Haftpflicht für Marokkaner ? i
#163913
21/08/17 03:25 PM
21/08/17 03:25 PM
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ferbitz
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Ob für Privatpersonen eine KFZ-Haftpflicht gestzlich in Marokko vorgeschrieben ist, ist mir nicht bekannt, Für den Güternahverkehr für Firmen ist sie jedoch erfoderlich,also für LKW. Nun ist es für die Insassen eines deutschen PKW , der mit 70 unter das Fahrerhaus eines marokkansichen LKW rauscht. unerhblich, ob der Fahrer eine KFZ-Versicherung hat oder nicht, denn die Insassen des PKW haben nicht einmal den Hauch einer Überlebenschance. Bei reinen Sachschäden ist aber eine völlig andere Abwicklung usus als in Deutschland, bei dem bei jedem Pup gleich eine Aufnahme durch die Polizei erfolgt. Bagatellsachschäden werden in Marokko wie folgt abgewickelt: Polizei erscheint nicht Ein akreditierter KFZ-Sachverständiger, oft von einer Versicherung muss beordert werden, das kann Stunden dauern, Der bestimt durch Hinterfragen den Schuldigen und erstellt ein Protokoll. Bei einem Leihwagen gilt es als Nachweis der Schuld und der Vermeidung des sog. Selbstbehaltes, der zwar bei Rückgabe des Fahrzeuge fällig wird. jedoch dann von der Leiwagenfirma zurück erstattet wird. in jedem Fall bekommt man mittels dieses Protokolls einen Ersatzleihwagen. Gute Französichkenntnisse sind unabdingbar. Erschwerend oft, dass die Korrespondenzrufnummer nicht die der Ausgavbestation sondern der Zentrale ist, Bürozeiten. Dieses Protokoll darf bei Schuldlosgkeit nicht als Nachweis für die Übernahme der Reparaturksoten IN Deutschland missverstanden werden, LKW-Versicherer verweigern die Zahlung einer Reparatur in Deutschland, mit der Begründung, das Fahzzeug hätte auf grund des Preisgefälles auch in Marokko repariert werden können, der deutsche KFZ-Bsitzer bleibt also auf einen Teil der Rep. Kosten sitzen, wenn beim marokkanischen PKW überhaupt keine Versicherung besteht, auf allen Kosten, Ansprüche gegen einen Privatmann sind in Marokko kaum durchsetzbar. Beiom ADAC kann man für 18 Euro/p.a. für Marokko als Mittelmeeranrainer eine Versicherung mit einer Haftungssumme von 10 mio abschließen, wie auch ein ADAC-Schutzbrief vom größter Wichtigkeit ist, wie auch eine marokkanische GSM.Karte. . Für PKW ist darum eine Kurzzeit.Vollkaskoversichereung anzuratean
Last edited by ferbitz; 21/08/17 03:38 PM.
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Re: Haftpflicht für Marokkaner ? i
[Re: ferbitz]
#163915
21/08/17 05:04 PM
21/08/17 05:04 PM
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gelber
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Ob für Privatpersonen eine KFZ-Haftpflicht gestzlich in Marokko vorgeschrieben ist, ist mir nicht bekannt, >>…eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Marokko gesetzlich vorgeschrieben ist….
Für den Güternahverkehr für Firmen ist sie jedoch erfoderlich,also für LKW. >>>…von Firmen ist diese Versicherung jedoch erforderlich, also für Lkws.
Nun ist es für die Insassen eines deutschen PKW , >> /Pkws/ der mit 70 >>>/mit was: Äpfeln, Birnen, wahrscheinlich Stundenkilometern, abgekürzt: km/h
unter das Fahrerhaus eines marokkansichen LKW /marokkanischen Lkws/
rauscht. /Komma/
unerhblich, - unerheblich ob der Fahrer eine KFZ-Versicherung - >>>Kfz-Versicherung hat oder nicht, denn die Insassen des PKW >>>Pkws haben nicht einmal den Hauch einer Überlebenschance.
Bei reinen Sachschäden ist aber eine völlig andere Abwicklung usus >>> Versicherungsabwicklung gebräuchlich/
als in Deutschland, bei /wo/ (dem) bei jedem Pup(s) gleich eine Aufnahme durch die Polizei erfolgt. >>>inhaltlich und sachlich falsch – Verordnungen richtig lesen/
Bagatellsachschäden werden in Marokko wie folgt abgewickelt: Polizei erscheint nicht. >>>Die Polizei
Ein akreditierter KFZ-Sachverständiger, oft von einer Versicherung, /Komma/ muss beordert /Ausdruck/ werden, das kann Stunden dauern, >>>Ein akkreditierter Kfz-Sachverständiger, oft von einer Versicherung, muss angefordert werden, und das kann in Marokko Stunden dauern.
Der bestimt durch Hinterfragen den Schuldigen und erstellt ein Protokoll. >>>Dieser bestimmt …..
Bei einem Leihwagen gilt es als Nachweis der Schuld und der Vermeidung des sog. Selbstbehaltes, der zwar bei Rückgabe des Fahrzeuge fällig wird. jedoch dann von der Leiwagenfirma zurück erstattet wird.
>>>Was soll der Sinn dieses Satzes sein?
in jedem Fall bekommt man mittels dieses Protokolls einen Ersatzleihwagen. Gute Französichkenntnisse sind unabdingbar.
?????
Erschwerend oft, dass die Korrespondenzrufnummer nicht die der Ausgavbestation sondern der Zentrale ist, Bürozeiten.
>>>Erschwerend kommt oft hinzu, dass ….. Was ist der Sinn des weiteren Satzteils?
>>>>>>>>>und so weiter und so fort
Deutsch ist eben auch für Deutsche eine sehr schwere Sprache, erst recht schriftlich!!
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Re: Haftpflicht für Marokkaner ? i
[Re: latino]
#163918
21/08/17 08:07 PM
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ferbitz
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wenn das deine einzige Sorge ist, stell die einmal vor, dass ich nicht alles gelöscht habe, aber Kleingeister wie Du machen aus ´ner Mücke ´nen Elefanten Es ist ja nicht nur mir aufgefallen, dass du ein begnadeter Schwätzer bist, und damit in der gleichen diffusen Gesellschaft, die sich hier oft ein penetrantes Stelldichein gibt.
Last edited by ferbitz; 21/08/17 08:34 PM.
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Re: Haftpflicht für Marokkaner ? i
[Re: ferbitz]
#163920
21/08/17 08:23 PM
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marocmineral
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Sogar in einem Drittweltland wie Marokko ist die Haftpflichtversicherung (l'assurance de responsabilité civile automobile) für alle PW (+LKW) welche im Königreich zirkulieren o b l i g a t o r i s c h und vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Das ist absolut zutreffend. Wieso macht Latino denn aus einer Mücke einen Elefanten? Hat die gute Frau mal wieder vorschnell in die Tasten gegriffen? Piet
Last edited by marocmineral; 21/08/17 08:24 PM.
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Re: Haftpflicht für Marokkaner ? i
[Re: latino]
#163923
21/08/17 08:52 PM
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Najib
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Hallo Sogar in einem Drittweltland wie Marokko ist die Haftpflichtversicherung (l'assurance de responsabilité civile automobile) für alle PW (+LKW) welche im Königreich zirkulieren o b l i g a t o r i s c h und vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.
Überall dort, wo garantiert keine Polizeikontrollen sind, trifft man auch unversicherte Fahrzeuge. Die bringen die Leute aus den Dörfern zur nächsten Teerstrasse und kehren dann wieder um. Gruß Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Haftpflicht für Marokkaner ? i
[Re: Najib]
#163939
22/08/17 03:35 PM
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Hallo In einem anderen thread wird Bezug auf mein Posting hier genommen. Ein Forum wie das hiesige, krankt daran, dass Ratsuchende mit Ratschhlägen bedacht werden, die von den Ratgebenden nur aufgrund der EIGENEN Erfahrung als richtig dargestellt werden, sich aber deren Erfahrung von der Erfahung ANDERER unterscheidet, jüngstes Beispiel die Versicherungspflicht für marokkanische KFZ, die "auch in einem Drittentwelt-Land wie Marokko gesetzlich vorgeschrieben ist." und ein anderer user darauf hinweist, und das sicher aus eigener Erfahrung, dass es in den ländlichen Gebieten usus ist, Bewohner aus dem Dorf lediglich an eine Hauptstraße zu bringen, ohne versichertes Fahrzeug. DAS allerdings ist dann für die selbstbewussten Abenteurer, die sich auf unbefestigten Wegen tummeln, dann schon ein Risiko und darauf muss und sollten KFZ-Reisende mit eigenem Fahrzeug oder Mietwagen hingewiesen werden. Die Aussage, dass eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, stimmt schon. Abseits der befestigten Strassen, wo in der Praxis sowieso keine Verkehrsregelungen gelten, gibt es auch unversicherte Fahrzeuge. Usus ist das aber nicht. Die meisten sind versichert. Das kann den selbstbewussten Abenteurer, die sich auf unbefestigten Wegen tummeln, aber egal sein. Unfälle mit Fremdbeteiligung sind da äußerst selten, d.h. man muss sich schon sehr blöd anstellen um mit einem Anderen in Kontakt zu kommen. Ich fahre viel Piste, aber habe bisher noch keinen Unfall mit zwei Beteiligten gesehen. Die selbstbewussten Abenteurer, die sich auf unbefestigten Wegen tummeln wollen, brauchen ihr Vorhaben aus versicherungstechnischen Gründen nicht aufzugeben. Gruß Najib
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Re: Haftpflicht für Marokkaner ? i
[Re: Najib]
#163942
22/08/17 04:16 PM
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omar11
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Die Aussage, dass eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, stimmt schon. Das bezieht sich aber nur auf das Fahrzeug? Wie sieht das mit einer privaten Haftpflicht aus. Ergänzend dazu, gibt es denn eine Hausrat-Vers. in Marokko? Hatte das schon mal gefragt. Aber vielleicht lesen wegen des Trolls  hier mehr Sachkundige mit 
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Re: Haftpflicht für Marokkaner ? i
[Re: omar11]
#163944
22/08/17 04:39 PM
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Najib
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Hallo
Ja, die Pflicht besteht nur fürs Auto, soweit mein Wissen reicht. Vielleicht brauchen bestimmte Gewerbe noch verpflichtend eine Haftpflicht, aber ein Privathaushalt braucht das nicht. Ob und wo es sowas gibt, weis ich auch nicht und ich kenne auch niemanden, der sowas hätte.
Gruß Najib
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Re: Haftpflicht für Marokkaner ? i
[Re: omar11]
#163947
22/08/17 04:55 PM
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In Marokko gibt es auch eine (nicht obligatorische) Hausratversicherung, manchmal ist dabei auch eine Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, aber meist nur für den chef de famille. Solche Hausratversicherungen haben jedoch nur Leute mit genügend Geldmittel für die Versicherungsprämie. Ausländer mit Haus- oder Wohnungsbesitz im Königreich haben fast ausnahmslos eine solche Police, wie in Europa üblich. Millionen Marokkaner welche + - den SMIG = "Salaire minimum interprofessionnel garanti", (derzeit 2570 dh) Lohn beziehen können sich so eine Versicherung schlicht nicht leisten. https://www.axa.ma/habitation/manzilouna/ Dieses Posting ist ausdrücklich nur für solche Leute bestimmt, welche sich derzeit nicht in einer geschlossenen Anstalt aufhalten müssen und dort ab und zu Internet Anschluss haben und/oder keine Trolls sind......
Last edited by latino; 22/08/17 05:01 PM.
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Re: Haftpflicht für Marokkaner ? i
[Re: gelber]
#163955
23/08/17 10:39 PM
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Jou,
jetzt heißt er "leonidas".
Piet
Last edited by marocmineral; 23/08/17 10:45 PM.
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