Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt?
#14899
11/08/06 01:12 AM
11/08/06 01:12 AM
|
Joined: Jun 2006
Posts: 136 45000 Ouarzazate
TUAREG DESERT TOURS
gesperrt!
|
gesperrt!
Member
Joined: Jun 2006
Posts: 136
45000 Ouarzazate
|
Hallo Kathrin! Du hast dein posting in der falschen Rubrik eingestellt...mach's noch einmal unter "Andere Themen"! Ansonsten empfehle ich dir, gehe zum Ordnungsamt & informiere dich einfach ueber die aktuellen Gepflogenheiten. Viel Erfolg! Gruss aus Ouarzazate Momo 
|
|
|
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt?
#14901
11/08/06 09:12 AM
11/08/06 09:12 AM
|
Joined: Jan 2002
Posts: 902 Wiesbaden
Edith Kohlbach
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Jan 2002
Posts: 902
Wiesbaden
|
Du brauchst sehr wohl Unterlagen, bevor du zum Ausländeramt gehst. Und zwar deinen Mietvertrag, um zu zeigen, dass deine Wohnung gross genug ist, um jemanden unterzubringen, und eine Gehaltsbescheinigung, die zeigt, dass du ausreichende Mittel hast, um für deinen Besuch aufzukommen. Mit diesen beiden Bescheinigungen kannst du dann eine Verpflichtung unterschreiben, in der du bescheinigst, für alle Unkosten aufzukommen. Das würde auch die Kosten einer polizeilichen Aktion beinhalten, die nötig wäre, wenn der Besuch hier in Deutschland untertauchen würde und gesucht werden müsste. Wenn du arbeitslos bist oder noch Schülerin hast du kaum Aussichten, das Papier zu bekommen. Dein Freund muss dann mit dieser Bescheinigung einen Termin zu einem Interview beim Konsulat beantragen. Dieses Papier ist noch lange kein Visum, sondern das Konsulat entscheidet aufgrund der Sachlage. Er muss eine Auslands-Krankenversicherung vorweisen, die man in Rabat bekommt und die nicht allzu teuer ist. Aber er muss auch eigene Einkünfte nachweisen, um zu zeigen, dass er beabsichtigt nach Marokko zurückzukehren. Wenn er arbeitslos ist, ist die Chance, ein Visum zu bekommen, ziemlich aussichtslos. Und wenn du sagst du willst hier heiraten ist die Chance gleich null.
Viel Glück (nicht nur mit dem Visum, auch mit ihm)
|
|
|
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt?
#14902
11/08/06 11:57 AM
11/08/06 11:57 AM
|
Joined: May 2003
Posts: 54 london
che68
Mitglied
|
Mitglied
Joined: May 2003
Posts: 54
london
|
Edith hat eigentlich schon alles geschrieben.Die deutschen Behoerden sind etwas mehr kritisch,als ich in Marokko geheiratet habe,hies es auch Heirat= nicht gleich Visa.Anders bei den Englaendern,Heirat=Visa.Allerdings musste ich denoch Einkommensnachweise erbringen.Meine Frau hat inzwischen Daueraufenthalts erlaubnis und will demnaechst die Einbuergerung beantragen. Nochetwas,das Dt.Konsulat war mehr Hilfe den das englische.Am Ende musste ich mir noch einen marokkanischen Anwalt nehmen,um das ganze zubeschleunigen.(1.500DM damals)
gruss aus london adam
|
|
|
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt?
#14905
12/08/06 02:30 AM
12/08/06 02:30 AM
|
Joined: Feb 2001
Posts: 713 München
Karim Habbouri
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Feb 2001
Posts: 713
München
|
Ich sage noch einmal dass es wohl aktuell unmöglich ist in Deutschland die Heirat durchzuführen. Der DAV hatte dieses im Frühjahr bereits kritisiert. 3. Familiennachzug
a) Art. 1 Nr. 16 des Entwurfs, Änderung von § 27 AufenthG Mit der Änderung in § 27 AufenthG soll der Ehegattennachzug bei Scheinehen erschwert werden. Dass ein Familiennachzug nicht stattfinden kann, wenn eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht beabsichtigt ist, ergibt sich bereits aus dem geltenden § 27 Abs. 1 AufenthG. Die neue Vorschrift führt zu einer Beweislastumkehr: Der Antragsteller muss beweisen, dass die Ehe nicht ausschließlich zur Erlangung des Aufenthaltstitels geschlossen wurde. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist dies genau umgekehrt: Die Behörde muss ernsthafte Anhaltspunkte für ihren Verdacht darlegen. Die Vereinbarkeit der Regelung mit Art. 6 Abs. 1 GG erscheint zweifelhaft. In jedem Fall dürfte die neue Vorschrift den Ausländerbehörden und den Auslandsvertretungen noch mehr als bisher Möglichkeiten zur Entscheidungsverzögerung oder Ablehnung eröffnen. Auch dürfte die Regelung unvereinbar sein mit der Richtlinie Familiennachzug (Art. 16 Abs. 2 b 2003/86 EG). Die Richtlinie ist so formuliert, dass die Behörde positiv festzustellen hat, ob keine tatsächlichen ehelichen oder familiären Bindungen bestehen. b) Art. 1 Nr. 19 des Entwurfs, Änderung von § 30 AufenthG Der Gesetzentwurf sieht beim Ehegattennachzug die Einführung eines Nachzugsalters von 21 Jahren vor (§ 30 Abs. 1 Nr. 1) und verlangt im übrigen, dass der nachzugswillige Ehegatte bereits über einfache Deutschkenntnisse verfügt (§ 30 Abs. 1 Nr. 2). DAV Presseerklärung 20.3.06 Aktuell führen die Behörden schon dieses durch. Die Blockede der Behörde geht bis zur Ablehnung der Remonstration. Das bedeutet man muss dann klagen. Generell würde ich beim zuständigen Ausländeramt anfragen was sie an Unterlagen wollen. Es gibt da spezielle Vordrucke auf denen die benötigten Unterlagen angekreuzt werden. Ich habe Fälle gesehen wo es neben der Wohnungsgröße auch die einzelne Zimmergröße gefordert wurde, da gibt es die Verpflichtungserklärung, die Kaution usw. am besten erst einmal hingehen und nachfragen. Eine Versicherung für den Marokkaner kann auch in Deutschland abgeschlossen werden. @Lauchcremesuppe Und dass das Procedere derzeitig nahezu unmöglich ist, kann ich nicht bestätigen. Unser Visum hat sogar nur 35 Tage gedauert und eine Woche später war mein Freund hier. Wann war das? bestimmt nicht 2006. @Edith Gerade deshalb ist zu empfehlen in Marokko zu heiraten. Lasst den Ehepartner bereits vorher deutsch lernen, das hilft dann sehr um ein Visum zu erhalten. Und wie geschrieben die Versicherung kann man in Deutschland abschließen und beim Ausländeramt vorlegen.
|
|
|
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt?
#14906
12/08/06 07:56 AM
12/08/06 07:56 AM
|
Joined: Jan 2006
Posts: 179 Deutschland
Lauchcremesuppe
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Jan 2006
Posts: 179
Deutschland
|
Doch. Er ist jetzt seit genau 2 Wochen und 2 Tagen hier. Und wir hatten übrigens auch nicht einmal eine Befragung. Dass die Bedingungen bei SCHEINEHE-VERDACHT verschärft werden sollen, ist zwar richtig, aber es wird ja nicht zwangsläufig gleich jede geplante Eheschliessung als Scheinehe eingestuft.
PS: Was die Versicherung betrifft, so kann diese zwar definitiv auch in Deutschland abgeschlossen werden, kostet dann hier aber das Dreifache dessen, was man dafür in Marokko bezahlen würde.
Probleme sind Lösungen in Arbeitskleidung
|
|
|
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt?
#14908
12/08/06 02:22 PM
12/08/06 02:22 PM
|
Joined: Feb 2001
Posts: 4,034 Errachidia, Marokko
Thomas Friedrich
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Feb 2001
Posts: 4,034
Errachidia, Marokko
|
@Karim, Lasst den Ehepartner bereits vorher deutsch lernen, das hilft dann sehr um ein Visum zu erhalten Ich habe noch nie erlebt dass ein Antragsteller nach seinen Deutschkenntnissen gefragt wurde. Auf dem Antragsformular wird auch nicht dannach gefragt!
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
|
|
|
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt?
#14909
12/08/06 02:52 PM
12/08/06 02:52 PM
|
Joined: Jan 2006
Posts: 179 Deutschland
Lauchcremesuppe
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Jan 2006
Posts: 179
Deutschland
|
Offiziell ist das auch noch nicht so, ist aber eine der Veränderungen, die inzwischen ernsthaft von der Regierung angedacht werden. Meinen Verlobten haben sie in der Botschaft auch durchaus nach seinen Deutschkenntnissen befragt ( Intensivkurs Goethe-Institutvor 5 Jahren) und anschliessend die Visa-Formalitäten in Deutsch mit ihm erledigt. So gesehen kann ich mir durchaus vorstellen, dass Deutschkenntnisse als "ernsthaftes Interesse für unser Land" ausgelegt werden und somit von Vorteil sind.
Probleme sind Lösungen in Arbeitskleidung
|
|
|
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt?
#14912
11/09/06 07:00 PM
11/09/06 07:00 PM
|
Joined: Aug 2005
Posts: 791 Mitteldeutschland
Claudia E.
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Aug 2005
Posts: 791
Mitteldeutschland
|
Noch ein Beitrag zu diesem Thema... @ Karim Lasst den Ehepartner bereits vorher deutsch lernen, das hilft dann sehr um ein Visum zu erhalten Deutschkenntnisse können durchaus auch mal negativ ausgelegt werden, wenn "Verdacht auf Scheinehe" als Ablehnungsgrund herhalten soll. Wenn die Deutschkenntnisse, vor Kennenlernen der /des Zukünftigen erworben wurden. Es könnte die Frage kommen: "Wieso haben Sie deutsch gelernt?". Dann scheinen ja die Behörden an einigen Stellen donnoch gerecht zu sein (Beachtung Art. 6 GG). Bei vielen anderen Binationalen Partnerschaften zieht sich das erheblich hin. Der Schaden für den deutschen Partner ist da sehr groß Zum Schaden: Mal ganz abgesehen vom finanziellen Schaden, den man ja noch gerne in Kauf nimmt, ist die psychische Belastung auch nicht zu unterschätzen. Je nach Dauer und Erlebtem, kann noch die Gesundheit darunter leiden, was sich dann auf Weiteres wie z.B. die Arbeit auswirken kann. Das gilt sicher nicht nur für den deutschen Partner. Generell ist es wohl schwieriger geworden ein Visum zu bekommen. Pauschalisieren würde ich trotzdem nicht. Ich denke auch, dass es durchaus an einzelnen Bearbeitern oder Behörden liegen kann. Da kann man Glück aber eben auch Pech haben. Liebe Grüße Claudia
|
|
|
|
Forums17
Topics18,514
Posts164,843
Members9,959
|
Most Online12,010 Dec 24th, 2014
|
|
|