wird. man ist allerdings nicht dazu berechtigt aber es liegt letztendlich im ermessen des grenzbeamten.
das ist die information, die ich letzte woche aus dem mund des in chefchaouen für ausländerangelegenheiten zuständigen polzisten bekommen habe.
wenn du es ganz langsam liest, verstehst es vielleicht auch du, walter. du kannst wohl nicht verstehen, dass das marokkanische verhältnis zum geschriebenen gesetz ein anderes ist, als deines. das zeigt, dass du in deinen jahren in marrakesch nichts über marokko gelernt hast.
für alle anderen: allerhöchstwahrscheinlich ist die wiedereinreise auch nach vollendeten 90 tagen kein problem. es gibt jedoch keinen einzelfallgarantie.
gruss Najib
ps: walter, weshalb kannst du keine ruhe geben? hat dich die kleine niederlage so schwer getroffen, dass du keine ruhe geben kannst?
nachdem was ich so über's forum von dir mitbekomme, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass theos bericht über eien orientalischen abend mit dir, der wirklichkeit entspricht.
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: walumaroc]
#111464
19/09/10 10:13 PM
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hallo
walter, lass' es gut sein und nutze nicht jeden thread zur vermeintlichen wiederherstellung deines egos.
mach in "strukturierung des forums" und seiner mitglieder weiter.
ich gebe hier nur die gesetzeslage wieder und behaupte nicht, dass deine postings nicht stimmen. sie sind halt nicht vollständig, das ist alles. 90 tage/jahr steht im gesetz. die 90 zage haben nichts mit den 180 tage für's auto zu tun. wann akzeptierst du das endlich und verschonst uns von deiner besserwisserei.
lass' es gut sein!
gruss Najib
Last edited by Najib; 19/09/10 10:26 PM. Reason: ergänzung
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: walumaroc]
#111466
19/09/10 10:39 PM
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hallo du sagtest, dass jeder, der den stempel hebt entscheidet..... ich gebe nur wieder, was mir redouan gesagt hat. man kann natürlich deine aussage höher bewerten, als die eines für diese materie zuständigen polizisten. das sei aber jedem selbst überlassen. gruss Najib
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Roland]
#111490
20/09/10 07:16 AM
20/09/10 07:16 AM
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Roland
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Hallo Forumsteilnehmer,
hat jemand Adressen, Telefonnummern, emailadressen von Parkmoeglichkeiten, speziell von Ceuta (aber auch von Melilla)?
Alles, um mit den zustaendigen Personen in Kontakt zu treten waere sehr hilfreich.
Vielen Dank und hoffe auf weitere postings, Roland
Last edited by Roland; 20/09/10 07:19 AM.
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Roland]
#111495
20/09/10 11:25 AM
20/09/10 11:25 AM
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Thomas Friedrich
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Hallo Roland,
leider kann ich Dir nicht mit Telefonnummern helfen. Es ist aber kein Problem dort geeignete Parkmöglichkeiten zu finden. Preise hast Du ja auch schon gehört. Fahre einfach hin, kläre den Rest dort ab und lass den Wagen dort, wobei Du überlegen solltest ob Du einen freien Parkplatz (der Wagen ist dann Wind und Wetter ausgesetzt) oder eine Tiefgarage, die wahrscheinlich teurer ist, bevorzugst.
@Najib und Walter,
ich habe das marok. Ausländergesetz in seiner Ausführung von 11. November 2003 vorliegen. (Wer mag kann es von mir zugemailt bekommen. Es ist jedoch in Originalschrift also arabisch.) Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung haben zwei mal im Jahr (jeweils im halben Kalenderjahr) das Recht ohne diese max. bis zu 90 Tagen im Königreich zu verbleiben. Insges. also 180 Tage.
In der Tat ist es so, dass es in der Praxis oft anders gehandhabt wird! Meist zugunsten der Touristen. Wer länger bleibt, d.h. mehr als 90 Tage in einem Halbjahr kann i.d.R. nicht durch eine kurzfristige Ausreie in eine der span. Exclaven wieder einen erneuten Aufenthaltsstatus erlangen sondern muß bis auf´s spanische Festland reisen. Wer jedoch Glück hat mit dem Polizeibeamten der im Schalterhäuschen am Comuter sitzt kann u.U. jedoch trotzdem wieder einreisen.
Früher war die max. Aufenthalszeit einmal 90 Tage im Kalenderjahr. Dies ist auch noch weit verbreitete Meinung.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: walumaroc]
#111510
20/09/10 05:17 PM
20/09/10 05:17 PM
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Thomas Friedrich
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Aber wenn einer von Beni Anzar nach Mellila über die Grenze läuft und dort sich für ein paar Tage ein schönes Hotel nimmt und dann wieder zurück läuft. Woher weiß der Grenzpolizist,wo dieser die letzten Tage war? Vielleicht hat dieser einen Schiffsausflug nach Algeciras, Gibraltar gemacht.. oder auch nicht! Genau Walter, deswegen wird oft auch nur die Wiedereinreise direkt vom span. Festland aus akzeptiert. Aber wie gesagt, es hängt oft vom Beamten ab.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Thomas Friedrich]
#111520
20/09/10 11:45 PM
20/09/10 11:45 PM
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Najib
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hallo ich habe das marok. Ausländergesetz in seiner Ausführung von 11. November 2003 vorliegen. (Wer mag kann es von mir zugemailt bekommen. Es ist jedoch in Originalschrift also arabisch.) Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung haben zwei mal im Jahr (jeweils im halben Kalenderjahr) das Recht ohne diese max. bis zu 90 Tagen im Königreich zu verbleiben. Insges. also 180 Tage. womit das endgültig geklärt wäre. nur redouan sollte einmal die fortbildung besuchen. gruss Najib
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ
[Re: Najib]
#111521
21/09/10 12:07 AM
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theomarrakchi
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Hallo Najib, Genauso ist es, und dies gilt fuer fast alle Laender auf der Welt. Wer sich in einem Land mehr als 180 Tage im Jahr aufhaelt, benoetigt normalerweise eine Aufenthaltsgenehmigung, gilt als Resident und ist gleichzeitig steuerpflichtig. Natuerlich wird dieses Gesetz immer und fast ueberall umgangen, und zahlreiche Laender druecken beide Augen zu, solange sich der Betreffende nichts zu Schulde kommen laesst. Ein Rechtsanspruech auf mehr als 180 Tage pro Jahr als Tourist besteht jedenfalls nicht. LG, Theo
Last edited by theomarrakchi; 21/09/10 12:08 AM. Reason: Schreibfehler
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