Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Eliyas]
#110844
11/09/10 04:41 PM
11/09/10 04:41 PM
|
Joined: Feb 2001
Posts: 4,034 Errachidia, Marokko
Thomas Friedrich
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Feb 2001
Posts: 4,034
Errachidia, Marokko
|
Hallo Eliyas,
Ceuta und Mellia sind nach marokkanischer Staatsauffassung keine spanischen Städte. Deswegen mußt Du nach Ablauf Deiner drei Monate auf´s spanische Festland, z.B. Tarifa oder Algeciras und von dort aus wieder zurück. Einen Mindestaufenthalt gibt es nicht. Theor. kannst Du gleich wieder mit der nächsten Fähre zurück.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Thomas Friedrich]
#110847
11/09/10 05:55 PM
11/09/10 05:55 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo
es ist egal, ob du nach ceuta oder tarifa gehst.
du hast das recht, dich 3 monate im kalenderjahr ohne spezielle aufenthaltsgenehmignung, vom stempel im pass einmal abgesehen, in marokko aufzuhalten. deine gesetzliche mindestaufenthaltsdauer in spanien umfasst also die zeit bis neujahr. soweit die theorie. praktisch hättest du gute chancen, wieder reingelassen zu werden. es käme ganz darauf an, wie der grenzpolizist drauf ist (ob da innerhalb der grenzpolizei irgendwelche ausführungsbestimmungen bestehen, weiss ich nicht). gib auf jedenfall niemanden geld, um die sache zu erleichtern, das wäre ungesetzlich und kann zu unverständnis von seitens einiger aus dem forum führen. es wird nämlich hier von einigen meinungsführern nicht gerne gesehen, wenn man tipps für ungesetzliches gibt, von tipps zum illegalen saufen mal abgesehen.
also: wenn du mit einem fahrzeug unterwegs bist, verwerfe sofort die idee, erst mal nach ceuta auszureisen und nach am folgenden morgen (schichtwechsel so gegen 9 uhr) die wiedereinreise zu probieren. denk auch nicht einmal dran, sollte das nicht klappen, die unkosten für die fähre in kauf zu nehmen und eine kleine rundreise mit der fähre nach tanger zu unternehmen. erkläre auf keinen fall irgendeinem schlepper an der grenze dein problem und gib ihm auch um himmels willen kein geld dafür, dass er das regelt. denke mit entsetzen daran, dass der ja dann nicht nur was für sich wollen würde, sondern auch dem verantwortlichen was abgeben müsste. das wäre alles verwerflich.
willst du also ein reines gewissen behalten, komm nächstes jahr wieder.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Eliyas]
#110849
11/09/10 06:18 PM
11/09/10 06:18 PM
|
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481 agadir
wanderer
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481
agadir
|
Hallo, vor einigen Monaten hatte die "Plapperschlange" ein Problem damit.Ich habe ihr empfohlen sich bei er Polizei zu erkundigen. Hier ein paar Zitate von ihrer Antwort im thread "Treffpunkt-Erfahrungen". vielen dank für deinen ratschlag! bin zur polizei gegangen darüber hinaus meinte der zuständige, ich könnte durchaus noch einmal nach sebta und zurück, also hoffe ich, dass ich mich darauf verlassen kann und werde das riskieren, da es einfacher erscheint... auch wenn ich schon 6 monate hier war...
gp
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Eliyas]
#110851
11/09/10 06:36 PM
11/09/10 06:36 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo Willst du damit sagen, dass ich eigentlich in 12 Monaten insgesagt nur 3 Monate in Marokko sein darf? ja und nein. du darfst im kalenderjahr nur 3 monate in ma sein. dh. wenn deine 3 monate am 31.12. ablaufen, darfst du am 1.1 wieder einreisen. Wenn ich diese 3 Monate jetzt schon "aufgebraucht" habe, würde ich dann gar nicht mehr einreisen können? theoretisch ja. Wie hoch ist denn die Chance, dass das auch so eingehalten wird von den Behörden...? nicht besonders hoch. es gibt aber keine einzelfallgarantie. der stempel im pass ist das gleiche, wie ein touristenvisum für deutschland. das gilt auch nur 6 monate/jahr. das heisst aber nicht, dass ein visumpflichtiger tourist nach 6 monaten einfach aus- und dann gleich wieder einreisen könnte. das würde die vorschrift ja ad absurdum führen. wie gesagt, das wird an der marokkanischen grenze nicht allzu ernst genommen und wohl nur als handhabe benutzt, um unangenehme zeitgenossen loszuwerden. aber man sollte nicht in dem bewusstsein hingehen, dass man das recht hätte, wieder einzureisen. das kann nämlich in die hose gehen, wenn man dann auf seinem vermeintlichen recht besteht und sich so andere lösungsmöglichkeiten verbaut. ich persönlich kenne einen fall, dem die wiedereinreise verweigert wurde. weshalb weiss ich auch nicht. der ist aber letztendlich nach hause gefahren und im nächsten jahr wiedergekommen. gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: wanderer]
#110852
11/09/10 06:37 PM
11/09/10 06:37 PM
|
Joined: Jan 2009
Posts: 68 Deutschland
Eliyas
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Joined: Jan 2009
Posts: 68
Deutschland
|
Nochmal ganz von Anfang: Folgendes ist ja die Bestimmung: "Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ist kein Visum erforderlich." / "Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig."Ich habe dies so verstanden, dass ich immer mit der Einreise automatisch ein 3 Monate gültiges Touristenvisum bekomme. Dann kann ich 1 Woche oder halt 3 Monate bleiben und muss wieder ausreisen. Wenn ich dann zB 4 Wochen später wieder nach Marokko will, bekomme ich bei der Einreise wieder ein 3 Monate gültiges Touristenvisum usw. Habe ich das falsch verstanden und meine Aufenthalte innerhalb eines Jahres addieren sich und wenn die die Dauer von 3 Monaten erreichen, darf ich nicht mehr rein? Ich hoffe mir kann das nochmal jemand erklären
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Eliyas]
#110853
11/09/10 06:41 PM
11/09/10 06:41 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo Habe ich das falsch verstanden und meine Aufenthalte innerhalb eines Jahres addieren sich und wenn die die Dauer von 3 Monaten erreichen, darf ich nicht mehr rein? ja. gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: walumaroc]
#110859
11/09/10 08:29 PM
11/09/10 08:29 PM
|
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481 agadir
wanderer
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481
agadir
|
Hallo, Du bekommst als Tourist bei jedem Eintritt in Marokko 3 Monate Aufenthalt, es addiert sich nichts auf!! Exakt und unmissverständlich. gp
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: walumaroc]
#110862
11/09/10 08:35 PM
11/09/10 08:35 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo
walumaroc,
da frag ich mich tatsächlich, weshalb man dann eine cds braucht? und weshalb man dann de ganzen papiere, bestätigungen beibringen muss, wenn man bei der fremdenpolizei, da wo man wohnt, seinen aufenthalt verlängern will?
mach doch mal den test, und weise den grenzpolizisten bei der nächsten einreise unter zeugen ausdrücklich darauf hin, dass du in diesem jahr schon 90 tage im land warst. wer wäre so blöd, das zu tun?
der genaue gesetzestext würde mich mal interessieren! mir wurde auf jedenfall ganz lange her am grenzübergang von einem zöllner erklärt, dass es sich um einen aufenthalt von 90 tagen im jahr handelt. damals hatte ich noch keine cds und mehrere wochen überzogen.
falls also jemand einen gesetzestext vorlegen kann, aus dem hervorgeht, dass man nur aus- und wieder einzureisen braucht, lasse ich mich vom gegenteil überzeugen. falls nicht, denke ich, dass das was damals recht war, heute nicht unrecht sein kann. wie gesagt, besonderen augenmerk wird nicht darauf gelegt, die chancen, dass die beschriebene methode klappt, sind ziemlich gross. ich denke schon, dass da inoffiziell eine weisung besteht, das nicht allzu genau zu nehmen. so ein tourist bringt ja devisen. das wird mit den verkehrskontrollen auch nicht anders sein, von denen man als tourist auch weniger betroffen ist, als als marokkaner. man will sie halt nicht verkraulen weil man ihr geld will.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: walumaroc]
#110865
11/09/10 08:56 PM
11/09/10 08:56 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo walumaroc, es ist klar, dass der Polizist dich damals sehr eindringlich darauf hinwies: nur 90 Tage. er wies mich auf 90 tage pro kalenderjahr hin. sonst würde ich mir die postings hier sparen. ich habe mit keinem wort behauptet, dass es nicht so geht, wie beschrieben. ich habe nur behauptet, dass die vorgehensweise nicht der gesetzeslage entspricht. vor einigen jahren war mal ein threat, in dem ein schweizer einen mordsaufruhr gemacht hat, weil er einer fehlinformation aufgesessen ist und am zoll auf seinem vermeintlichen recht bestanden hat. das war für den viel teuerer, als wenn er die sache auf die landesübliche weise erledigt hätte. sowas wollte ich mit meinem posting verhindern. aber du kannst es ja mal probieren und den grenzpolizisten am flughafen oder in tanger darauf hinweisen, dass die 90 tage voll sind und du darauf bestehst, nach recht und gesetz behandelt zu werden. ein erfahrungsbericht danach würde die frage dann endgültig klären. warum sollte ein so wichtigerPunkt wie der Aufenthalt nicht klar geregelt sein? Immer wieder 90 Tage und kein Tag länger. Ziel ist Devisen zu bekommen und keine Leute, die zu wenig Geld haben und sich hier einfach so niederlassen. Klar ist es u. U.eine Umgehung der carte sejour........... warum überhaupt die 90-tageregelung, wenn eine aus-und anschliessende einreise reicht? gerade damit animiert man ja die, die nichts haben, es so zu tun wie du. man kann sich ja auch ohne cds hier niederlassen. man kann ohne cds eine wohnung mieten, man kann ohne cds seine milch kaufen. du bist ja ein beispiel dafür. wozu also eine cds, wenn man kein geld hat und seinen lebensunterhalt nicht nachweisen kann? gruss Najib
Last edited by Najib; 11/09/10 09:09 PM. Reason: ergänzung
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Eliyas]
#110866
11/09/10 09:12 PM
11/09/10 09:12 PM
|
Joined: May 2006
Posts: 301 Marrakech
walumaroc
Mitglied
|
Mitglied
Joined: May 2006
Posts: 301
Marrakech
|
hallo, Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.
Hallo Najib, hier steht, dass man visumfrei einreisen darf, wenn man einen noch 6 Monate gültigen Reisepass hat. Stell dir vor, ich geh in D ins Reisebüro und sag ich will nach Marokko. Dann müsste mich die Angestellte doch fragen, ob ich in diesem Jahr schon mal dort war und wie lange? Komisch nicht wahr? Und wenn ich in einem Land ankomme, das visumfrei touristen bis 90 tage reinlässt und lege meinen Pass hin und der Polizist tippt die Kennungsnummer ein, sieht er sofort, dass der liebe Walter in 2010 schon 105 Tage in Marokko war, warum stempelt er meinen Pass und gibt mir damit ein visumfreies Aufenthaltsrecht?! Weil er die einfachsten Vorschriften ignoriert? Ich glaube, weil das der Gesetzeslage entspricht! Mit dem Durchgang durch die Passkontrolle bin ich gesetzeskonform im Land. !!! Walter
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: wanderer]
#110870
11/09/10 09:30 PM
11/09/10 09:30 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo Das gab es glaube ich einmal in der DDR? und bei den Albanern, als die noch mit den Chinesen kooperierten. gp bei den deutschen ist es heute noch so. walter, mach das mal, was ich die vorgeschlagen habe, und berichte dann hier im forum drüber. Da könnten die meisten Hotels in Agadir zu machen. das ist ein gesetz, das nicht immer angewendet wird. sowas soll's geben. in d war bis vor wenigen jahren prostitution auch verboten. trotzdem war die reeperbahn auch schon vorher berühmt dafür. wenn es dann auf der reeperbahn zu bunt getrieben wurde, hat man das gesetz aus der schublade gezogen. wenn du es in marrakesch zu bunt treiben würdest, kämst du beim nächsten mal nicht mehr rein und kein gericht marokkos könnte dir helfen. aber sei es wie es will. es ist nicht mein problem. ich wollte nur helfen, nicht recht haben. gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: walumaroc]
#110873
11/09/10 09:54 PM
11/09/10 09:54 PM
|
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481 agadir
wanderer
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481
agadir
|
Hallo, Für alle zweifler: ein anruf bei der botschaft in rabat genügt... Exakt. Im Normalfall. Unmissverständlich. Aber was ist schon normal? Und für manche genügt die Botschaft auch nicht. gp
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: walumaroc]
#110875
11/09/10 10:03 PM
11/09/10 10:03 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo mit welchem Fahrer soll mein auto 180 tage im land bleiben dürfen, wenn ich in einem ganzen jahr nur 90 tage bleiben darf? mit einem anderen. zb. lkwfahrer, lieferwagenchauffeure, mietwagenbenutzer, deine frau, ihre freundin, hinz und kunz. die alle und noch mehr dürfen das mit einer vollmacht von dir. nur du halt nicht. auch aus dieser autovorschrift ( auto darf 180 tage bleiben!!!) ergibt sich (auch) logisch die gesetzesmässigkeit des wiederholten eintritts in marokko: jedesmal 90 tage!! jeder kann locker 11^monate bleiben vor ort und das eine monat braucht er für die vier hin- und her-Reisen. weshalb dann der trouble mit dem auto? ein zweites auto in mellia oder ceuta abzustellen und mit dem dann die zweiten 180 tage zu verbringen käme dann doch billiger, wenn man's schlau macht. beide autos mit einem halbjahreskennzeichen und einem billigen parkplatz für das tote halbjahr und der käse ist gegessen. da kann man für den zoll eines 190er locker mal ein paar jahre 2 autos haben und dann sind sie eh kaputt. da wäre man dann das ganze jahr als tourist vollkommen legal in ma und beide gesetze wäre ausgehebelt. glaubst du, der marokkanische gesetzgeber ist so dumm, das nicht zu sehen? aber ruf ruhig mal auf der botschaft an. bin gespannt,was die dir sagen. mich betrifft es persönlich nicht genug, um da irgendwelche sekretärinnen aufzuwecken. gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: walumaroc]
#110879
11/09/10 10:56 PM
11/09/10 10:56 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo du darfst nur insgesamt 180 tage irgendwelche autos reinbringen und dann wieder raus. oder was dachtest du? die 180 tage gelten für das auto. ein anderes auto, andere 180 tage. sonst dürfte eine lkw-flotte, die denselben besitzer in den papieren hat, mit allen ihren fahrzeugen insgesamt nur 180 tage bleiben. ebenso mietwagen, lieferwagen, busse und der ganze pipapo. die sagen halt, wenn ein fahrzeug mehr als 180 tage im jahr auf marokkos strassen fährt, soll auch die steuer dafür in ma bezahlt werden. wer das fährt, ist egal. walumaroc, es ist egal, ob ich bei meiner meinung bleibe, oder nicht. es betrifft mich nicht. ich kann jederzeit ein- und ausreisen oder auch in ma bleiben, ohne dass ich mir darüber gedanken machen müsste. es geht auch nicht darum, ob du dich legal in ma aufenthältst, wenn du einen gültigen stempel hast. natürlich tust du das. es geht darum, ob dich der zöllner wieder reinlassen muss. und das muss er halt nicht. 90 tage als grund reichen, er braucht keinen weiteren. ansonsten könntest du den stempel einklagen. wenn jetzt, wirklich nur theoretisch gedacht, du in marrakesch in was verwickelt wärst, oder auch nur im verdacht dazu ständest, würde ein eintrag in deiner computerdatei reichen, um dich problemlos draussen zu lassen. eliyas wird jetzt wissen, ob er bei etwaigen, aber nicht zu erwartenden schwierigkeiten auf sein recht besteht, oder das problemchen halt marokkanisch löst. mehr war mit meinen postings nicht beabsichtigt.
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Najib]
#110880
11/09/10 11:01 PM
11/09/10 11:01 PM
|
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481 agadir
wanderer
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481
agadir
|
Hallo, wenn die Corinna Deine Antworten auf ihre Frage hier nacheinander durchliest, zu welcher Erkenntnis kommt sie dann? Ja und nein. gp
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: walumaroc]
#110883
11/09/10 11:29 PM
11/09/10 11:29 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo
das mit den 90 tagen für klein-lkw weiss ich nicht. in meinem beisein ist es aber schon passiert, dass ein auto, das im betreffenden jahr schon in marokko war, mit einer anderen person, die es wieder einführte, nur den rest von den 180 tagen auf den zettel bekam. der zöllner erklärte, dass die 180 tage auf's fahrzeug gerechnet werden, nicht auf den fahrer.
zum anderen 90-tage thema:
marokko ist dann wohl eines der wenigen länder der welt, das jedem einen unbegrenzten aufenthalt mit einem touristenstatus gewährt. 360 tage im jahr, jedes jahr auf's neue, ist ja praktisch unbegrenzt.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: wanderer]
#110885
11/09/10 11:42 PM
11/09/10 11:42 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo
wanderer,
ich frage mich tatsächlich, weshalb jeder threat immer gleich persönlich werden muss.
leg' mir einen marokkanischen gesetztestext vor, in dem steht, man kann sich im jahr 360 tage lang mit touristenstatus in ma aufhalten - jedes jahr. nichts anderes behauptet ihr. für mich wäre die reise nach tarifa oder ceuta und zurück nicht mehr als ein tagesausflug. für jemand der in tanger, fes oder rabat lebt, wäre es unsinnig eine cds zu beantragen.
zeig mir, wo das steht. aber aus einer offiziellen marokkanischen quelle, dann kannst du weiter über meine tastatur spekulieren.
solange du das nicht kannst ist es für den weiblichen eliyas besser, sie hält sich an meine postings. da ist sie auf der sicheren seite und hat trotzdem nichts zu befürchten.
solange niemand endgültiges verlinken kann, geht es nicht um's rechthaben, sondern darum wie man mit dem worstcase fertig wird. aber das scheint deine tastatur nicht zu verstehen.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: wanderer]
#110888
12/09/10 02:34 AM
12/09/10 02:34 AM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo
um deswegen die botschaft anzurufen interessiert mich das thema zu wenig.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Najib]
#110889
12/09/10 03:24 AM
12/09/10 03:24 AM
|
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481 agadir
wanderer
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481
agadir
|
Hallo Najib, um deswegen die botschaft anzurufen interessiert mich das thema zu wenig. Aber zum stundenlang über "Uninteressantes" herumstreiten reicht es doch, wo für Fragesteller nur noch ein Kopfschütteln übrig bleibt. gp
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: wanderer]
#110890
12/09/10 04:55 AM
12/09/10 04:55 AM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo
wanderer,
ich habe das weitergegeben, was ich von einem grenzpolizisten, vor langer zeit zwar, erfahren habe.
ich weiss nicht, woher du deine erfahrungen hast, hast du sie aber auch von einem polizisten oder einer sonstigen marokkanischen dienststelle, dann ist einer von uns beiden falsch informiert worden. wenn man jetzt nicht davon ausgeht, dass das automatisch ich bin, weil es sich halt um mich handelt und der polizist mir deshalb was falsches gesagt hat, dann kann nur der genaue gesetztestext das rätsel lösen. wenn man jetzt aber den text nicht kennt und deshalb davon ausgeht, dass beide recht oder auch unrecht haben könnten, dann ist es für eliyas besser, sie hält sich an meine version, die sie genauso wieder nach ma zurückbringt. anders ist es, wenn sie auf ihr vermeintliches recht bestände, sollte der in deinen augen natürlich unwahrscheinliche fall eintreten, dass mein grenzpolizist die wahrheit gesagt hat. anrufen soll sie selbst, doch wenn sie sich daran hielte, was ich geschrieben habe, wäre das unnötig.
für mich ist die regelung mit den 90 tagen pro jahr und dem trotzdem durchwinken kein widerspruch, sondern fügt sich in das bild, das ich von ma sowieso schon habe.
wenn du mir aber einen sinn in einer bestimmung siehst, die dir unbegrenzten aufenthalt in ma als tourist erlaubt, nur zu, erkläre uns das.
ich sehe den sinn nicht darin, leute aus ma fernzuhalten, sondern nicht genehme scheinresidenten problemlos loszuwerden.
es könnte ja sonst folgender fall auftreten:
ein tourist kauft sich in ma ein haus oder zwei und vermietet diese an touristen. gleichzeitig bietet er sich den mietern als fremdenführer an. wenn er dieses nicht anmeldet, könnte er das ewig machen, ohne dass der staat mitkassieren könnte. die polizei wüsste zwar was abgeht, so wie sie in ma immer wissen, was wo abgeht, sie hätten aber keine handhabe, da es schwer ist, zwischen freund und kunde zu unterscheiden. wenn es der also zu bunt treibt, dann kommt er halt mal in eine ausweiskontrolle. die nummer, die er von der einwanderungsbehörde bekommen hat wird aufgeschrieben und in den computer eingegeben. beim nächsten mal, wenn er dann einreisen will, wird er dann auf's nächste jahr verwiesen und die sache ist ohne grossen aufwand erledigt. das ist aber nur eine vermutung.
wie dem auch sei. mir ist es auch egal, wenn eliyas davon ausgeht, ein recht auf wiedereinreise zu haben. hat sie kein dreck am stecken, wird es keinen unterschied machen.
ich hoffe deine aufnahmefähigkeit wird durch dieses lange posting nicht über gebühr beansprucht. wenn doch, mach' im geiste zwei postings draus. oder 15 kurzinterventionen.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Najib]
#110893
12/09/10 11:41 AM
12/09/10 11:41 AM
|
Joined: Oct 2006
Posts: 1,071 Sauerland
Summach
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Oct 2006
Posts: 1,071
Sauerland
|
Hallo Najib, hallo Wanderer, es scheint möglich zu sein über Ceuta bzw. Septa (Tanger) ein- und wieder auszureisen und auf diese Weise sich einen neuen Aufenthalt von 3 Monaten zu ergattern. Hier ein Auszug aus dem Weltreiseforum: faaabi Beitrag vom : 14 Jul 09 19:21 Thema: Marokkoaufenthalt länger als 3 Monate - wie?
wie jah schon geschrieben hat : einfach als tourist einreisen, und vor ablauf deiner 3 monate kurz rueber nach ceuta oder melilla (ceuta ist am einfachsten), da gemuetlich noch steuerfrei einkaufen gehn und wieder zurueck...klappt MEIST problemlos, ich hab so mal ueber anderthalb jahre am stueck in marokko verbracht.und als sich der zoellner hinterm schalter mal quergestellt hat und mich partout nicht mehr einreisen lassen wollte, sei es wegen der dutzenden stempel in meinem pass oder auch weil ich die (zu hohe) "gebuehr" nicht bezahlen wollte, bin ich mit dem schiff zurueck nach algeciras und dann halt ueber tanger eingereist...ich glaube, die botschaft koennte dir hierzu auch keine verlaesslichen auskuenfte geben, da die zoellner in marokko halt oft einfach nach lust und laune (welche meist kaeuflich ist...) agieren. das staendige aus - und wieder einreisen ist in ceuta relativ ueblich, es herrscht eim staendiger menschen - und warenverkehr.
gruesse Dieser sehr ermutigenden Auskunft über eine erfolgreiche Umgehung einer Carte-Séjour nach Wanderer- und Walumaroc-Methode, folgt dann jedoch das nachstehende Posting eines "Mentors" desselben Forums, das im Hinblick auf das Risiko, das man für sich selbst in Kauf nehmen mag, aber einem anderen nicht als totsicheren Tip verkaufen sollte, ganz anders liest: SimONNE WRF-MENTOR Thema: Marokkoaufenthalt länger als 3 Monate - wie?
Vielen Dank für Eure Infos!
Ich habe viele Jahre mit dem Auswärtigen Amt und Bots chaftenauf der ganzen Welt zu tun gehabt. Nach meiner Erfahrung ist das Auswärtige Amt suuuper vorsichtig und hält sich an die Standard Bedingungen, die für Spezialfälle nicht brauchbar sind. Botschaften sind da noch willkürlicher, wenn es um Spezialfälle geht, was z.B. die Botschaft in y macht, macht die in x wieder nicht... und natürlich wer Beziehungen hat... und wer keine hat, sollte sich überlegen ob es sich lohnt welche aufzubauen (vorallem expats)
Was dann in der Praxis an den Grenzen klappt und was nicht, ist wie faaabi auch schon sagte, sehr Zöllner abhängig Wink Von daher gibt es auf Reisen halt eh nie die Sicherheit, daß es so klappt wie es bisher war *grins*
Ein Freund von mir der mit der Familie über Tanger eingereist ist und nach den drei Monaten einen Zöllner in Tanger befragte, ob es reicht nach Ceuta auszureisen und wieder zurück nach Marokko hat ihm natürlich gesagt, neeee geh mal schön wieder mit der Fähre von Tanger aus zurück... Wink
Also immer schön aufpassen, wen man wann, was fragt Wink Zusammengefaßt ergeben beide Erfahrungspostings, daß Marokko ganz offensichtlich keine gesetzliche Regelung hat, ob man Aufenthalte kumulieren darf oder nicht: wie es andere Länder anscheinend handhaben, wo man hächsten 180 Tage pro Jahr kumulieren darf, bzw. gar nicht. Es ist nicht anzunehmen, daß Marokko sich bei dieser Regelung nichts gedacht hat: Marokkos Behörden behalten es sich damit unter anderem vor, im Zweifelsfall auch einmal ganz hart reagieren zu können - und im übrigen über den Daumen zu peilen, wen sie aus- und wieder einreisen lassen. Wann Schluß mit lustig ist, kann deshalb niemand mit letzter Sicherheit vorhersagen. Wenn man für Ratschläge haftbar gemacht werden könnte, würden sich derartig "totsichere" Auskünfte auch schnell von selbst erledigen: das gilt auch für den Paarbereich, der in dieser Hinsicht noch fahrlässiger "bedient" wird. Was sich Marokko bei seiner 90 Tageregelung gedacht hat, findet man mühelos auf den Websites der AHK Casablanca (und bei einigem Nachdenken auch selbst heraus): Touristen will man nicht vergraulen, aber auch auf keinen Fall den einheimischischen Angestellten, Arbeitern, Unternehmern und Steuerzahlern eine unfaire Konkurrenz an die Seite stellen (dazu zählen auch Hausbesitzer, die vermieten und wegen fehlender Carte Séjour keine Steuern in Marokko bezahlen - aber Strassen, Infrastrukturen und den Lebenshaltungsindex der Einheimischen belasten): 4. Einsatz ausländischer Arbeitskräfte Die Arbeitslosigkeit in Marokko lag 2007 bei 9,8 % (Prognose 2008: 9,2 %).
Laut marokkanischem Recht muss jede ausländische Person, die in Marokko eine bezahlte Tätigkeit ausüben will, eine Arbeitsgenehmigung besitzen, welche vorher dem Arbeitsamt „ANAPEC“ vorgelegt werden muss. Die erforderlichen Dokumente (Zeugnisse und Zertifikate) müssen beglaubigt sein. Eine Stelle, die in Marokko von einem Ausländer besetzt wird, muss in zwei nationalen Zeitungen, einer französischen und einer arabischen, ausgeschrieben sein. Infolgedessen muss der Arbeitgeber bestätigen, dass sich kein geeigneter marokkanischer Bewerber gefunden hat. Jedes Unternehmen hat vorgefertigte Formulare (Arbeitsvertrag - Visaantrag) für das zu rekrutierende Personal auszufüllen und diese ebenfalls dem Arbeitsministerium vorzulegen.
Ausländer können sich bis zu 90 Tage visumsfrei in Marokko aufhalten (so genanntes Touristenvisum). Eine Verängerung über drei Monate hinaus ist möglich, muss aber bei der nationalen Sicherheitsbehörde beantragt werden. Nach Ablauf der 90 Tage und der evtl. Verlängerungsfrist muss eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) beantragt werden. Zum Schluß sei auf ein Posting von Aquawatch hingewiesen, der in einem identischen Thread zu bedenken gegeben hat Und deswegen komme ich auf meine eingangs gegebene empfehlung zurueck : vergiss es
ansonsten koenntest du bekanntschaft machen, mit dem was herr elmadmad (ist der name programm?, toller name fuer den author einer gesetzestextbesprechung, erinnert mich an die gute alte zeitschrift gleichen namens) in seinem schlussatz schreibt: Il n’existe presque pas des dispositions relatives à la protection des étrangers……….
In deiner ersten empoerung ueber unsere widerworte hast du dir ne menge arbeit gemacht, die ich sehr anerkenne, aber unterm strich liegst du komplett falsch und dein tip koennte schwer gefaehrlich werden fuer manch einen.
Mein schlussatz waere: es lesen hier viele mit, die durch derartige falsche hinweise schon sehr in die bedrouille gekommen sind, donc il faut être tres prudant avec des recommandations de cette portée. Nicht nur hier in diesem Forum sollte man deshalb immer genau hinschauen, wen man um Auskünfte frägt und wessen Ratschläge man befolgen möchte: ich bin mir ziemlich sicher, in Berlin-Kreuzberg gibt es eine Community, die genauso fit ist wie die Agadir-Connection, wenn es darum geht bestehende Gesetze legal so umzuinterpretieren, daß deren eigentlicher Sinn ad absurdum geführt wird - sympathisch sind beide Haltungen nicht. Josi
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Summach]
#110901
12/09/10 03:24 PM
12/09/10 03:24 PM
|
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996 Chefchaouen
Najib
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Sep 2003
Posts: 6,996
Chefchaouen
|
hallo Ausländer können sich bis zu 90 Tage visumsfrei in Marokko aufhalten (so genanntes Touristenvisum). Eine Verängerung über drei Monate hinaus ist möglich, muss aber bei der nationalen Sicherheitsbehörde beantragt werden. Nach Ablauf der 90 Tage und der evtl. Verlängerungsfrist muss eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) beantragt werden. da braucht's wohl keinen anruf bei der botschaft mehr. kein wort darüber, dass der aufenthalt problemlos durch ein-und wieder einreisen verlängert werden kann, sondern dass eine carte sejour beantragt werden muss. wer meint, es bestehe ein recht darauf, nach dem hin-und her wieder einreisen zu dürfen, hält die marokkanische administration für dümmer, als sie ist. es wird toleriert, solange nichts dagegen spricht, trifft es wohl eher. josi, du hast recht. es wird hier viel zu leichtsinnig eben mal was in den raum geworfen. aus nichtwissen oder falscher solidarität sei dem einzelfall überlassen. gäbe es ein bezahlsystem, das den tippgeber finanziell für seine tipps haftbar macht, wenn es schiefgeht, würde wohl so manches nächtliche posting unterbleiben. aber manchen ist recht haben mehr wert, als das wohlbehalten eines ihnen unbekannten. ich bin mit meinen tipps vom worstcase ausgegangen. wenn der nicht eintritt, umso besser. so sollte man es immer halten, wenn man seine meinung nicht schwarz auf weiss belegen kann, sondern es halt eine meinung oder eine nicht zu verallgemeinernde erfahrung ist. gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Najib]
#110905
12/09/10 04:24 PM
12/09/10 04:24 PM
|
Joined: Oct 2006
Posts: 1,071 Sauerland
Summach
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Oct 2006
Posts: 1,071
Sauerland
|
Ein guter Freund von Wanderer schrieb erst vor kurzem hier im Forum (in Gedichtform, wofür Kölner eher nicht bekannt sind): kladden Ort: Deutschland hei depardieu 9o tage ohne card de sejour ist offiziell jeder tag mehr gibt probleme habe ich selbst erlebt war selbst vor tribunal in agadir strafe 2300 dh auch in ceuta war 5 tage über 90 tage grosse probleme 6 wochen einreise verbot Und weiter klärt uns dann Eomanis auf, wo genau der Agadir und Expat-Gemeinde der marokkanische Staat und seine Gesetze vorbeigehen könne: Eomanis Ort: Midelt Guten morgen depardieu,ich selbst zahle seit ca.20 Jahren Steuern in Ma.Lebe aber nun seit 3 Jahren in Agadir und habe hier ne menge Deutsche kennengelernt die ihren Lebensmittelpunkt nach Ma.verlegt haben.Einige von ihnen besitzen Immobilien in D und versteuern dort,aber keiner von denen zahlt Steuern in Ma.Gruss aus Aga von Rudi Josi
|
|
|
Re: 3 weitere Monate -reichTagestrip raus aus Marokko?
[Re: Eliyas]
#110906
12/09/10 04:43 PM
12/09/10 04:43 PM
|
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481 agadir
wanderer
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2009
Posts: 1,481
agadir
|
Hallo,
wenn ein deutscher Tourist (nur die Person, ohne Auto) länger als 3 Monate in Marokko bleiben möchte, dann bekommt er problemlos eine Verlängerung bei der marokkanischen Polizei. Er sollte sich eben frühzeitig dort melden. Das ist einfacher als raus und rein über die Grenze, und billiger.
Jeder Deutsche kann, sofern er es sich finanziell leisten kann, länger als 3 Monate im Jahr in Marokko Urlaub machen. Da summiert sich nichts auf.
Alles andere, auch Anzweiflung von lückenhaften marokkanischen Gesetzen, kann man belächeln.
Mit dem Auto sind zweierlei Gesetzte am Wirken, Person und Auto (Zoll), die dementsprechend beim Raus – und Reinfahren berücksichtigt werden müssen. Da kann möglich sein, dass das Auto draußen bleiben muss. (Oder ein Schmiermittel hilft) Punkt.
gp
|
|
|
|
Forums17
Topics18,515
Posts164,845
Members9,959
|
Most Online12,010 Dec 24th, 2014
|
|
|